Beiträge von Lydia

    timekeeper , ich glaube, du hast da was missverstanden, von "Abstrafen" war bisher nirgendwo die Rede außer in deinem Beitrag. Ich weise nur kurz hierauf hin: "Er wollte auch nicht alleine sein, da er selber gesagt hat, er kann nicht so mit dem Kleinen wie er gerne wöllte."


    Aber wir können lange drumherum diskutieren, das eigentlich Interessante wäre Jazzys Perspektive hierzu.

    Ihr habt sicher Recht, dass ein Kind von 2,5 Jahren auch mal einen Nachmittag alleine beim Vater verbringen kann. Nur steht in diesem Fall eine Geschichte im Hintergrund, wo der Vater sich seit Babyzeit geweigert hat, sich um das Kind zu kümmern.


    Deswegen wäre das eigentlich Interessante, hierzu Jazzys Perspektive zu hören, und was ihre Sorgen bezüglich der Versorgung ihres Sohnes sind.

    Hallo Jazzy,


    welche Gründe gibt dein Ex denn dafür an, dass er das eingespielte System plötzlich ändern möchte?

    Hi Ellen,


    ja, edy hat hier meinen Beitrag gelöscht, in dem ich dir erklärte, wie man hier Emails an andere schreiben kann. Ich habe dir auch eine geschrieben, keine Ahnung, ob die angekommen ist? Wenn du PNs hier abgestellt hast, womöglich nicht.

    Hallo Timekeeper,


    Wieso Schleichwerbung? Meinst du, ich bin die Rechtsanwältin? Nein, das war lediglich, um meine Aussage mit einem Beleg zu untermauern.


    Die Fälle mit dem Umzug gibt es. Grundlage ist, dass kein Elternteil alleine den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen darf. Das heißt, dass das Veto eines Vaters mit Sorgerecht derartige Pläne einer alleinerziehenden Mutter vereiteln kann. Ich hätte dafür jetzt auch nen Link, aber um nicht der Schleichwerbung angeklagt zu werden, lass ich den weg.


    Gruss, L.

    Hallo Lisa,


    das sieht ja so aus, als ob der Kindsvater dir jetzt schon das Leben schwer macht. Sollte er das Sorgerecht bekommen, wird er dazu noch viel mehr Möglichkeiten bekommen. So darf ein getrennt lebender Vater der Mutter beispielsweise verbieten, wegzuziehen. (Gut möglich, dass du das gar nicht vorhast, aber du weißt nicht, was in den 18 Jahren des Aufwachsens deines Kindes passiert, z.B. bezüglich Jobmöglichkeiten o.ä.)


    Du bist nicht verpflichtet, ihm das Sorgerecht zu geben. Er müsste es sich dann einklagen. Hier wird ein Fall zitiert, wo die Klage abgewiesen wurde: "Das Gericht sieht zwischen den Eltern keine ausreichend tragfähige soziale Beziehung, um die Verantwortung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu übernehmen."


    Das Wechselmodell ist übrigens leider für die Kinder oft nicht wirklich optimal, es gibt sogar Studien, denen zufolge es sich schädlich auswirkt.


    Liebe Grüsse