Beiträge von Povi

    Moin TK,


    nunja, quasi ist es so wie Du schreibst.


    Man muss allerdings betrachten (das mindert den Grad der Naivität aber nicht merklich) die Ehe bestand ja seit vielen Jahren nur noch auf dem Papier. Beide leben ihr eigenes Leben in neuen Partnerschaften - eine Scheidung kam nie in Frage weil hier auch Wohneigentum vorhanden ist und jeder befürchtete, in einen Nachteil zu geraten, drum hat man einfach alles gelassen wie es ist. Irgendwie haben beide Parteien gedacht, sie seien schlauer als die Gegenseite. Nun, mit dem Druck der neuen Lebensgefährtin des Ehemannes, kam die Lawine dann ins rollen.


    Also ich muss wirklich bestätigen, dass die Mutter tatsächlich davon überzeugt war, dass es so funktioniert. Ihr Besuch beim JA - gepaart mit der im Nachgang geplanten Anerkennung des biologischen Vaters = Kind hat neuen Papa.


    Ich muss aber zur Entschuldigung der Mutter sagen, ich selber halte mich nun nicht für völlig Banane - aber man sieht ja auch an mir, wie schwer ich mich manchmal tue, manche Zusammenhänge welche für viele völlig logisch sind, zu verstehen. Der einzige Unterschied - wenn ich etwas wissen will, dann tue ich auch alles um dies in Erfahrung zu bringen - sei es auch "nur", in einem Fachforum um Rat und Erklärungen zu bitten. Und da bin ich ja hier wirklich bestens aufgehoben.


    Beste Grüße

    Povi

    Hallo TK,


    Was ich hier nicht verstehe ist, dass ja mindestens ein Anwalt involviert war, wenn nicht sogar zwei. Und es erfolgte keine Klärung innerhalb der zwei Jahre? Und wie stellt sich die glückliche Mutter denn die Finanzierung des Kindes so vor? Kann sie sich das denn allein leisten? Denn der biologische Vater muss nicht zahlen, die Unterhaltsvorschusskasse würde zwar in Vorlage gehen, aber sich das Geld vom juristischen Vater zurück holen. Das Job-Center zahlt nicht, weil Ansprüche gegen den juristischen Vater und die Unterhaltsvorschusskasse vorgehen.


    Ja, dass stimmt, ich erinnere mich an Deine Worte, als der Scheidungsprozess in vollem Gange war, Du sagtest, dass ein Anwalt hier sicher beraten würde bzgl. des Kindes. Ehrlich gesagt hat mich das auch sehr gewundert, dass dies scheinbar nicht geschehen ist. Da ich in meiner Freizeit gerne Gerichtsverhandlungen besuche/beobachte hab ich für mich nur festgestellt, dass es auch bei Anwälten gute und weniger gute (oder sagen wir...bemühte) gibt. Vielleicht war es ein schlecht motivierter Anwalt....vielleicht hat sich der jur. Vater auch nur vor den Kosten gescheut....ich weiss es ehrlich gesagt nicht. Wirklich sinnvoll ist das aus Sicht des Ehemannes wohl nicht gelaufen.


    Innerhalb der 2 Jahre ist nahezu NICHTS bzgl. einer Anfechtung passiert - obwohl der Ehemann tatsächlich von Beginn an von der Schwangerschaft und Entbindung seiner Ex Frau wusste - auch, dass er definitiv ausfällt als "Erzeuger". Ich weiss nur, dass der Ehemann im Februar 2021 die Scheidung eingereicht hat (nach vielen Jahren des getrennt Lebens) auf Drängen seiner neuen Partnerin und da dieser sich neu verheiraten möchte. Da ich aber auch in dieser Sache nur Beobachter bin, weiss ich aber auch tiefere Hintergründe nicht. Ich meine nur, dass der Ehemann von einer Anfechtungsfrist nichts gewusst haben will.


    Als gestern die Mama nach dem Jugendamt Besuch den Ex-Ehemann über den Ausgang des Gesprächs in Kenntnis setzte, ist dieser wohl aus allen Wolken gefallen.....soll wohl auch leicht durchgedreht sein. Das JA hatte der Mama aufgetragen ihm mitzuteilen, dass er nur noch einen gerichtlichen Weg gehen kann um eventuell hier noch aus der Vaterschaft zu gelangen.


    Die "glückliche" Mutter ist mit dem Kind tatsächlich glücklich...auch das Kind fristet für mein Empfinden ein sehr glückliches und kindgerechtes Dasein. Die Mama steht finanziell ganz gut da, da sie auch immer sehr fleißig arbeiten geht und verhältnismäßig gutes Geld verdient. Kurz gesagt, dem Kind fehlt es tatsächlich an nichts (weder an Liebe noch an Materiellem)...außer einem "echten" Papa vielleicht, was aber nicht erzwingbar ist. Es muss auch gesagt werden, dass das Kind ein Wunschkind der Mutter ist.


    Ich glaube alles an dieser gesamten Thematik ist geprägt von Naivität, Unwissenheit und Fehleinschätzungen. Die Mama war gestern zum Termin beim JA tatsächlich und bis zum Schluß der Meinung, dass sie dort hin geht, den Namen des biologischen Papa nennt und die Geburtsurkunde des Kindes im Zuge dessen umgeschrieben wird. Das ist tatsächlich so.


    VG Povi

    Hallo TK und TR,


    ich könnte ewig so weiterlesen.....danke für diesen regen Austausch.


    Ich muss noch eine Information mit einbringen ..... der juristische Vater und die Mutter sind seit dem 05.11.21 rechtskräftig geschieden.


    Somit ist, wenn ich es richtig verstanden habe, die Thematik einer Ergänzungspflegschaft wohl aus dem Rennen, hm?!.


    Mit der Thematik wäre/ist mein Verständnis (menschlich, nicht juristisch) aber schon wieder völlig ausgereizt....da bin ich voll bei TK und kann gar nicht verstehen, wie so eine Pflegschaft genutzt werden könnte/kann um nach Ablauf der Anfechtungsfrist diese auszuhebeln bzw. einfach an anderer Stelle von vorn beginnen zu lassen.


    FG Povi

    Guten Abend werte Rechtsversteher,


    bzgl. o.g. Thematik hat die Mutti des Kindes heute beim Jugendamt vorgesprochen.


    Das Kind ist nun fast 2,5 Jahre alt und die MA des Jugendamtes sagte der Mutti, dass bedingt durch Ablauf der Frist dies nicht mehr so einfach möglich wäre. Der juristische Papa müsste nun den gerichtlichen Weg wählen um hier u.U. noch etwas zu bewirken - eine Anfechtung ist bisher nicht passiert.


    Da der juristische Papa die Mutti ganz schön unter Druck gesetzt hat, war diese sehr traurig über die Aussage der JA Mitarbeiterin.


    Dies berührte die JA Dame welche daraufhin sagte wörtlich: "Geben Sie mir mal etwas Zeit, ich will mal etwas probieren, eventuell geht es über eine dritte Person, ich melde mich zeitnah bei Ihnen".


    Meine Frage ist, was könnte die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit diesen Worten meinen?


    Bedanke mich bereits vorab für eine Aufklärung, ich weiss, dass ihr immer sehr schnell seid, macht euch aber bitte keinen Stress, ist ja nicht eilig. Interessiert mich einfach nur.


    Danke und Grüße

    Povi

    Hallo TK, hallo TR,


    eins vorweg, es wir keinerlei erweiternde Nachfragen zu diesem Thema geben, denn diese sind nun tatsächlich restlos (sogar für mein Verständnis) geklärt.


    Aber einen Dank gibts an dieser Stelle nochmal von mir, für eure selbstlose Mühe.


    Zitat

    da hab ich gedacht, dass wir, also TR und meine Wenigkeit in dem ersten Thread alles erklärt haben...

    ...ja TK, ich hab auch wirklich mit mir gerungen, ob ich nochmal nachfrage. Ich hab echt das Problem,dass ich in vielerlei Hinsicht zu schlicht denke....aber manchmal "einfach zu kompliziert". Hinzu kommt für mich, dass grundsätzliche Interesse an dieser Sache (ich mag die Juristerei generell gern - aber eben nur als Zuschauer und Bewunderer derer, die es beherrschen :) ). Und wie sagte meine Ur Ur Urgroßmutter zu Lebzeiten schon....wer nicht fragt bleibt dumm.

    Zitat
    keine Ahnung, wie oft ich das mit dem ganz speziellen Fall in meinem Leben schon gehört habe...


    hast ja recht....?(.


    Nun lasse ich eure Worte nochmal tief auf mich wirken....


    ...und wünsche euch eine schöne sowie besinnliche Weihnachtszeit :saint:.


    Viele Grüße vom Povi

    Guten Tag z`samma,


    ich wurde in einem anderen Thread ja schon ganz ausführlich, verständlich und kompetent beraten und möchte zur besseren Übersicht und eigenem Verständnis eine Frage zum Ablauf der "Etappe - Vaterschaftsanfechtung" in einem neuen Thread stellen.


    Ich würde mich auch hier wieder über leicht verständliche Antworten freuen, da ich natürlich vorab schon etwas recherchiert habe, mein Denken aber manchmel zu "schlicht" ist, um dem Meisten zu folgen.


    Und zwar geht es um den Ablauf einer Vaterschaftsanfechtung (bzw. dem Versuch) nach Ablauf der 2 Jahres-Frist.


    Part 1:


    Die Mutter des Kindes (26 Monate alt) möchte also, dass der biologische Vater die VS anerkennt beim Jugendamt (noch ist es der Ehemann (getrennt seit vielen Jahren), welcher bis jetzt die VS noch nicht angefochten hat - trotz Kenntnis der Umstände die gegen die eigene VS sprechen seit Beginn der Geburt (auch schon seit der Schwangerschaft)). Der biologische Vater wird dieses nicht freiwillig tun, da er trotz grundsätzlich verantwortungsvollem Handeln, über eine List zum Vater wurde (das ist aber eine ganz andere Geschichte, daher rücke ich diese nicht weiter in den Fokus). Er wird dies also, solange es möglich ist, verweigern!!!


    Part 2:


    Für mein Verständnis geht also der juristische Vater (noch Ehemann) nach Vollzug der Scheidung (läuft noch) zum Familiengericht und stellt einen Antrag auf Vaterschaftsaberkennung richtig? Das heisst, er wird dann wohl ne Speichelprobe abgeben müssen - ebenso wie das Kind, richtig? Frage hierzu: Wird vor diesem "Speichelabgabeprozess" geprüft ob er überhaupt noch ein Recht auf Anfechtung hat oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zutun?


    So, ich vermute / hoffe / glaube, dass es nun zu keinem weiteren Part mehr kommen wird, da ja "eigentlich" die Anfechtungsfrist abgelaufen ist. In welchem Moment des Schritt 2 würde dies festgelegt sein/werden? Wird beispielsweise vorab ein Antrag auf Vaterschaftsanfechtung durch den juristischen Vater gestellt und dieser genehmigt / abgelehnt??...und dann isses erledigt? Oder wird alles abgewickelt und am Ende eine Verhandlung stattfinden, in welcher der Antrag zugelassen / abgelehnt wird? Kürzer gefragt: WANN/WIE erfährt der juristische Vater, dass er die VS nicht mehr anfechten kann - oder er dies tun kann?


    Eine weitere Frage, unabhängig von o.g. ...ab welchem Zeitpunkt ist dem biologischen Vater anzuraten, sich juristischen Beistand zu suchen - da dieser der eigenen Vaterschaft aus nachvollziehbaren Gründen definitiv niemals zustimmen möchte? Ich nehme an, momentan ist ihm anzuraten, gar nichts zutun, oder?


    Ich würde mir gern vorbehalten, nach einer Antwort optional weiterführende Nachfragen zu stellen. Das macht es sicher auch einfacher für den/die Hilfesteller.


    Ich bedanke mich vorab für eure Mühe.


    Freundliche Grüße


    Povi



    P.s. Ich kenne die Argumente bzgl. Verantwortung eines biologischen Vaters usw, wenn dieser ein Kind "in die Welt setzt" ...bin grundsätzlich genau der gleichen Meinung, nur in diesem Fall ist die Situation aber eine "spezielle". Daher bitte ich, dies nicht zum Thema dieses Threads zu machen. Vielen Dank dafür.

    Hallo,


    solange dieser Thread noch aktuell ist, möchte ich diesen noch um eine allgemeine Nachfrage erweitern.


    Das Thema "Rechtsfrieden" - wie funktioniert das?


    Ist "Rechtsfrieden" ein Urteil welches von einem Gericht gesprochen werden muss? Kann/muss man sich Rechtsfrieden bescheinigen lassen?


    ....oder ist Rechtsfrieden einfach ein Zustand in dem man meinen kann, sich zu bewegen, bis einer versucht diesen zu stören und dann jedes Mal festgestellt werden muss, ob dieser "Frieden" dem "Angriff" standhält?


    Beste Grüße


    Povi

    Hi,


    Nun, es kommt manchmal anders als vermutet.

    Stell dir vor, die Mutter und der juristische Vater sind sich einig und kommen auf die Idee, dass die Zweifel an der Vaterschaft doch erst später aufgetaucht sind. Das wollte ich mit meinem Beitrag einstreuen.

    Wahnsinn, so weit habe ich noch gar nicht gedacht.....=O.


    hm...wenn ich so über eure Worte nachdenke.....naklar...


    ...Frau sagt zum noch Ehemann..."Du spielst mit, sonst zahlst DU den Unterhalt für das Kind"....und schon is der Pakt am Laufen. Und das ist sicherlich nur eine mögliche Konstellation von fiesen und teils unvorhersehbaren Möglichkeiten die "eigentlich klare Angelegenheit" doch noch spannend zu gestalten.


    Angenommen es kommt tatsächlich zu solch einer Situation....MUSS denn nicht in jedem Fall vorab die Anfechtung der Vaterschaft durch den juristischen Vater erfolgen???....aber kommen wir dann nicht wieder an den Punkt, dass sich das Gericht dann aufgrund der agelaufenen Frist gar nicht mehr mit der befassen darf oder wird dies immer erst nach bzw. mit dem Einreichen der Vaterschaftsanfechtung geprüft?


    Beste Grüße


    Povi

    um den Zeitpunkt, an den der "juristische Vater" von seiner "Scheinvaterschaft" Kenntnis erlangt hat

    Moin Frase,


    nunja, dies doch aber frühestens ab dem Tag der Geburt, richtig? Also wäre das Kind am 01.10.2019 geboren, ist die Frist zur Anfechtung für mein Verständnis am 01.10.2021 abgelaufen, richtig?


    Und das der juristische Vater und noch Ehemann am 01.10.2019 von seiner Scheinvaterschaft Kenntnis erlangt hat steht unstrittig fest, da seit mehreren Jahren getrennt lebend (aber quasi als Nachbarn - also Schwangerschaft und Geburt hat er mitbekommen) und null Interesse an Intimität - Vaterschaft also ausgeschlossen.


    Ich verstehe solche Mütter einfach nicht, das Kind wird es ja mal erfahren, dass ist dann immer eine unschöne Situation und bring mächtig Unruhe ins Leben.

    Nunja, das Kind hat keinen - also NULL - Kontakt zum juristischen als auch zum biologischen Vater, also hält sich der zu befürchtende "schaden" sicherlich in Grenzen.


    Zur Anfechtung der Vaterschaft kam es nicht, da dies einfach nicht bekannt war, dass es diese Frist überhaupt gibt.


    Juristischer Vater und auch Mutter waren/sind der Meinung, wenn jetzt die Ehe geschieden wird, dann kann ja der biologische Vater die Vaterschaft anerkennen und unterhaltsmäßig zur Verantwortung gezogen werden. Aber dem ist nun nicht mehr so, da die 2 Jahre rum sind, richtig?


    Grüße vom Povi

    Hi,


    weil das Thema so spannend ist möchte ich noch etwas detailierter nachfragen.


    Der rechtliche Vater (noch Ehemann) hat die Anfechtungsfrist nicht genutzt und die 2 Jahre sind rum - nun bleibt er der Vater, dass habe ich verstanden.


    Bald sind die Mutter des Kindes und der rechtliche Vater geschieden......und die Mutter möchte nun noch an den Erzeuger des Kindes herantreten und er soll die Vaterschaft anerkennen.


    Nun habe ich gelesen "Eine Vaterschaftsanerkennung ist unwirksam, solange noch eine andere Vaterschaft besteht (Sperrwirkung)"....


    ...da der bisherige rechtliche Vater seine Vaterschaft nicht angefochten hat und nun Rechtsfrieden herrscht, besteht ja nunmal eine Vaterschaft...somit isses doch eigentlich total sinnfrei, dass der biologische Vater nun noch die Vaterschaft anerkennt, richtig? Denn es besteht ja eine Vaterschaft....und diese nun bis frühestens zur Volljährigkeit des Kindes.


    Habe ich das so richtig vesrtanden und zusammengefasst?


    In diesem Zusammenhang möchte ich mich nochmal ganz herzlich für die Mühen der Ratgebenden bedanken. Super, dass es euch gibt!!!


    Grüße Povi

    Hallo TK,


    naja, dann hab ich mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.


    Es geht nicht um eine Rückforderung. Für das Kind wurden noch keine Unterhaltszahlungen geleistet bisher - von niemandem.


    Nur ist jetzt demnächst der Scheidungstermin und danach soll nun die Unterhaltspflicht geklärt werden - mit dem Erzeuger des Kindes.


    Nur hätte der noch Ehemann (als gesetzlicher Vater) doch in den 2 Jahren Frist die Vaterschaft anfechten müssen, richtig? Nur hat er das nie getan.


    Kann da die Mutter jetzt trotzdem noch an den Erzeuger mit Unterhaltsforderungen herantreten?


    FG Povi

    Hi,


    ich bitte höflich um einen Rat bzgl. folgender Konstellation.


    Mutter noch verheiratet - Scheidung wird im Laufe des Monats November 2021 vollzogen.


    Zur Geburt des Kindes war die Scheidung weder eingereicht noch in anderer Form anhängig. EIngereicht wurde diese erst im Februar 2021.


    Kind ist im Oktober 2021 - 2 Jahre alt geworden. Weder Vater noch Mutter hat bisher Gebrauch vom Recht zur Vaterschaftsanfechtung gemacht - also Frist abgelaufen, da der noch Ehemann am Tag der Geburt bereits wusste, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist / sein kann.


    Nun will die Mutter, den Erzeuger des Kindes nach der vollzogenen Scheidung zur Vaterschaftsanerkennung bewegen um dann Unterhalt (bzw. Unterhaltsvorschuss) zu beziehen.


    Geht das denn überhaupt noch? ...oder setzt der herrschende Rechtsfrieden (weil Ablauf der 2 Jahre Anfechtungsfrist) dies grundsätzlich außer Kraft - und Unterhaltspflichtig ist ohne Wenn und Aber der noch Ehemann der Mutter des Kindes?


    Bedanke mich vorab herzlich um etwas Licht im Dunkel der Problematik.


    Freundliche Grüße


    Povi

    Hallo die Herren Moderatoren edy und TK,


    danke für die Antworten.


    Ich darf also zusammenfassen:


    Völlig egal ob verheiratet oder in Scheidung oder geschieden - der rechtliche, in der Geburtsurkunde genannte Vater, ist dies so lange, bis er es anfechtet. Dies MUSS in einem Zeitraum von 2 Jahren (ab dem Zeitpunkt an dem er von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren hat) geschehen, sonst bleibt er es - egal was auch passiert!


    Ich erlaube mir ein paar erweiternde Fragen damit diese Sache für mich ein großes Ganzes ergibt.


    Wer entscheidet denn, dass der rechtliche Vater von der Schwangerschaft erfahren hat? Er kann doch regulär sagen, dass er zu keinem Zeitpunkt davon wusste.


    Wenn er also nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Jahren nun immer als Vater in der Geburtsurkunde steht, kann dann die Mutter trotzdem mit Unterhaltsforderungen an den Erzeuger herantreten?... oder ist auch dieses nach Ablauf der Frist ausgeschlossen?


    Würde der Erzeuger des Kindes das mitbekommen, wenn der rechtliche Vater seine Vaterschaft anfechtet?


    Ich bedanke mich wirklich von Herzen, dass ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringt.


    MFG Povi