Beiträge von LuckyLuke

    Unterhalt berechne ich bisher selber. Zuletzt wegen Kurzarbeit 886 Euro für die drei Kinder (bereinigtes verfügbares Einkommen: 2046,- minus 1160,- Selbstbehalt.


    Bereinigtes EK = 2165,- netto minus 79,- ÖPNV-Ticket minus 40,- Altersversorgung für die Kinder (alter Vertrag von vor der Scheidung).


    Sollte ich den Unterhalt lieber vom Jugendamt bereechnen lassen?

    Kommt es so rüber, dass ich keine Zeit mit den Kindern verbringen möchte?


    Ich möchte, dass sich die Mutter an den zusätzlichen Kosten beteiligt, da sie das, was ich zu leisten imstande bin, übersteigen. Ich mache jeden Monat minus!


    Allerdings kann ich sie nicht dazu zwingen. Wenn die Kinder weniger bei mir sind, verbrauchen sie weniger Strom und Wasser und sie gehen nicht mehr zur Hälfte in die Nebenkostabrechnung ein. Dadurch spare ich ein paar Euro.


    Am liebsten wäre mir, es bleibt, wie es ist, und die Mutter beteiligt sich an den Kosten.

    Hallo zusammen,



    ich lebe seit drei Jahren von der Mutter meiner 3 Kinder (6, 12, 15) getrennt. Die Kinder leben vorrangig bei der Mutter, ich zahle für die drei Mindestunterhalt. Im vorigen Jahr habe ich der Ausweitung der Umgangszeiten zugestimmt mit dem Vorbehalt, dass ich das zeitlich und finanziell wuppen kann. Ich betreue sie also seit einigen Monaten jeden Mi 15.30 bis Do 8 Uhr, jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr, dazu die Hälfte der Schulferien und ca. ein Drittel der Feiertage/beweglichen Ferientage.



    Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die daraus hinausläuft, dass ich eine Warmmiete von 500 Euro zahle, also deutlich mehr, als mir bei der Unterhaltsberechnung zugestanden wird. Ich habe meiner Ex-Frau daher gesagt, dass ich die Kinderbetreuung aus finanziellen Gründen runterfahren muss (nur noch wöchentlich von Mi 15.30 Uhr bis 19 Uhr und von alle 2 Wochen von Fr 17 Uhr bis So 18 Uhr; nur noch 2 von 6 Wochen Sommerferien).



    Sie beharrt darauf, dass es bei den bisherigen Zeiten bleibt. Ich möchte die Situation vermeiden, dass ich die Kinder Mi abends zu Hause abliefere, aber niemand zu Hause ist, bzw. dass sie Zeugen eines unschönen Streits werden.



    Was kann ich unternehmen?



    Hintergrundinfos: Ich habe einen 40-Std.-Job und lebe in einer 3-Zimmer-Wohnung, sie mit neuem Partner in unserem Haus, 175 qm Wohnfläche mit Terrasse und Garten.


    Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!


    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,


    ich lebe getrennt und betreue meine drei Kinder jeden Mi von 15.30 bis Do 8 Uhr und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr.


    Schulferien teilen wir uns zur Hälfte.


    Sonstige schulfreie Tage (Lehrerfortbildung, bewegliche Feiertage) übernehme ich zu einem Drittel.


    Insgesamt decke ich schätzungsweise knapp 40 Prozent der Zeiten ab. Mehr schaffe ich nicht, da ich einen 40-Std.-Job und auch nur 30 Tage Urlaub im Jahr habe. Unterhalt zahle ich zu 100 Prozent.


    Meiner Exfrau (arbeitet selbstständig) reicht das nicht. Sie möchte, dass ich die sonstigen schulfreien Tage zur Hälfte abdecke. Das ist sehr nervig, weil sie unglaublich penetrant sein kann. Gerade zu Coronazeiten haben wir gerade sehr viel Stress deswegen miteinander. Sie bezieht sich auf irgendwelche rechtliche Vorgaben, wonach ich dazu verpflichtet bin, 50 Prozent der sonstigen schulfreien Tage zu übernehmen. Dazu konnte ich aber bislang nichts finden. In meinen Augen ist das auch Quatsch, da ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und nicht beliebig frei nehmen kann.


    Wie schätzt ihr das ein?

    Danke für eure Rückmeldungen. Habe am Wochenende mit der Mutter meiner Kinder telefoniert und nochmal deutlich gemacht, dass ich die zusätzliche Betreuung nur weiter übernehmen kann, wenn sie mir monatlich 40 Euro "Essensgeld" überweist. Sie hat zähneknirschend zugestimmt, weil sie die Zeit für sich braucht. Insofern hat sich das ja gut für mich aufgelöst...

    Der Anspruch ist nicht tituliert. Heißt das, dass sie die Differenz nicht nachträglich einfordern kann?


    Kann man nicht davon ausgehen, dass sie mein Vorgehen faktisch akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch dagegen erhebt? Im Arbeitsrecht gibt es für so etwas den Begriff der betrieblichen Übung.


    Ich könnte mir vorstellen, ihr das so zu vermitteln: Wenn du die 40 Euro Essensgeld nicht zahlen möchtest, hol die Kinder bitte um 18 Uhr ab. Wenn sie sie nicht abholt, würde ich das als Einverständnis deuten.

    Hallo zusammen,



    ich lebe seit 2,5 Jahren getrennt und zahle den MIndesunterhalt für drei Kinder, ca. 1000 Euro.


    Ursprünglich hatten wir den Umgang so geregelt: Die Kinder sind jeden Mittwoch von 15.30 bis 19 Uhr bei mir und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.


    Da der Mutter meiner Kinder das zu wenig war und ich selber gerne Zeit mit meinen Kindern verbringe, haben wir uns testweise darauf verständigt, dass die Kinder von Mi auf Do und jedes zweite Wochenende auch von So auf Mo bei mir schlafen. Pro Monat kommen somit 6 Übernachtungen hinzu, damit verbunden Mahlzeiten, die natürlich mit Kosten verbunden sind.


    Meine Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass mir am Ende des Monats kein Geld für Rücklagen bleibt, zum Beispiel für Urlaub. Also habe ich meine Exfrau aufgefordert, mir monatlich 40 Euro Essensgeld zu überweisen. Andernfalls müssten wir zurück zur ursprünglichen Regelung, also 6 Übernachtungen weniger pro Monat.


    Meine Exfrau reagiert auf diese Forderung nicht. Ich habe daher jetzt vor, meine monatliche Unterhaltszahlung eigenmächtig um 40 Euro zu kürzen. Dass das rechtlich problematisch ist, ist mir bewusst. Aber mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.


    Was sagt ihr dazu?