Hallo loroschek,
Besteht ein Titel ( gerichtlich/ Jugendamt festgelegt) ?
Wenn nein gibst du ihr einfach den gewünschten Betrag ( bar oder Überweisung).
Beachte: eine Vereinbarung müsste notariell vorgenommen werden.
Aber selbst dann:
Sollte Frau/Kind staatliche Leistungen beantragen, wird diese Vereinbarung
automatisch ungültig.
lg
edy