Auf Seite 10 die Randnunmmer 42 als diskutiere Alternative Grenze für den SB war mir noch gar nicht bekannt.
Wo wir gerade beim Selbstbehalt und der 5.000 Euro Grenze sind, frage ich mich immer wie die Berechnung sich dann verhält wenn die 5.000 Euro auch wirklich anzusetzen sind und man darüber hinaus Einkünfte erzielt. Bleibt dann die übersteigende Hälfte so wie in den „alten“ Leitlinien auch anrechnungsfrei, um einen Anreiz zur Arbeit zu schaffen usw… davon würde ich ja ausgehen. Aber darüber wird bestimmt als Nächstes gestritten.