Beiträge von Tim Thaler


    Das heißt das ich, wenn wir die höchste Stufe 10 nehmen als Beispiel, ich richtig gerechnet habe, das max. 294.-€ dabei rauskommen könnten, die dann auch noch anteilig auf V und M aufgeteilt werden. Korrekt?


    nehme die Stufe als Beispiel, weil es ja eher unwahrscheinlich ist das man zusammen, V und M auf so ein hohes Netto kommen könnten. Somit ist 294.- also das höchste der Gefühle was es max. gibt laut DT. Höher muss ja dann extra verhandelt werden.


    Stimmt das so, das ich 294.- als max. höchst möglichen Betrag als Beispiel nehmen kann?

    Das heißt das ich, wenn wir die höchste Stufe 10 nehmen als Beispiel, ich richtig gerechnet habe, das max. 294.-€ dabei rauskommen könnten, die dann auch noch anteilig auf V und M aufgeteilt werden. Korrekt?

    Kurze Frage an edy:


    Wenn mir das Einkommen der Mutter nicht bekannt ist, ich es aber auf ca. 1500,- netto mal tief ansetze und ich meines dazu rechne. Und in der Bedarfsliste einfach mal so auf die höchste Stufe gehe 10. bis 5500,-. Dann sehe ich den Bedarf des 18 jährigen Kindes bei 644.- richtig?

    644 - 350 (bereinigter Minijob) - 204 KG = 90.-€


    90.-€ Unterhalt wäre es dann für das volljährige Kind. Die dann auch noch anteilig zwischen Vater und Mutter geteilt werden. Richtig?


    Stimmt diese Rechnung? Oder gibt es noch was, was ich übersehen hätte?



    Bei dieser Berechnung gehe ich mal davon aus, das Vater und Mutter zusammen auf 5500.- bereinigtes Netto zusammen kommen. Was ja an sich normal eher unwahrscheinlich wäre, heutzutage.


    Rechnet mir das so ein Anwalt auch vor, oder haben die andere Rechenmethoden?



    Oder gehe ich so vor:

    Stufe 10 5500.- Bedarf 848.-

    848 - 350 - 204= 294.-€


    294.- geteilt durch Vater und Mutter jeweils Anteilig. Aber wie komme ich auf das „ jeweils Anteilig“?


    Was ist die richtige Rechnung?




    Ich weiss, das das mit dem Kindergeld läuft, weil sie auch deswegen nur nen Minijob hat, damit das mit dem KG weiter geht. Ist das mit dem Arbeitsamt zwingend?

    Sie hat mir gesagt, die Mutter behält sich das Kindergeld für Kost und Logie, also denke ich wird das schon geregelt worden sein, seitens der Mutter.

    ich weiss, das das Kindergeld weiter gezahlt wird, da sie nur einen Minijob macht.

    Was meinst du mit später eine Regressforderung, das ist ja genau das, was ich eigentlich vermeiden möchte.

    Ob sie arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ist, weiss ich noch nicht. Muss erst nachfragen.

    Ich bin der Meinung das die 150€ reichen und im Nachgang nichts mehr von mir gefordert werden kann. Weil ich ihr ja was gebe und das nicht zu knapp, wie ich finde. Sie verdient ja auch schliesslich ihre 450€.

    Ich möchte vermeiden, das die Mutter der Meinung ist, ich muss eigentlich viel mehr zahlen und deswegen zu nem Anwalt rennt. Dann geht der ganze Käse wieder von vorne los.

    Danke frase auch für dein Statement.

    Das Einkommen der Mutter ist von mir nur eine Schätzung 2000€ halbtagsjob.

    Meine Tochter wird bis April zum Studiumbeginn auf jeden Fall den Minijob ausführen.

    Die 379€ habe ich in der DT auch schon gesehen.

    Perfekt, danke für deine Hilfe.

    Ich weiss das mit der Kost und Logie ne normale Nummer ist. Machen ja viele so.

    Ich werde meiner Tochter das genauso sagen, werde ja dann bei Studiumbeginn das von nem Anwalt berechnen lassen.

    Werde wohl zwischen 150-200€ geben, denke das ist angemessen. Das die Mutter damit ein Problem haben wird, ist mir eh schon klar. Die will mich ja nur bluten sehen, mehr nicht.....aber wenn du sagst das es safe ist, ohne das ich vor den Richter gezerrt werde, dann beruhigt mich das schonmal.

    Ich darf ja von der Mutter aus, das Geld meiner Tochter direkt geben, schonmal ein Pluspunkt bei dem ganzen Spiel.


    Danke nochmal

    Lg

    Ja, das ist mir auch schon bekannt, das die Mutter mit ihm Boot sitzt. Die behält sich das Kindergeld, weil die Tochter ja bei ihr wohnt. Kost und Logie sozusagen.

    Meine Befürchtung ist aber die, wenn ich jetzt nur z.B. 150€ gebe, das danach dann das Böse Erwachen kommt, weil es eigentlich doch viel mehr sein müsste.

    Ich häng so ein bischen in der Luft. Muss ich überhaupt, hat edy mit seinem geringen Betrag recht, oder sind es plötzlich mehr als 400€.

    Diese Frage beschäftigt mich, sind die 150€, die ich bereit wäre angemessen. Oder ist es zu wenig. Das es für die Ex viel zu wenig ist, was ich unserer Tochter geben möchte, ist selbstredend.

    Aber bin ich rechtl. Safe, oder bin ich viel zu weit weg..........das ist mein Dilemma.

    Hab ich auch schonmal gelesen, da war von 4 Monaten die Rede.

    Sobald sie ihr Studium beginnt werde ich sowieso eine anwaltliche Berechnung machen lassen. Mir geht es eigentlich darum, da ich ja bisher 455€ an die Ex abgedrückt hab und ich meiner Tochter ja auch weiterhin was geben möchte, nicht danach das böse Erwachen kommt, wenn ich ihr jetzt nur 150€ oder 200€ gebe, obwohl ich eigentlich doch viel mehr zahlen müsste.

    Wollte wegen dem ganzen nicht extra zum Anwalt laufen und für ne 5min Berechnung dann 200€ zahlen.

    Frage in die Runde: Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich ihr 150€ jeden Monat zahle, dazu wäre ich ja bereit, bis zum Beginn des Studiums im April?

    Wenn ich die 29€ von edy sehe, dann denke ich mir, kann mir ja nichts passieren. Ist ja viel mehr....

    Danke für die Antwort, trotzdem ein Paar Fragen dazu natürlich:

    583€—- wie setzt sich der zusammen?

    350€ Einkommen, sie hat doch einen 450€ Job.


    Am Ende kommen 29€ raus und das wird nochmal zwischen mir und Mutter geteilt?

    Das bedeutet eigentlich für mich, sie hätte nicht wirklich einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie nicht ab 1. April studiert, oder?


    Lg

    Klar, kein Problem. Danke für die schnelle Hilfe.

    Tochter und Sohn wohnt bei Mutter.

    Ich bezahle für meinen Sohn (15) 455.-€ und habe den gleichen Betrag bisher für meine Tochter bezahlt. Also 890.- für beide.

    Seit einer Woche ist meine Tochter 18 und hat wie gesagt nur einen 450.- Job. Den möchte sie bis nächstes Jahr April (Sommersemester) ausüben.