Beiträge von F_2021

    Hallo liebes Forum,


    Ich befinde mich grade in der Klärung ob es möglich ist bei der Scheidungsfolgevereinbarung den Versorgungsausgleich auszuschließen.

    Hierzu haben wir beide bei der Rentenkasse unsere Anwartschaften beantragt.

    Es wird so ausgehen, dass ich mehr in die gesetzliche Rente eingezahlt habe als meine noch Frau.

    Das würde dann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsrichter nicht erlauben.

    Ist es allgemein üblich dadurch andere Ausgleichszahlungen zu vereinbaren?


    Meine noch Frau behält das Haus und zahlt mich dafür aus.


    Danke und VG

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:


    Ich lebe von meiner Frau seit April 2022 getrennt. Es gibt zwei Kinder für die ich Unterhalt bezahle und ein 2015 gemeinsam gebautes Haus, in dem Sie mit den Kindern wohnt. Ich habe eine Nutzungsentschädigung bei Ihr geltend gemacht, der die Höhe meiner Anteiligen Rate für Zins und Tilgung (Hauskredit) entspricht.

    Wir streben eine einvernehmliche Scheidung an um den Zugewinn nicht bei Gericht bestreiten zu müssen um das Geld zu sparen.

    Leider mit mäßigem Erfolg bisher.

    Nun zu meiner Frage.

    Meine zukünftige Ex-Frau führt nun bei der Verhandlung um den Wert des Hauses Kosten für Reparaturen wie z.B. Reparatur der Lüftung defekte von Kühlschrank Esstisch Trockner usw sowie allgemein laufende Hauskosten auf.

    Kann mir jemand sagen ob es eine Verpflichtung meinerseits gibt mich an diesen Kosten zu Beteiligen?


    Für Tips bin ich sehr dankbar, da mich diese ganze Situation mit Ihr belasten und ich endlich einen Abschluss finden möchte.


    VG F.

    Hallo und guten Abend,


    Gibt es eine "gesetzliche Zugewinngemeinschaft" wie Karli in seinem ersten Satz geschrieben hat?


    Kann die Noch-Ehefrau, die mit den gemeinsamen Kindern im gemeinsam gebauten Haus wohnt auf eine Aufteilung der Leistungen, die jeder der Eheleute in das Haus Bezahlt hat auseinander rechnen?


    Monetär hat Sie in der Vergangenheit zum Hausbau beigetragen. Ich mit meiner Handwerklichen Leistung.


    F_81 Bitte immer ein eigenes Thema starten, nicht an ein anderes Thema dranhängen.


    VG

    Guten Abend.


    Ich habe eine Frage zur Berechnung des Mehr- Sonderbedarfs der ja von beiden Elternteilen zu tragen ist und das nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit.

    Wie wird diese ermittelt?


    Danke im Voraus für eine Antwort

    Mehr- und Sonderbedarf werden nach Leistungsfähigkeit gequotelt.

    Hallo Trotha,

    Wäre eine Berechnung der Quote über das Brutto Einkommen machbar?

    Zum Beispiel Einkommen Person A 120.000 € Berson B 60.000 €

    Quote dann

    Person A 2/3 also 66 %

    Person B 1/3 also 33 %?


    VG

    Hallo,


    Und Danke für Deine Antwort Trotha.

    Das ich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung der beiden Kinder als Barunterhaltspflichtiger habe ich jetzt verstanden.

    Sind Rechnungen die die PKV nicht begleicht dann Mehrbedarf, der von mir als Barunterhaltspflichtiger und Ihr dem Obhutselternteil gequotelt beglichen werden muss?


    VG

    Hallo


    Die Private Krankenkasse hat eine Rechnung gekürzt weil Sie sie Leistung nicht übernimmt.

    Nicht alles wird von der Privaten Krankenversicherung gezahlt.

    Ist dieser Betrag als Sonderbedarf zu rechnen und wird er von beiden Elterteilen getragen?


    MFG

    Hallo


    Die Zusatzkosten kommen zustande weil die Rechnung des Therapeuten der Kinder nicht mehr von deren Privaten Krankenversicherung beglichen wird.


    Das meine zukünftige Ex-Frau als Sonderausgaben zur hälftigem Begleichung mir geschickt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,


    Die Monatlichen Beiträge für die Privaten Krankenversicherungen der Kinder zahle ich zur hälfte jeden Monat an meine Ex-Frau zusätzlich zum Unterhalt.

    Sie hat mir eine Kostenaufstellung für 2021 gegeben in der sie einen Betrag aufführt für die Kürzung von Arztrechnungen der PKV in diesem Jahr. Sowie 600€ der PKV als Eigenanteil im Jahr 2021.

    Ein Wechsel in eine Gesetzliche Krankenversicherung wird nicht in frage kommen.


    Was ist nach eurer Meinung von mir zu zahlen? Wo kann ich das ggf. nachlesen?


    VG

    Hallo


    Es geht hier z.B. um den Eigenanteil für die Private Krankenversicherung der beiden Kinder und der Kürzung von Rechnungen aus Arztleistungen.


    Grundlegend ist für mich die Frage ob strikt durch zwei geteilt wird oder ob das nach der Leistungsfähigkeit des Nettogehalts von Vater und Mutter berechnet wird. 40/60 oder 30/70....


    VG

    Guten Abend,


    Ich habe jetzt schon einige Beiträge hier durch gelesen, jedoch noch eine Frage die mir unklar ist zur Gewichtung beim Mehr-Sonderbedarf.


    Wird der Betrag für den Mehr- bzw Sonderbedarf jeweils zur Hälfte von beiden Elternteilen getragen oder richtet sich das Nach dem Einkommen?


    z.B. Gehalt Mann 60.000€ ; Frau 120.000€

    Verteilung dann 1/3 des Mehr- Sonderbedarfs vom Mann und 2/3 von der Frau?


    Vielen Dank und schönen Abend.

    Hallo,


    Beim Finanzamt habe ich angerufen und nun die Steuerklasse gewechselt.


    Kann mir jemand den Unterschied zwischen nennen zwischen Netto Lohn und Auszahlungsbetrag erklären?

    Hatte wie oben schon geschrieben einen Nettolohn der Ausbezahlt wurde von 42.800€, berechnet wurde der Unterhalt aber mir 47.300€ Netto (davon wurde noch der Berufsbedingten Ausgaben sowie Rente abgezogen)

    Hallo edy


    Muss ich beim Finanzamt einfach sagen dass ich in die Steuerklasse 1 wechseln möchte?

    Meine Ex-Frau kann da ja nichts dagegen haben weil sie dadurch ja nicht schlechter gestellt ist?!


    Die KU-Berechnung hat ihr Anwalt gemacht. Ich habe sie, weil sie mir recht hoch vor kam, noch mal von meinem Anwalt der mich beraten hat prüfen lassen.

    Die Berechnung wäre okay.


    Gibt es einen Unterschied von der Berechnung zu den Beträgen die Netto ausbezahlt wurden?

    Effektiv habe ich 42.800€ Netto für das Jahr 2020 auf mein Konto ausgezahlt bekommen, jedoch kommt der Anwalt in der Berechnung auf 47.300€ Netto und hat damit den Unterhalt für die Kinder berechnet.

    Hallo,


    zuerst einmal möchte ich das tolle Forum hier loben und habe auch gleich eine Frage.


    Ich bin seit April 2021 von meiner Frau getrennt und Zahle für meine beiden Töchter Kindesunterhalt.

    Die Berechnung wurde auf der Basis des Gehalts in 2020 durchgeführt. Nun frage ich mich wann ein Wechsel von meiner derzeitigen Steuerklasse 3 in die Steuerklasse 1 am sinnvollsten wäre, da es zu meiner noch Frau kein zurück geben wird.


    Wie lange muss ich auch noch die Hälfte für den Hauskredit zahlen für das Haus was wir zusammen gebaut haben, in dem Sie mit den Kindern wohnt?


    Waren doch zwei fragen.


    Schönen Abend