Beiträge von Puk

    Ja, du hast recht, Meg. Hier habe ich nach Jahren unserer eigenen Geschichte den ()-Satz übersehen und habe mehr aus "über mündliche oder schriftliche Vereinbarungen weiß ich nichts" gezogen. Nämlich: und das war mir auch ganz recht, so musste ich mich nicht kümmern und nachgefragt habe ich auch nie, wie er das die ganzen Jahre stemmt.


    Wenn dann aber wieder Geld zu verteilen ist, tauchen plötzlich alle auf und es wird genau nachgerechnet und sich gekümmert.


    Frase hat sich zielführender geäußert. Insofern: Asche auf mein Haupt.

    Über ein Feintuning kann man immer nachdenken. Es muss aber gesagt werden, dass eine Umsetzung in Konzernen eher schwierig ist.


    Einfacher wäre es bei einem kleineren Mittelständler, wo es Individuallösungen geben kann. Konzerne sind bei Sonderlocken (verständlicherweise) sehr zurückhaltend.

    Danke für Eure Einschätzungen.


    Meg :

    Für 2020 habe ich einen geschwärzten Steuerbescheid vorgelegt, es war nur eine Zeile sichtbar. Das wurde insofern auch als ausreichend angesehen. Es ergab sich aus der Einkünfte-Zeile, dass ich unter 100 TEUR liege.


    Aber jährlich kommt die Frage nach dem neuen Steuerbescheid. Ich habe daher mal zurückgefragt, wie es denn überhaupt mit Zahlungen seitens des SHT aussieht. Antwort siehe oben.


    Zur Unterbrechung: Genau deswegen wundere ich mich. Ich habe Anfang des Jahres über Umwege eine Berechnung bekommen, die sagt, dass ab 2022 die Mutter Selbstzahler ist. Insofern wundere ich mich, dass der SHT behauptet, 2022 geleistet zu haben.

    Guten Morgen,


    die Brieffreundschaft mit dem Sozialhilfeträger hat wieder ein neues Thema gebracht. Nachdem ich die letzte Berechnung Anfang 2019 erhalten habe, wir uns für einen Zeitraum bis Ende 2019 verglichen haben, kam 2020 die Gesetzesänderung. Ich lag unter 100 TEUR Einkommen.


    Der Sozialhilfeträger hat für 2021 nun wieder meinen Einkommensnachweis angefordert. Ich möchte zunächst wissen, inwieweit - nach diversen Rentenerhöhungen - überhaupt noch Ansprüche bestünden. Hierauf wurde mir mitgeteilt, dass auch Sozialaufwendungen 2021 und 2022 entstanden seien, man die Höhe aber erst mitteile, wenn feststeht, dass ich über der 100 TEUR-Grenze liege.


    Henne und Ei... ist es wirklich "so herum"? Muss nicht zunächst feststehen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte, bevor ich verpflichtet bin, irgendwelche Belege zu sein?


    Danke für eure Meinungen.

    Viele Grüße,

    Puk

    Meg, wie ich schrieb: wenn jetzt die Zahlung unterbrochen ist wegen hinreichender Eigenmittel und irgendwann wieder Bedürftigkeit eintreten sollte: gilt dann noch immer die RWA von 2017 und wenn Muttern in 5 Jahren wieder Bedarf hat, bin ich dann immer noch verhaftet, weil ich 2017 mal so 'nen Brief bekommen hatte? Hätte ja sein können, dass es auch mal erfreuliche Nachrichten gibt.


    Frase, beim letzten Mal war der Bedarf 700 EUR. Die Geschwister sind damals nahezu alle ausgefallen und fallen mit der 100 TEUR-Grenze alle ganz sicher aus. Man kann nur hoffen, dass es nie wieder um so viel Geld geht und sich diese ganze Situation nicht noch Jahre hinzieht. Schaut man sich hier aber einige Fälle an, kann der ganze Spaß auch 10 Jahre gehen. Und wir haben noch die beiden Eltern von der anderen Seite. Da wird es früher oder später wieder ein Sozialamt geben, welches gern Geld hätte. Und auch da fallen wieder alle Geschwister aus.


    Ja, irgendwie bin ich etwas in Philosophische abgedriftet. Sorry.

    Hallo ihr Beiden und vielen Dank für eure Sicht der Dinge sowie die beiden Links auf Parallelthemen.


    Die erste RWA kam 2017. Nach ewigem Hin und Her wie denn unsere Beteiligung zu berechnen wäre, haben wir uns am Ende vergleichsweise für den Zeitraum bis Ende 12/2019 geeinigt. Durch diese Auskünfte lagen natürlich Anhaltspunkte über die Einkommen vor. Das Amt hat uns 2020 angeschrieben, auf die alte RWA hingewiesen und schon vorsorglich angekündigt, dass wir zum Nachweis des Einkommens verpflichtet werden und man sich 2021 für 2020 wieder melden würde. Erfolgte auch. Bezüglich des Briefes für 2021 kann man vermutlich ein X im Kalender machen.


    Die Frage zielt weniger auf eine Kreditanfrage, als mehr auf die Karriereplanung ab. Ab wann darf man wieder Arbeitsverträge unterschreiben, Förderprogramme des Arbeitgebers wahrnehmen, sich über Beförderungen freuen, die sukzessive mehr Gehalt nach sich ziehen. Wurde hier ja auch schon mehrfach diskutiert: Verdiene ich z.B. 102 TEUR - wie viel darf ich denn dann für EU abgeben: nur den 100 TEUR überschießenden Teil, stehe ich am Ende rechnerisch schlechter da als jemand mit 99,9TEUR? Der Bereich 100 TEUR bis 110 TEUR ist einfach eine große Wundertüte.


    Und unabhängig von der am Ende konkret zu zahlenden monatlichen Summe: dieses Theater mit der Berechnung, der vollständigen Auskunft dann wieder beider Ehepartner, die Auseinandersetzung mit (hanebüchenen) Berechnungen des Amtes, die Auseinandersetzung mit behördlicher Bewertung von Lebensentwürfen (Stichworte: "Luxushobbies", verantwortungsvolles Bilden von Instandhaltungsrücklagen für ein fast 100 Jahre altes Haus, uns zustehende qm etc.) ist emotional und finanziell belastend.


    Grüße, Puk

    Guten Morgen!


    Durch Rentenerhöhung und mehr Beitrag der Pflegekasse wird Mutter offenbar nun zur Selbstzahlerin und hat sogar noch einen kleinen dreistelligen Betrag über. Welche Folgen hat das für die Kinder? Sind diese endlich mal wieder Herr über ihre Lebensplanung und Finanzen? Verliert die Rechtswahrungsanzeige (irgendwann) ihre Wirkung?


    Viele Grüße

    Puk

    Hallo Meg und alle Mitlesende,

    frohes neues Jahr!


    Ich habe die Auskunft in der Weihnachtswoche versendet, bislang aber keine Reaktion erhalten. Da die Feiertage aber erst kürzlich vorbei sind, ist das sicher noch nicht als "da kommt auch nichts mehr" zu verstehen.


    Viele Grüße

    Puk

    Danke euch allen für die Beteiligung an der Diskussion.


    Wie Meg schon sagte, in diesem Fall geht es erst einmal nur um die Feststellung, ob die Jahreseinkommensgrenze überschritten wurde oder nicht. Wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" auf dem Steuerbescheid eine fünfstellige Zahl ausweist, dürfte es dann ja reichen, einen im Übrigen geschwärzten Steuerbescheid einzureichen.

    Hallo,


    das Amt begehrt Auskunft über das Einkommen für 2020 "aufgrund Ihrer mir bekannten Einkommensverhältnisse... hinreichende Anhaltspunkte".

    Diese Anhaltspunkte bestehen aufgrund von Einkommensnachweisen 2018/2019.


    Jetzt weiter: "fordere ich Sie auf, mir die Höhe Ihrem im Jahr 2020 erzielten jährlichen Gesamteinkommens... mitzuteilen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen (Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020, sämtliche Gehaltsabrechnungen für das Jahr 2020).


    Aus meiner Sicht reicht der Nachweis über den Einkommenssteuerbescheid, den man wohl zur Verfügung stellen muss. Aber aus welchem Grund soll ich verpflichtet sein, die Gehaltsabrechnungen vorzulegen?


    Danke für Euren Input.


    Viele Grüße

    Puk

    Ich würde halt gern mal eine Einzelfallentscheidung sehen :-) Tendenzen lassen sich ja erkennen.


    Ich wüsste zum Beispiel gern, ob ernsthaft die Absicht besteht, Leuten, die mit einem Minimalbetrag über den 100 TEUR landen, auf die gesamte Unterhaltsleistung in Anspruch zu nehmen, oder gekürzt um den fiktiven Geschwisteranteil (der unter 100 TEUR Liegenden) oder beschränkt auf den "überschießenden" Teil des Nettobetrages den man bei 99 TEUR hätte. So ist das Ganze eine ziemliche Wundertüte und verhindert jeden Jobwechsel/Beförderung sofern das mit jedenfalls 10 % mehr Gehalt vergütet wird.


    Das Thema ist einfach leidlich. :rolleyes:

    Nee natürlich war das nicht die Antwort, die ich suchte. :-)

    Ich dachte eher so an "richtige" Beschlüsse, z.B. § 522 ZPO o.ä. - die mal Hinweise geben, wie man mit Menschen umgeht, die bspw 102 TEUR verdienen, wie das mit Freiberuflern ist... aber ja, eigentlich sollte mir klar sein, dass keine 18 Monate nach Änderung der Rechtslage noch nichts Substantielles produziert wurde.

    Aber auch bei mir stirbt die Hoffnung zuletzt. Aber keiner möchte der/die Erste sein, das durchzukämpfen - ich auch nicht ;-)

    Wir liegen mit der Zahlung 2.000 TEUR über der Belastungsgrenze.

    FA meint "ist wie sterben, bloß weil man die Beerdigung zahlen muss, ist das nicht außergewöhnlich". Geht also in die Richtung, dass die Kosten alters- und nicht krankenheitsbedingt sind.


    (Schwiegermutter hat Pflegestufe 2)