Alles anzeigenHi,
wenn der gegnerische Anwalt nunmehr vortragen kann, dass sich die Zweifel in den letzten zwei Jahren verdichtet haben, dann sieht es schlecht aus für die Fragestellerin.
Herzlichst
TK
Warum es da schlecht aussehen sollte erschließt sich mir zwar nicht, aber gut, ist deine Ansicht.
Und ich habe nicht vor so ein Verfahren anzustreben. Ich weiß und kenne die Wahrheit wozu sollte ich für sowas also Geld ausgeben.
Einen Vaterschaftstest kann mein Kind natürlich zur ausräumung aller Fragen trotzdem bekommen.
Aber so einen Gerichtsmüll finanziere ich doch nicht.
Falsch, er hat weder jetzt noch vor 2, noch vor 4 Jahren GRÜNE Augen gehabt.... Was sich da für Zweifel anhand der Augen ergeben haben sollten erschließt sich mir auch nicht....