Hallo ihr Beiden und vielen Dank für eure Sicht der Dinge sowie die beiden Links auf Parallelthemen.
Die erste RWA kam 2017. Nach ewigem Hin und Her wie denn unsere Beteiligung zu berechnen wäre, haben wir uns am Ende vergleichsweise für den Zeitraum bis Ende 12/2019 geeinigt. Durch diese Auskünfte lagen natürlich Anhaltspunkte über die Einkommen vor. Das Amt hat uns 2020 angeschrieben, auf die alte RWA hingewiesen und schon vorsorglich angekündigt, dass wir zum Nachweis des Einkommens verpflichtet werden und man sich 2021 für 2020 wieder melden würde. Erfolgte auch. Bezüglich des Briefes für 2021 kann man vermutlich ein X im Kalender machen.
Die Frage zielt weniger auf eine Kreditanfrage, als mehr auf die Karriereplanung ab. Ab wann darf man wieder Arbeitsverträge unterschreiben, Förderprogramme des Arbeitgebers wahrnehmen, sich über Beförderungen freuen, die sukzessive mehr Gehalt nach sich ziehen. Wurde hier ja auch schon mehrfach diskutiert: Verdiene ich z.B. 102 TEUR - wie viel darf ich denn dann für EU abgeben: nur den 100 TEUR überschießenden Teil, stehe ich am Ende rechnerisch schlechter da als jemand mit 99,9TEUR? Der Bereich 100 TEUR bis 110 TEUR ist einfach eine große Wundertüte.
Und unabhängig von der am Ende konkret zu zahlenden monatlichen Summe: dieses Theater mit der Berechnung, der vollständigen Auskunft dann wieder beider Ehepartner, die Auseinandersetzung mit (hanebüchenen) Berechnungen des Amtes, die Auseinandersetzung mit behördlicher Bewertung von Lebensentwürfen (Stichworte: "Luxushobbies", verantwortungsvolles Bilden von Instandhaltungsrücklagen für ein fast 100 Jahre altes Haus, uns zustehende qm etc.) ist emotional und finanziell belastend.
Grüße, Puk