Beiträge von untermieter1

    Vielen Dank für die Antwort.

    Krankengeld gibt es keins, da meine Frau in den letzten Jahren nicht gearbeitet hat.


    EM-Rente ist angefragt, wir warten hier auf einen Bescheid. Wenn es dazu kommt, ist es klar das hiervon Unterhalt zu zahlen ist.


    Wie verhält es sich jedoch, sollte es keine EM-Rente für meine Frau geben?

    Dann bliebe ja nur mein Einkommen...

    Wie sind dann die Freibeträge?

    Ab wann wird mein Einkommen zur Berechnung mit hinzu gezogen?

    Hallo, ich habe eine Frage. Leider bin ich hier im Forum bzw. beim googlen nicht ganz schlau geworden.


    Wird mein Einkommen für den Unterhalt meines Stiefsohns mit heran gezogen?


    Folgende Randbedingungen:


    Ich lebe mit meiner Frau, unserem gemeinsamen Sohn (6) und meiner Stieftochter (17) zusammen in einem Haus. Der Vater meiner Stieftochter zahlt regelmäßig Unterhalt.


    Meine Frau hat noch einen Sohn (15), der bisher ebenfalls bei uns wohnte und nun zu seinem Vater gezogen ist. Meine Frau ist ab jetzt also unterhaltspflichtig für ihren Sohn, dass ist uns klar. Meine Frau ist jedoch so schwer erkrankt, dass sie frühestens in ~2 Jahren wieder arbeiten gehen kann.


    Daher die Frage: Wird mein Einkommen nun für die Berechnung des Unterhalts herangezogen, da meine Frau kein Einkommen generieren kann und auch keine sonstigen Einkommen hat?

    Hallo Edy, vielen Dank für deine Antwort. Vater ist wieder verheiratet. Dann bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss? Ich werde mir das UVG mal anschauen, vielen Dank für den Hinweis.



    Hallo TK,

    ich weiß gerade gar nicht, wie ich die Antwort kommentieren soll. Meine Frau ist leider so krank, dass wir noch gar nicht wissen, ob sie das nächste Jahr überlebt.

    Sie würde sicher lieber arbeiten, als das durchzumachen was sie gerade tut.


    Ich hätte mir einfach eine Antwort auf meine Frage gewünscht, mit den Randbedingungen die ich angegeben habe.

    Hallo zusammen,


    ich heiße André und suche Hilfe zum Thema Kindesunterhalt bei Geschwistertrennung.

    Ich hoffe, dass ich in diesem Forum zu meinen Fragen Antworten bekommen kann und freue mich auf eure Antworten.


    Folgender Sachverhalt:

    Meine Frau hat zwei Kinder (aktuell Mädchen 17 Jahre und Junge 15 Jahre) mit in die Ehe gebracht. Wir leben mit den Kindern mittlerweile seit 8 Jahren zusammen.

    Meine Frau ist nicht berufstätig, ihr Ex-Mann (~4200€ netto) zahlt für jedes Kind 540€ Kindesunterhalt, desweiteren bekommt meine Frau für beide Kinder das Kindergeld.


    Ab nächsten Monat zieht der Junge (15) zu seinem Vater, da er dort lieber leben möchten und wir hier zu Hause Stress mit ihm haben.

    Wir gehen davon aus, dass der Vater dementsprechend keinen Unterhalt mehr für den Jungen zahlen muss und auch ein Kindergeld bekommt.

    Weiterhin zahlt er 540€ für das 17 jährige Mädchen, dass bei uns lebt.

    Ist das richtig?


    Nun teilte uns der Vater mit, dass er Unterhaltsansprüche an meine Frau stellt, da der Junge nun zu ihm zieht.

    Meine Frau ist jedoch nicht berufstätig, und wird dieses krankheitsbedingt in den nächsten zwei Jahren auch nicht mehr werden.

    Nun will ihr Ex-Mann Unterhaltsvorschuss bei der Stadt beantragen.

    Geht das, und was bedeutet das für uns?


    Ich hoffe ich habe nichts vergessen bei der Schilderung des Sachverhalts und freue mich auf Antworten.


    Andre