Alles anzeigenHi,
das ist problematisch, einfach, weil die Unterhaltsberechnung mit in die Höhe des ALG II einfließt. Insbesondere auch in die verdeckten Kosten wie etwa Miete incl. Nebenkosten und später auch in die Berechnung der Kita-Kosten. Bei all dem würde dann mit einem fiktiven Einkommen des Kindes gerechnet und sogar möglicherweise von einer eigenen Bedarfsgemeinschaft des Kindes ausgegangen, so dass die Sache problematisch wäre. Auch fiele der Alleinerziehendenzuschlag weg, einige andere finanzielle Vergünstigungen auch (Sonderbedarf, Mehrbedarf, Unterstützung bei den entstehenden Schulkosten zu Schuljahresbeginn, um nur mal einige zu nennen).
Ihr solltet das intern regeln. Warum packt ihr den Unterhaltsbetrag nicht in eine Haushaltskasse, aus der dann das finanziert wird, was du jetzt zusätzlich finanzierst?
Herzlichst
TK
Hi Timekeeper,
wir machen das alles bereits intern. Ist halt nur blöd wegen dem ganzen einreichen an Formularen nicht das ich es nicht will, aber ich bzw wir Trauen dem Jobcenter nicht so richtig weil es ja hier um unsere Tochter geht uns das mit dem Unterhalt für uns nicht wichtig ist. Dein Satz das es alles vom ALG mit eingerechnet wird ist mir bewusst und ich will meiner Familie ja nicht schaden.
Nichts desto trotzdem danke für die Antworten.