Beiträge von Vitos77

    Hallo,


    Ich melde mich ein letztes Mal zum Thema. Gerade habe ich vom BAföG Amt Bescheid - ich bin vollständig aus der Nummer raus und muss nichts zahlen, sie folgen meiner Argumentation.


    Meine Tochter
    bekommt das BAföG unabhängig von mir vom Amt bezahlt.

    Ich bin sooooo erleichtert...


    Vielen Dank nochmals an Alle die mir hier geholfen haben.


    Viele Grüße


    Vitos

    Hallo,


    mal eine kleine Zwischeninfo von mir: Heute kam Post vom BAföG-Amt, ich soll jetzt schriftlich Stellung beziehen, warum ich nicht bereit bin, zu zahlen. Meine Tochter hat also wie erwartet Antrag auf Vorausleistung gestellt.


    Ich habe nun alles ausführlich dargelegt, was ich hier bereits in Kurzform geschrieben hatte. Nun bin ich gespannt wie das Amt entscheiden wird – ich werde euch auf dem Laufenden halten.


    Viele Grüße


    Vitos

    timekeeper


    Es ist tatsächlich so, wie frase es geschrieben hat.


    Damit meine Tochter beim Amt Vorausleistungen erhält, muss sie gegenüber dem Amt zunächst nachweisen, dass sie mich zur Zahlung des errechneten Betrages aufgefordert hat. In der Folge hört das Amt mich dann an aus welchen Gründen ich die Zahlung verweigere.


    Wenn das Amt dann meiner Argumentation folgen sollte, bekäme meine Tochter elternunabhängiges BAföG. Folgt das Amt meiner Argumentation aber nicht, würde das Amt sozusagen gegen mich eine Klage führen, um den Unterhaltsanspruch meiner Tochter prüfen zu lassen.

    Hallo,


    ob der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht weiß ich nicht, aber das wird jetzt wohl geprüft.


    Dafür muss meine Tochter mich zunächst zur Zahlung auffordern, was sie ja getan hat. Durch meine Ablehnung kommt dann das sogenannte "Vorausleistungsverfahren" in Gang, im Rahmen dessen das Amt mich näher befragen wird, aus welchen Gründen ich die Zahlung ablehne. Und da hoffe ich eben, dass das Amt ohne Klage zu erheben meiner Argumentation folgt. Sollte das der Fall sein würde es elternunabhängiges BaföG geben...


    Viele Grüße


    Vitos

    Meine Tochter hat mich nun heute per Einschreiben aufgefordert, ihr monatlich den vom BaföG-Amt errechneten Betrag zu zahlen.


    Ich denke, dass soll dem Vorausleistungsverfahren über das BaföG-Amt dienen. In der Folge wird mich nun sicherlich in Kürze das Amt befragen, warum ich die Zahlung ablehne. Wenn das Amt meiner Argumentation folgen sollte, würde meine Tochter daraufhin elternunabhängiges BaföG bekommen.


    Mal abwarten, ich werde dann alles anführen, was ich hier schon im Eingangs-Posting geschrieben habe. Hoffentlich wird das Amt meiner Argumentation folgen damit es gar nicht erst zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt...

    edy


    Mir selbst liegt der Bescheid noch gar nicht vor. Meine Tochter hatte ihn aber gestern in der Post. Laut ihrer Aussage soll da stehen, dass sie einen Anspruch von rund 100 Euro hat, den das Amt zahlt, den Rest in Höhe von 500 Euro soll ich übernehmen.


    Laut meiner Tochter soll es nicht nur eine "Empfehlung" sein...

    Hallo,


    mir ist bekannt, dass man seinem Kind gegenüber bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt schuldet, aber es gibt ja auch Ausnahmen davon.


    Ich habe nun leider erneut einen Unterhaltsstreit mit meiner Tochter und bitte Euch um eine Einschätzung, ob ich überhaupt noch unterhaltspflichtig bin.


    Leider habe ich seit 7 Jahren trotz aller Bemühungen keinen Kontakt zu meiner Tochter. Nun hat sie sich zu einem Studium an einer Privatschule angemeldet, die Bafög-förderungswürdig ist. Ich musste beim Amt meinen Steuerbescheid vorlegen und nun hat das Amt ohne weitere Umstände zu kennen entschieden, dass ich monatlich einen größeren Betrag zahlen soll.


    Die Kindesmutter von der ich seit langer Zeit getrennt lebe befindet sich unbekannt im Ausland.


    Folgendes ist in den vergangen Jahren vorgefallen:


    - Schule vor dem Abitur abgebrochen

    - 2013: Kunststudium an Privatschule angefangen und nach 3 Monaten abgebrochen (liegt ihr nicht, sie möchte lieber "Illustration"

    - Mich über Abbruch des Studiums nicht informiert und weiter Unterhalt kassiert.

    - 2013: Da sie aus Kinderzeiten noch einen Unterhaltstitel gegen mich hatte und den nicht rausgeben wollte, ging die Sache vors Familiengericht, dort wurde verfügt, dass sie den Titel herausgeben muss, was dann auch geschah

    -2013: Sie hat sie vor dem Richter des Familiengerichts gesagt sie möchte Illustration studieren.

    - 2013 - 2017 hat sie gejobbt

    - 2018 ohne das sie Unterhalt verlangte eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen und nach kurzer Zeit abgebrochen

    -2019 bis 2020 von ALG 2 gelebt

    - Anfang 2020 hat sie Privatinsolvenz angemeldet

    - Jetzt hat sie das Illustrations-Studium angefangen, von dem sie bereits 2013 vor Gericht geredet hatte.


    Meiner Meinung nach kann man 7 Jahre als Orientierungsphase nicht mehr akzeptieren. Hinzu kommt der Schul- und die Ausbildungsabbrüche.


    Nun droht sie mir sich einen Anwalt zu nehmen und mich auf Unterhalt in Höhe der Verfügung des Bafög-Amts zu verklagen. Meint Ihr, dass ich trotz vorgenannter Umstände verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen?


    Ich glaube sogar, dass sie während der laufenden Privatinsolvenz gar kein Studium hätte aufnehmen dürfen, da es ja die Erwerbsobliegenheit gibt...


    Ich würde mich sehr über einige Einschätzungen freuen.


    Viele Grüße


    Vitos