M.E. muss man in diesem Fall den Grund des Kredits nicht angeben. Der Grund geht die Eltern dann nichts an. Sonst würde es ja bedeuten, dass man sein Leben lang jedes Mal seine Eltern fragen müsste ob man einen Privatkredit aufnehmen darf.
Ich persönlich würde das auch vor Gericht so vertreten.
Läuft wahrscheinlich letztlich auf den Spruch hinaus: Vor Gericht und auf hoher See ...
Ich versuche mir gerade einen Überblick zu verschaffen, was mich in etwa finanziell erwartet. Mit dem Einkommen bin ich etwas unsicher.
Also Netto aus Arbeit ist klar.
Weihnachtsgeld wird auf die Monate umgelegt, richtig?
Wie wird den die Steuerrückerstattung einberechnet? Hälftig. oder anteilig nach Nettoeinkommen? Logisch klingt Letzteres. Und dann auch auf die Monate verteilt, oder?
Dazu dann hälftig der Wohnvorteil - das Haus gehört uns hälftig. Wird der Kredit beim haus gleich abgezogen, oder erst später? Macht das überhaupt einen Unterschied unter dem Strich?
Das bildet dann mein Gesamtnetto, was dann eine anteilige Rolle beim Gesamteinkommen spielt, richtig? Bei meinem Mann analog dazu.
Von dem Gesamtnetto werden dann Kosten, wie Krankenkasse, Kredite, Lebensversicherung usw. (in Anlehnung an awi's Auflistung) abgezogen.
Familienselbstbehalt + Kindesunterhalt ist dann erstmal der ganze Selbstbehalt? Und das wird vom bereinigten Netto abgezogen.
Und der Rest dann nochmal halbiert und auf den Selbstbehalt drauf. Und dann? Mein Anteil am verbleibenden Rest als Unterhalt? Oder Rückrechnung auf mein Gesamtnetto?
Und dann die Differenz als Unterhalt? Oder die Hälfte? Das sind soviele Berechnungsmodelle, da blick ich auch nicht so richtig durch. Aber der Unterschied macht schon was aus.
Jeder Elternunterhaltsrechner würfelt dazu auch noch einen anderen Wert, das hilft gar nicht zur Orientierung. Der Rechner, wo man die Kinder angeben kann, zeigt nirgendwo deren Selbstbehalt an. Es ist zum verzweifeln.