Beiträge von sternenstaub

    Hi,


    vielleicht kann mir mal jemand kurz auf die Sprünge helfen. Sohnemann, minderjährig bei mir lebend, muss für einen Prozess PKH beantragen. Er muss Auskunft über seine Verhältnisse geben und ich als Mutter und Unterhaltspflichtige auch. Soweit so klar.

    Aber wie ist das mit meinem Mann, der nur der Stiefvater ist, nicht der leibliche. Muss ich dessen Einkommen in meinem Auskunftsbogen angeben, oder nicht? Er ist ja meinem Sohn gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet und ich habe eigenes Einkommen.


    Lieben Dank schon mal

    sternenstaub

    Neben Ehevertrag fällt mir noch Gütertrennung ein. Aber warum man unter solchen Gegebenheiten überhaupt ans heiraten denkt? Wäre es nicht besser ehrlich zur Partnerin zu sein? Mit all den Konsequenzen, die daraus folgen (können)? Es ist weder ihr, noch Dir oder Eurem Kind gedient, wenn ihr unreinen Herzens heiratet, oder zumindest einer von Euch. Das gibt meist unterschwellig böses Blut und die Scheidung ist dabei meist auch schon vorprogrammiert.

    Alles (heile Familie + maximale Freiheit) kann man im Zweifelsfall halt nicht haben.

    Heiliger Strohsack kostet das Nerven.


    Und noch ein paar Fragen:

    Wir haben hier keinen Mietspiegel. Scheinbar gibt es obendrein unterschiedliche Preise für Wohnungen und Häuser zum Mieten. Macht das irgendeinen Unterschied? Haus mieten wäre scheinbar günstiger (warum auch immer) und käme uns natürlich entgegen. Wohnungen schwanken hier von 5 - 11 Euro - Schnitt um die 8Euro/qm, Häuser sind zwischen 5 und 6 Euro/qm. Aber die befragten Portale sind sich da nicht ganz einig. Was tun, sprach Huhn?


    Berufshaftpflicht für uns beide und Kammer bei meinem Mann sind auch abzugsfähig, oder? Die Kammer ist eine Zwangsmitgliedschaft, Austritt heisst faktisch Berufsverbot und damit natürlich kein Einkommen. Und die Berufshaftpflicht müssen wir auch haben, für den Fall des Falles, dass wir auf Arbeit Bockmist verzapfen.


    Ansonsten hab ich jetzt alles dank Eurer Hilfe. Beigefügte Unterlagen sind die Einkommensnachweise und die Nachweise über die Ausgaben. Vermögensnachweise hab ich jetzt weg gelassen, die kommen teilweise nur einmal im Jahr (z.B. Bausparer) und sind damit nicht aktuell. Wir haben hochgerechnet, was jetzt da sein müsste.

    Und noch eine Frage. :(

    Werden die Fahrkosten mit dem PKW zur Arbeit für die einfache oder die reale (hin- und zurück) Strecke gerechnet? Also analog Steuerrecht, oder halt wie im richtigen Leben. Man muss ja von der Arbeit auch wieder heim kommen, das Auto fährt am Rückweg ja nicht kostenfrei.

    Mir ist gerade noch eine Frage eingefallen. Wie ist das denn mit der RWA und dem Unterhalt? Gilt die (evtl.) Zahlungspflicht ab dem Datum, wo die RWA zugestellt wurde, also taggenaue Berechnung? Oder wird der Unterhalt dann für den Monat verlangt, in dem die RWA zugegangen ist. Bei mir geht es um fast den gesamten September, der dann möglicherweise rückwirkend zu zahlen wäre. Gekommen ist die RWA in den letzten Septembertagen. Gilt also dann der ganze September oder nur die letzten Tage?


    Ist für mich insofern wichtig, als dass ich derzeit was beiseite lege, damit es mich nicht ganz kalt erwischt.

    da die Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt geltend machen will, wird das Sozialamt voraussichtlich einen Beweis verlangen, warum der Vater nicht zahlt,

    denn, würde er zahlen, dann verringert sich der Kindesunterhalt

    Wie soll ich denn beweisen, warum der nicht zahlt? Da besteht seit 7 Jahren keinerlei Kontakt mehr, keine Umgänge, keine Fragen nach dem Kind, nix. Keine Ahnung wo der Herr Vater zwischenzeitlich wohnt. Damals war er HartzIV Empfänger. Ob sich das geändert hat, weiß ich nicht.

    als Einkommen gelten eventuelle Rückerstattungen, dazu muss Auskunft gegegeben werden

    Den Satz versteh ich jetzt nicht ganz. Ich rede von denen Rückerstattungen, wo ich dem Arzt die Rechnung zahle und die anschließend einreiche. Das was ich dem Arzt gezahlt habe, bekomme ich von der Krankenkasse wieder, das kann doch kein Einkommen sein. Ich muss es ja erst aus meinem Einkommen auslegen.


    Rückerstattungen von Beiträgen zur Krankenversicherung habe ich nicht, dafür fallen dann doch zuviele Rechnungen an.


    die Verteilung erfolgt gemäß § 1606 Abs.3 Satz 1BGB nach den Einkommensverhältnissen, also anteilig

    Also wird das Einkommen von uns beiden Erwachsenen zusammengerechnet und die Summe zugrunde gelegt, dann in der Tabelle geschaut, was dem Kind in der EInkommensklasse zusteht, Kindergeld abgezogen und der Rest anteilig aufgeteilt, richtig?

    Wie sieht das eigentlich bei meinem Kind aus erster Ehe aus. Das profitiert ja auch von dem Familieneinkommen, steht ihm dann auch dieser (höhere) Unterhaltssatz zu? Kindesunterhalt bekomme ich keinen vom Vater des Kindes. Unter dem Strich kommen mein Mann und ich für mein Kind aus erster Ehe auf.

    Mein Einkommen ist deutlich niedriger als im Beispiel, seines dafür leicht höher - wenn man jeweils die Steuererstattung und das Weihnachtsgeld mit einbezieht. Apropos Steuererstattung: Wie wird die denn aufgeteilt? Hälftig oder nach Einkommensanteil? Macht bei mir ja schon einen deutlichen Unterschied aus.


    Naja, wenn mir die Rechnung vom Sozialamt dubios bzw. nicht nachvollziehbar vorkommt, dann lasse ich da ohnehin meinen Anwalt drüber schauen und ggf. nachrechnen. Den Luxus gönnen wir uns dann schon. Und entweder es passt, dann muss ich halt zahlen. Oder es passt nicht, dann schreibt der das denen schon. Wir haben da Gott sei Dank einen guten Anwalt an der Hand.

    Merci:)

    Das hilft mir weiter. Mir war nicht ganz klar, wie die Endberechnung ausschaut, also ab dem Punkt wo der gesamte Rest verwertet wird.

    In manchen Rechnungen wird die Haushaltsersparnis abgezogen (warum auch immer) und dann vom Rest 45% auf den Familienselbstbehalt drauf geschlagen und dann der Rest gegengerechnet.

    Ich hab mal Deine Variante gewählt, da kommt der niedrigste Wert raus - sind aber nur Nuancen. Bei den anderen Varianten kommt mehr Unterhalt heraus, aber immerhin hab ich nun eine Spanne innerhalb derer sich das dreht.


    Gerade noch ein Aha-Erlebnis. Der Kindesunterhalt wird vorher abgezogen. OK. Aber das wird unter dem Strich auch keinen Unterschied machen, oder? Muss ich gleich mal rechnen.

    Nachtrag: Richtet sich der Kindesunterhalt nach dem höheren oder dem niedrigeren Einkommen? Weil da beide Werte in Deinem Beispiel gleich sind? Oder ist der Durchschnitt aus beiden Einkommen die Grundlage?


    Die Kinder haben beide eine Unfallversicherung, die kann mit angeben, gell? Wie schaut dass denn mit der Berufshaftpflicht aus? Die müssen wir ja von Berufswegen haben. Kann ich die auch angeben?


    Bei der Altersvorsorge habe ich leider schon die 5% ausgereizt.:( Da dürften ja auch vermögenswirksame Leistungen hinein fallen, oder?


    Nur zur Rückversicherung: Die Erstattungen der Krankenkasse muss ich nicht als Einkommen angeben, richtig? Da muss ich ja in Vorleistung gehen - privat versichert.

    zu Frage 2

    eine plausible die Antwort kann ich dir so nicht geben, da deine Gründe mir nicht bekannt sind,

    akzeptieren würde ich als Sachbearbeiter nachvollziehbare Konsumkredite,

    jedoch keine Kredite zum Vermögensaufbau

    Klassischer Konsumkredit ist das jetzt eigentlich auch keiner. Zum kleinen Teil hab ich meinen Kredit dafür verwendet. Der Löwenanteil war der Familienplanung geschuldet. Und der aktuelle Privatkredit meines Mannes ist zum Teil auch dafür gedacht. Mehr mag ich hier nicht angeben. Vielleicht gilt das ja als triftiger Grund.

    was ist jedoch der Zweck, warum Privatkredit, warum nicht aus dem Vermögen

    Naja, das gesparte Geld hat nicht mehr gereicht. Das ist ja auch schon für obigen Grund drauf gegangen - viel war es ohnehin nicht.

    awi

    Dass der Rechner nicht perfekt ist, hab ich schon gemerkt. Die Kinder fallen bei der Ausgabe der Berechnung völlig unter den Tisch. Die Fahrtkosten fehlen. Krankenkasse kann jedoch angegeben werden. Wohnvorteil hab ich selber berechnet, anhand Mietspiegel. Zu dem Thema gibt es ja wenigstens halbwegs brauchbare Infos, an denen man sich orientieren kann.

    Die anderen Rechner, die ich gefunden habe, wollen noch weniger Angaben und spucken noch mehr an Unterhaltsleisung hinten raus.


    Kannst Du mir hierzu noch eine Auskunft geben? Ich möchte halt ungefähr errechnen, was auf mich zukommt.

    >> Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto? Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte?<<



    Unikat

    Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 bezüglich vermisse ich irgendwie. Es wäre wunderbar, wenn Du das näher ausführen könntest.

    Frage 2: Was wären triftige Gründe?

    Frage 3: Gilt für meinen Mann das Gleiche?

    Mein Kredit läuft breits seit 1,5 Jahren, RWA kam erst Ende September.

    wenn ich Sachbearbeiter eines Sozialamts wäre, würde ich die Anerkennung des Kredits verweigern

    Frage 1: Mit welcher Begründung?

    Frage 2: Was wären triftige Gründe?

    Frage 3: Gilt für meinen Mann das Gleiche?


    Letztlich heißt Deine Aussage, dass ein unterhaltsverpflichtetes Kind zu Lebzeiten seiner Eltern keine eigene Lebensplanung machen kann, weil ja evtl. villeicht irgendwann mal eine Unterhaltspflicht kommen könnte.


    Kurz: Ich kann Deine Aussage leider so nicht nachvollziehen. Ist ja bei mir kein Kredit, den ich erst vor Kurzem aufgenommen habe, der läuft ja schon 1,5 Jahre.

    Merci für Deine Geduld und Mühe :)

    Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto? Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte?

    Kannst Du zu dem Punkt evtl. noch was dazu schreiben? Ich habe dazu zwar einiges gelesen - auch das von Dir verlinkte PDF. Aber richtig gut verständlich finde ich die Erklärungen alle nicht. Ich habe den Eindruck, es gibt (mindestens) zwei Rechenmodelle.


    Was hälst Du von dem Rechner? Ist der brauchbar für die Orientierung, was auf einen zukommt? https://www.kranken-vertrieb.d…ltsrechner/vkb/index.html

    M.E. muss man in diesem Fall den Grund des Kredits nicht angeben. Der Grund geht die Eltern dann nichts an. Sonst würde es ja bedeuten, dass man sein Leben lang jedes Mal seine Eltern fragen müsste ob man einen Privatkredit aufnehmen darf.


    Ich persönlich würde das auch vor Gericht so vertreten.

    Läuft wahrscheinlich letztlich auf den Spruch hinaus: Vor Gericht und auf hoher See ... :(


    Ich versuche mir gerade einen Überblick zu verschaffen, was mich in etwa finanziell erwartet. Mit dem Einkommen bin ich etwas unsicher.

    Also Netto aus Arbeit ist klar.

    Weihnachtsgeld wird auf die Monate umgelegt, richtig?

    Wie wird den die Steuerrückerstattung einberechnet? Hälftig. oder anteilig nach Nettoeinkommen? Logisch klingt Letzteres. Und dann auch auf die Monate verteilt, oder?

    Dazu dann hälftig der Wohnvorteil - das Haus gehört uns hälftig. Wird der Kredit beim haus gleich abgezogen, oder erst später? Macht das überhaupt einen Unterschied unter dem Strich?

    Das bildet dann mein Gesamtnetto, was dann eine anteilige Rolle beim Gesamteinkommen spielt, richtig? Bei meinem Mann analog dazu.


    Von dem Gesamtnetto werden dann Kosten, wie Krankenkasse, Kredite, Lebensversicherung usw. (in Anlehnung an awi's Auflistung) abgezogen.


    Familienselbstbehalt + Kindesunterhalt ist dann erstmal der ganze Selbstbehalt? Und das wird vom bereinigten Netto abgezogen.


    Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto?

    Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte? Das sind soviele Berechnungsmodelle, da blick ich auch nicht so richtig durch. Aber der Unterschied macht schon was aus.

    Jeder Elternunterhaltsrechner würfelt dazu auch noch einen anderen Wert, das hilft gar nicht zur Orientierung. Der Rechner, wo man die Kinder angeben kann, zeigt nirgendwo deren Selbstbehalt an. Es ist zum verzweifeln.

    Merci.

    Naja, mein Kredit läuft in der Form schon 1,5 Jahre. Ich hatte davor schon einen, den hab ich eben vor 1,5 Jahren aufgestockt, weil wir uns einen sehr persönlichen Wunsch erfüllen wollten. Und den mag ich nicht unbedingt angeben. Ob das als triftiger Grund zählt, da hab ich auch meine Zweifel.


    Hm. Vielleicht sollte mal das Sozialamt beweisen, dass ich vor 1,5 Jahren schon damit rechnen musste, dass sie überhaupt solange lebt, dass ihr eigenes Vermögen aufgebraucht wird.


    Wie werden eigentlich meine Kinder eingerechnet, insbesondere mein Kind aus erster Ehe? Ich bekomme da keinerlei Unterhalt. Mein Kind dürfte doch dann nur bei mir angerechnet werden. Und unser gemeinsames Kind wird meinem Mann zugeschlagen, oder? Das Ganze dann abzüglich Kindergeld, richtig?

    Privatkredite werden selten von Sozialämter anerkannt, egal ob vor Rechtswahrungsanzeige aufgenommen

    auch Gerichte erkennen diese nicht ohne weiteres an, es müssen schon sehr trifftige Gründe vorliegen

    Und wieso nicht? Als ich meinen Privatkredit aufgenommen habe, war mit einer Unterhaltspflicht noch nicht zu rechnen. Sie hatte eigenes Vermögen (jetzt aufgebraucht) und sie hätte ja auch zwischenzeitlich sterben können, ist ja nicht mehr die Jüngste


    Und was wären eigentlich triftige Gründe?


    Nachtrag: gilt das auch für den Privatkredit meines Mannes?


    Nee, den Fragebogen nutze ich natürlich nicht. Ich halte mich da schon an awi's Aufstellung. Mich hat das nur irritiert. Genauso der Satz untendrunter, ob ich die Unterhaltspflicht anerkenne. Was soll das? Vor dem Gesetz ist es doch völlig egal, ob ich die Unterhaltspflicht anerkenne, oder nicht.

    Also Bankguthaben schon angeben. Noja, da ist eh nicht viel drauf. Auch von meinem Mann?


    Kann noch wer was zu Unikats Aussage schreiben? Mich verunsichert das jetzt schon ziemlich.

    Weil das ja letztlich für mich heisst, dass man eigentlich zu Lebzeiten der Eltern gar nicht frei planen (und damit evtl. auch einen Wunsch per Kredit finanzieren) kann, weil ja irgendwann mal vielleicht eine Unterhaltsverpflichtung kommen könnte. Soll das wirklich so sein?