Beiträge von thomasm

    siehe Beiträge ab Nummer 518, dort findest du entsprechenden Erklärungen


    ah danke, das hatte ich überlesen.


    So, wie es hier gesehen wird - also die 100.000 als harte Grenze - hatte ich es bisher auch verstanden. Hier in dem Artikel liest es sich m.E. allerdings anders:

    https://www.br.de/nachrichten/…-entlastet-werden,ROY0WIq


    "Der sogenannte Mindestselbstbehalt liegt aktuell bei monatlich 1.800 Euro netto pro Person, bei Verheirateten sind es monatlich gut 3.200 Euro netto. Diese Beträge würden durch den geplanten Gesetz-Entwurf deutlich steigen."

    Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so



    Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.

    Was ich bisher gelesen habe, lässt mich recht sicher sein, dass das Gesetz kommt, doch mir ist noch nicht klar, wie die 100.000 Grenze wirkt: Wer 99.999 zahlt dann ab 2020 nichts mehr und wer 100.001 verdient, zahlt wie bisher, also keinen Cent weniger? Oder werden die Selbstbehalte entsprechend erhöht?