Beiträge von sternenstaub

    Wieso wurde z.B. der Niesbrauch gelöscht?


    Dann könnte man die Sachlage näher darlegen und die Aussage der Mutter beifügen.

    Wer hat denn die Mietverträge als Vermieter unterschrieben?

    Wer den Mietvertrag unterschrieben hat, weiß ich gar nicht. Ich nehme an, dass mein Mann unterschrieben hat, weil er der Eigentümer ist.

    Das Haus ist das Elternhaus der Schwiegermutter, deshalb gab es da auch den Niesbrauch. Die Großmutter von meinem Mann hatte das Haus auf meinen Mann überschrieben und wollte gleichzeitig ihre Tochter (meine Schwiegermutter) abgesichert haben.

    Zwischenzeitlich wurde der Niesbrauch gelöscht weil SchwieMu nun selber ausreichen abgesichert und auf den Niesbrauch nicht mehr angewiesen ist.

    Es gibt wohl auch einen Kredit zu dem Haus für Modernisierungen, den die Schwiegermutter trägt (stammt wohl noch aus der Zeit des Niesbrauchs). Dazu trägt sie sämtliche Instandhaltungskosten und deshalb bekommt sie auch die Miete.

    Diese Regelung gab es schon bevor ich mit meinen Mann zusammen kam und das sind jetzt auch schon 15 Jahre.


    Sollen wir das so dazu schreiben? Oder die Nachfragen abwarten?

    Und noch eine Frage ist aufgetaucht. Sind die Kinder im Familienselbstbehalt von 3240Euro drin, oder nicht?

    Bei den Rechnern, die man so findet, tauchen die teilweise gar nicht auf. Oder wenn sie angegeben werden, dann taucht deren Unterhalt nicht in der Rechnung auf sondern nur der Familienselbstbehalt. Da ist dann natürlich die zu zahlende Summe höher.

    Hallo Awi,


    lieben Dank für Deine rasche Antwort. Das hilft mir schon sehr weiter. Ist doch ein sehr komplexes Thema, wo man halt schnell mal am Rande der Überforderung steht. :-) Die Links nehme ich mir nachher gleich vor.


    Bei den beiden fraglichen Krediten steht im Vertrag nur, dass es sich um Privatkredite handelt. Die Verträge in Kopie füge ich ohnehin bei. Aber wofür die genau gedacht waren, steht nicht drin. Und deshalb die Frage, ob ich das neben dem Kreditvertrag zusätzlich angeben muss.

    Beim Baukredit fürs Haus renovieren geht das ja ohnehin schon aus den Unterlagen hervor.


    Wie ist das denn mit dem Einkommen. Reicht der Steuerbescheid? Oder müssen zusätzlich von uns beiden die Monatsabrechnungen dazu?


    Bezügl. vermietetem Haus. SchwieMu hat mit Sicherheit Kontoauszüge, wo die Mieteinnahme drauf steht. Das Nachweisen an sich sollte also kein Problem sein. Würde auch die schriftliche Erklärung von ihr genügen, oder muss sie ihre Kontoauszüge in Kopie raus rücken?



    Hoffentlich kommt das Gesetz zum 01.01.2020.

    Guten Abend Zusammen,


    ich habe letzte Woche die Aufforderung bekommen mich bezüglich Elternunterhalt (Hilfe zur Pflege) zur erklären. Hab jetzt viel gelesen, aber einige Kleinigkeiten sind noch unklar. Vielleicht kann mir hier einer helfen.


    Konkret ist die Vermögensaufstellung mein Problem, insbesondere die von meinem Ehegespons. Soweit ich verstanden habe, zählt der Stichtag. Soweit so gut.

    Ganz generell: Welche Belege muss ich denn bezüglich des immobilen Vermögens beifügen? Grundbuchauszug? Oder reicht die Angabe, dass es Immobilien gibt (natürlich samt Adresse)? Muss der Wert in Geld auch dazu?


    Mein Mann hat u.a. ein Haus, das vermietet ist. Er bekommt aber nicht die Miete, sondern die Schwiegermutter. Die trägt auch die Kosten zur Instandhaltung.

    Wie ist das denn mit der Vermietung? Die Absprache, das Schwiemu die Miete bekommt und dafür alle Kosten trägt, existiert nur mündlich (da war früher mal ein Niesbrauch zu ihren Gunsten auf dem Haus, der aber gelöscht ist. Aus der Zeit rührt das noch). Das Amt wird doch da sicher versuchen ein Mieteinkommen bei meinem Mann anzurechnen, dass er real gar nicht hat, oder? Das würde ja theoretisch meine Leistungsfähigkeit erhöhen.


    Was ist mit anderem Vermögen? Es laufen mehrere Bausparer, bei mir zwei - einer für meinen Sohn, aber leider auf meinen Namen (Kind aus erster Ehe und Zoff mit dessen Vater). Das ist dann vermutlich bei mir als Vermögen anzurechnen. Dass es für meinen Sohn ist, kann ich ja nicht nachweisen. Der andere läuft als vermögenswirksame Leistung.

    Was ist mit der Lebensversicherung - Rückkaufswert angeben?


    Wir haben auch mehrere Kredite. Einer zur Renovierung unseres Hauses und zwei Privatkredite. Der zweite Kredit bei meinem Mann wird vermutlich nicht anerkannt, den hat er erst vor Kurzem aufgenommen. Sein zweiter und mein Kredit sind Privatkredite. Müssen wir da angeben, wofür die aufgenommen wurden? Das möchten wir bei meinem nur ungern, weil es sich dabei um eine sehr private Sache handelt, die m.E. das Sozialamt nix angeht. Meiner läuft seit letztem Jahr.


    Was müssen wir generell an Belegen beifügen?

    Ich dachte jetzt Steuerbescheid, da ist gleich das ganze Einkommen drin. Dazu die Kreditverträge in Kopie. Krankenkassenbeiträge - da sollte das Schreiben von der Krankenkasse reichen. Lebensversicherung und Riesterrente. Unfallversicherung auch? Auch die von den Kindern?

    Fahrtkosten zur Arbeit: Da reicht die Angabe vom Arbeitgeber, oder?


    Können die mir eigentlich einen Strick aus meiner Teilzeittätigkeit drehen? Ich bin wegen der Kinder seit vielen Jahren in Teilzeit tätig.


    So, das war jetzt doch mehr als gedacht. Vielleicht könnt ihr uns Tipps geben.



    Lieben Dank und Lieben Gruß

    sternenstaub