Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ja, ich glaube noch daran. Groko hin oder her, es gibt eine Regierungsvereinbarung. Und bezüglich des "ach so plötzlichen" Steuerloches sollten mal ganz andere Ausgaben auf den Prüfstand bzw. es sollte mal überlegt werden, wie man ständige Mehrkosten für Projekte besser in den Griff bekommt.

  • ichw da hast Du absolut recht. Man muss sich da mal nur den jährlichen Bericht des Bund der Steuerzahler und vom Bundesrechnungshof ansehen. Hier werden Steuermittel ohne Ende verschwendet.
    Da kann man schon damit argumentieren, dass es angebracht und angemessen ist das Gesetz umzusetzen. Naja ich glaube viele wünschen und hoffen, dass es noch irgendwie bis zur Sommerpause durch den Bundestag geht.

    Ich hoffe, dass die Länder nicht das Ganze am Ende zu Fall bringen. Vor allem ist ja das "große Problem" wohl auch die Gegenfinanzierung. Deswegen melkt man lieber den Bürger mit scheinheiligen Argumenten.

  • Das es keine Zahlen bzgl. der tatsächlichen Kosten gibt, ist für mich nicht verständlich. Wo sind die vielgeliebten Statistiken?

    Selbstverständlich müssen Kosten gegenfinanziert werden. Mit diversen Zahlen der Behörden (Arbeitszeit, Gerichtskosten etc.) kann sicher manches gegengerechnet werden. Die Aussage über hohe Kosten generell ist ohne eine Gegenaufstellung der eingesparten Kosten nicht wirklich aussagefähig.

  • Es scheint doch noch weiterzugehen:


    http://www.jungundnaiv.de/2019…te-bpk-vom-26-april-2019/

    (Auch veröffentlicht auf der Homepage der Bundesregierung)


    "FRAGE KREUTZMANN: Ich würde gerne vom Bundesarbeitsministerium wissen, wie weit das von der Großen Koalition geplante Vorhaben, unterhaltspflichtige Angehörige pflegebedürftiger Eltern in puncto Einkommensgrenze, Elternunterhalt und Unterhaltsrückgriff zu entlasten, ist, und warum Sie als Bundesregierung ein solches Vorhaben für sinnvoll und notwendig erachten.

    EHRENTRAUT: Wir hatten dieses Thema schon am vergangenen Mittwoch, und Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die heutige Berichterstattung. Es ist richtig, dass wir planen, Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu entlasten. Das ist im Koalitionsvertrag so vereinbart worden. Dort hat man festgehalten, dass auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Allerdings gibt es noch keine finale Fassung, es gibt nur einen Arbeitsentwurf. Deshalb kann ich mich zu Einzelheiten hierzu nicht äußern.

    Grundsätzlich kann ich aber bestätigen, dass wir aus verfassungsrechtlichen Gründen bestrebt sind, diese Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf die gesamte Sozialhilfe des SGB XII auszuweiten und deswegen auch auf die Eingliederungshilfe zu übertragen, da wir eine Schlechterstellung der Eingliederungshilfe gegenüber der Leistung der Sozialhilfe vermeiden wollen.

    ZUSATZFRAGE KREUTZMANN: Inwieweit sieht Ihr Haus in diesem Punkt gesellschaftspolitischen Sprengstoff? Zum einen gibt es immer wieder Rückgriffforderungen von Kommunen, die sich selbst auf Kleinstsparbücher und Ähnliches beziehen. Zum anderen: Inwieweit macht der Bund da Politik zulasten von Kommunen und Landkreisen, die ja Einkommensausfälle zu gewärtigen hätten?

    EHRENTRAUT: Wie Sie schon sagten, kann dieser Unterhaltsrückgriff im Einzelfall natürlich zu einer echten Belastung führen. Deshalb wollen wir ihn ganz klar auf ein Jahreseinkommen ab 100 000 Euro begrenzen.

    Was die Finanzierung und die Kostenverteilung anbelangt, bitte ich noch um etwas Geduld; denn wie gesagt gibt es derzeit nur einen Arbeitsentwurf, den ich in seinen Einzelheiten noch nicht kommentieren kann."

  • Mich beschäftigt das total und ich hoffe so sehr auf die Umsetzung. Deswegen habe ich heute beim BMAS (Referat Vb 2) angerufen und mich nach dem Sachstand erkundigt.
    Natürlich u. a. um zu erfahren wie es mit der Umsetzung aussieht, wo man ja jetzt von Steuerausfällen bzw. Streichung von Vorhaben spricht.

    Die Antwort war sehr ernüchternd ...


    Ich fasse mal das Gespräch zusammen:


    Es ist richtig das es einen Entwurf gibt. DIeser Entwurf ist im momentan noch zur Abstimmung beim Finanzminsterium. Das Vorhaben ist ja öffentlich bekannt und ob und wann es zu einer Vorlage des Entwurfs im Kabinett kommen wird kann ich zum gegenwertigen Zeitpunkt nicht beurteilen.

    Ich habe auch gefragt, wo es den noch Abstimmungsprobleme gibt oder woran es scheiteren könnte oder ob es gar an der Finanzierungsdeckung liegt.


    Antwort: Der Entwurf sieht vor, dass bei der Umsetzung keine Kosten auf den Bundeshaushalt entfallen. Wenn der Entwurf als Vorlage in den BT eingebracht und beschlossen werden sollte, hat der BR anschließend darüber zu entscheiden, ob er die Kosten auf die Kommunen überträgt. Ob dies im Interesse der Länder ist vermag ich nicht zu beurteilen.


    Von daher hat mich das Gespräch sehr runtergezogen. Klar stirbt die Hoffnung zuletzt aber wenn man sich mal die Zusammensetzung im BR anschaut, dann habe ich meine Zweifel, ob Länder wie Berlin oder das Saarland da zustimmen. Das Ganze ist sowas von ungerecht !

  • Das Verfahren war doch schon lange bekannt. Bemerkenswert ist dabei aber, das der Länderfinanzausgleich in diesem Jahr in seiner alten Form ausläuft.

    Der Bund soll/wird daher finanzschwache Länder mehr bezuschussen. Daher haben die "Geberländer" ihre Klagen ja zurückgezogen.

    Die Regierungskoalition wird sicher nicht gegen einen eigenen Gesetzentwurf stimmen (beruht ja auf dem Koalitionsvertrag) und im BR ist der Antrag von SWH zu diesem Problen nicht abgelehnt worden, sonder wurde in die Ausschüsse verwiesen.

    Auch wenn Berlin mit seinen 4 Stimmen verständlicherweise gegen das Gesetz stimmt, reicht immer noch die absolute Mehrheit (35).

    Das Saarland (3) kannst du fast in den Skat drücken. Wichtig sind Bayern, BW, NRW und Niedersachsen mit je 6 Stimmen.

    Alleine schon die Stimmen von SWH neutralisieren die von Berlin, wenn Müller mit seinem roten Haufen wirklich dagegen stimmt.

    Lass den Kopf nicht hängen, ich denke es wird eine Neuregelung kommen. Wann ist nur die Frage.


    LG frase

  • https://www.bundestag.de/presse/hib/642680-642680

    Ein Hoffnungsstrahl am Horizont

    Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen

    Petitionen/Ausschuss - 15.05.2019 (hib 558/2019)

    Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen wird. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die FDP-Fraktion hatte für den Abschluss des Petitionsverfahrens plädiert.

    Der Petent verweist zur Begründung seiner Eingabe auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, in dem genau diese Forderung enthalten sei. Dieses Vorhaben solle nun umgesetzt werden, heißt es in der Petition.

    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung geäußerten Aspekte: Im Falle der Pflegebedürftigkeit würden grundsätzlich Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erbracht. Soweit diese nicht ausreichen, erhielten Pflegebedürftige bei Bedürftigkeit und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege durch die Träger der Sozialhilfe. Keine Sozialhilfe erhalte aber laut SGB XII, "wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selber helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält". Da Kinder gemäß Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig seien, werde auch auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgegriffen, bevor Sozialhilfe gewährt werde, heißt es in der Vorlage.

    Im Koalitionsvertrag sei jedoch folgendes vereinbart worden: "Auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden." Die von dem Petenten geforderte Gesetzesänderung sei somit ein Vorhaben der Bundesregierung aus der laufenden 19. Wahlperiode, schreibt der Petitionsausschuss. Da die Leistungen zur Pflege als Teil der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeführt würden, sei im Rahmen der Vorbereitungen eines entsprechenden Gesetzgebungsvorhabens nicht nur die rechtliche Umsetzung, sondern auch die Finanzierung zu klären. Wie das Vorhaben im Einzelnen gesetzgeberisch umgesetzt werde, hänge außerdem von der politischen Mehrheit im Parlament ab, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung.

  • Hi @All,


    hat eigentlich schon jemand gehoert, von welchem Einkommen man hier spricht?


    Sind es wirklich nur stumpf die Bruttobezuege?


    Ein Dienstwagen fuer den Vertriebler, ein paar Kapitalertraege und schon liegt man über den 100.


    Was ist eure Auffassung, Tendenz?

  • Ich denke, es ist schon das Bruttoeinkommen. Allerdings würde mich auch interessieren, wie es mit dem Vermögen aussieht. Gibt es da auch neue Ansätze zum Freibetrag?

    Die gesamten Bruttoeinkünfte aus allen Einkunftsarten minus jeweilige Werbungskosten des vermeintlichen Unterhaltspflichtigen

    ist das Ergebnis > 100.000 € dann Unterhalt

    Vermögen spielt keine Rolle


    so ist die heutige Regelung bei der Grundsicherung, wenn das so auch in die neue Regelung einfließt, dann spielt das Vermögen keine Rolle

  • Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so



    Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.

    Was ich bisher gelesen habe, lässt mich recht sicher sein, dass das Gesetz kommt, doch mir ist noch nicht klar, wie die 100.000 Grenze wirkt: Wer 99.999 zahlt dann ab 2020 nichts mehr und wer 100.001 verdient, zahlt wie bisher, also keinen Cent weniger? Oder werden die Selbstbehalte entsprechend erhöht?

  • siehe Beiträge ab Nummer 518, dort findest du entsprechenden Erklärungen


    ah danke, das hatte ich überlesen.


    So, wie es hier gesehen wird - also die 100.000 als harte Grenze - hatte ich es bisher auch verstanden. Hier in dem Artikel liest es sich m.E. allerdings anders:

    https://www.br.de/nachrichten/…-entlastet-werden,ROY0WIq


    "Der sogenannte Mindestselbstbehalt liegt aktuell bei monatlich 1.800 Euro netto pro Person, bei Verheirateten sind es monatlich gut 3.200 Euro netto. Diese Beträge würden durch den geplanten Gesetz-Entwurf deutlich steigen."