Beiträge von frankf

    Ein Hallo an die Gemeinde!

    Folgende Frage: Ab 01.04. befinde ich mich im Ruhestand und habe nun folglich ein geringeres „Einkommen“ als vorher. Ich zahle Bar-Kindesunterhalt an meinen 20jährigen Sohn. Welches Einkommen wird zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle zu Grunde gelegt?

    Das aktuelle, geringere Pensionsgeld oder der Schnitt der letzten 12 Monate (volles Arbeitseinkommen)?


    Danke im Voraus für Euer Wissen!

    LG

    :thumbsup:

    Das aufgeführte Beispiel ist richtig.


    Du musst nur zahlen was du auch bei Berücksichtigung nur deines Einzeleinkommens zahlen müsstest.

    Sorry, edy, da komm ich jetzt nicht mit:

    In dem Beispiel hat der Vater ein Einkommen von 3000. Wenn alleine sein Netto für die Unterhaltszahlungen herangezogen werden würde, müsste er 436 Euro laut DT zahlen. Da in dem Beispiel auch das Netto der Mutter dazu addiert wurde, zahlt er am Ende 507,24 Euro. Im Beispiel steht sich der Vater schlechter, wenn das Einkommen der Mutter mit berücksichtig wird.


    Gruß

    frankf

    Hallo zusammen!

    An auch geschätzte Daten zum Einkommen der Mutter komme ich nicht dran. Die letzten Gehaltsmitteilungen sind aus 2014 und da stehen teilweise Zulagen drauf, von denen ich nicht ersehen kann, ob es die regelmäßig gibt. Deshalb kann ich auch nicht absehen, ob die Mutter überhaupt leistungsfähig ist.


    Deshalb schließt sich daran meine Frage an:

    Ist es tatsächlich so, dass ich maximal den Unterhalt zahlen muss, den ich unter Berücksichtigung nur meines Einkommens zahlen müsste. Denn so schrieb es das Jugendamt in der Antwort an die Mutter.


    Zitat:

    è Kontrollberechnung: Es wird eine Kontrollberechnung nur unter Berücksichtigung des Einkommens des Vaters erstellt. Dieser darf unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens nicht mehr Unterhalt zahlen als er unter Berücksichtigung nur seines Einzeleinkommens zahlen müsste.“



    Ich habe nämlich im Internet eine gegenteilige Berechnung auf einer, so denke ich, vertrauenswürdigen Seite gefunden:


    Zitat:

    „Beispiel: Das alleinige Kind lebt bei der Mutter, besucht das Gymnasium, ist 19 Jahre alt und unverheiratet. Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters beläuft sich auf 3.000 Euro, das der Mutter auf 1.500 Euro (Stand: Januar 2022):

    • Nettoeinkommen des Vaters: 3.000 Euro
    • Nettoeinkommen der Mutter: 1.500 Euro
    • addiertes Einkommen: 4.500 Euro
    • Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: 820 Euro
    • Unterhalt abzüglich Kindergeld (219 Euro): 601 Euro

    Unser Beispiel: So verteilt sich der Unterhalt ab 1. Januar 2022

    Vater

    3.000 €

    1.160 €

    1.840 €

    84,4 %

    507,24 €

    Mutter

    1.500 €

    1.160 €

    340 €

    15,6 %

    93,76 €

    Vater

    plus Mutter

    4.500 €


    2.180 €

    100 %


    Zahlbetrag
    gesamt





    601,00 €


    Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2022)


    Der Vater zahlt 84,4 Prozent von 601 Euro, also 507,24 Euro. Die Mutter zahlt 15,6 Prozent von 601 Euro, also 93,76 Euro, das macht insgesamt 601 Euro. Das Kindergeld in Höhe von 219 Euro (Stand: Januar 2022) müssen die Eltern zusätzlich voll an das Kind weiterleiten.“



    Gruß


    frankf

    Hallo zusammen!

    Erst einmal danke für die hilfreichen Antworten.


    Also, mein Einkommen ist zur Berechnung des Barunterhaltes bereits bereinigt.

    An die Angaben seiner Mutter kommt mein Sohn momentan nicht dran, auch wenn er es wollte. Die Mutter gibt ihm schon keine Auskünfte über tatsächliche Kosten, die er tragen muss. So werden immer nur Pauschalbeträge genannt, wie z.B. dass er Strom für 100 Euro im Monat verbrauchen würde!!! Das muss dann schon der teuerste Stromanbieter Deutschland sein :rolleyes:;(. Mein Sohn sieht im Übrigen meine Argumentation als korrekt an. Er fühlt sich von seiner Mutter ausgenutzt, da sie ihm seine Kosten pauschaliert berechnet, aber ihre eigene Unterhaltspflicht außer Acht lässt. Natürlich geht er in letzter Konsequenz dem Streit mit seiner Mutter aus dem Weg.

    Einen Unterhaltstitel gibt es übrigens nicht

    in Ergänzung zu edy: das Kindergeld ist ein Rechenfaktor, und wie du richtig erkannt hast, von den Kindergeldzahlungen ab Volljährigkeit voll in Abzug zu bringen. Allerdings ist es nicht an das Kind auszuzahlen. Es ist vom Rechtscharakter her gedacht als Steuerersparnis für die Eltern, also originär ein Anspruch der Eltern.


    Bedeutet dass dann, dass das Kindergeld mit dem Kostgeld verrechnet werden darf, wenn es schon nicht an das Kind auszuzahlen ist?


    Gruß und eine ruhige Nacht

    Hallo zusammen!

    Folgendes Problem bzw. Frage: (leider kommt jetzt viel Text 8|)

    Mein unverheirateter Sohn ist seit Mitte Februar 2022 volljährig, wohnt zusammen mit seiner älteren Halbschwester bei seiner Mutter, meiner Frau aus erster Ehe, und geht noch zur Schule bis Mitte 2024. Er hat keine eigenen Einkünfte.

    Seit 01.03.2022 zahle ich den Barunterhalt der Stufe 4 nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle auf das Girokonto meines Sohnes. Vorher wurde der Barunterhalt an seine Mutter überwiesen.

    Mein Verständnis aus dem, was ich bisher im Internet gelesen habe, zugrunde gelegt, zahle ich meinem Sohn 436 Euro Barunterhalt, da ich das komplette Kindergeld abziehe. Dazu stütze ich mich auf den Anhang der Düsseldorfer Tabelle bezüglich der Zahlbeträge. Nach meiner Information müsste die Mutter das Kindergeld an den Sohn auszahlen. Das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter kenne ich nicht.

    Seine Mutter verlangt nun von mir, dass ich 545,50 Euro an meinen Sohn zu zahlen hätte, da ich maximal das halbe Kindergeld abziehen dürfte.

    Die Mutter hat nun in dieser Frage, ob ich das ganze Kindergeld von 219 Euro vom Barunterhalt abziehen darf, das Jugendamt kontaktiert, die dies verneinen, allerdings ohne eine nachvollziehbare Begründung.

    Zwischenzeitlich verlangte die Mutter vom Sohn, dass der ihr den kompletten Barunterhalt, den ich an ihn überweise, ihr aushändigt. Sie begründet das mit seinen Kosten für Verpflegung, Strom, Wasser, Heizung, Bekleidung, Nachhilfe, Handyvertrag. Zu den Hauskosten gibt es ihrerseits aber keine nachvollziehbaren Aufstellungen / Rechnungen, sondern nur überschlägige Angaben.

    Mittlerweile hat sich mein Sohn mit der Mutter dahingehend geeinigt, dass er von dem Barunterhalt, dass ich meinem Sohn zahle, 300 Euro an seine Mutter überweist und sie zusätzlich das komplette Kindergeld von 219 Euro behält.

    Meines Wissens muss die Mutter entweder auch Barunterhalt oder Naturalunterhalt an den Sohn zahlen. Da sie die Kosten für den Naturalunterhalt von ihm verlangt, nimmt sie faktisch sein Geld, um ihre Verpflichtungen ihm gegenüber zu bezahlen.

    Meine Sichtweise ist folgende:

    Da ich keine Kenntnis über das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter habe und ich nach der Kontrollberechnung der Düsseldorfer Tabelle maximal den Unterhalt zahlen muss, den ich unter Berücksichtigung nur meines Einzeleinkommens zahlen müsste, zahle ich Barunterhalt gemäß der Stufe 4 gleich 655 Euro. Davon ziehe ich das komplette Kindergeld von 219 Euro ab. Der Zahlbetrag ist dann 436 Euro. Dieser ist identisch mit dem der Tabelle „Zahlbeträge“ der Düsseldorfer Tabelle.

    Die Mutter müsste ebenfalls Barunterhalt oder Naturalunterhalt bezahlen. Die Höhe kenn ich nicht.

    Das Kindergeld von 219 Euro, das auf das Konto der Mutter überwiesen wird, ist dem Sohn auszuzahlen.

    Von dem Unterhalt, den die Mutter zahlen müsste, darf sie das sogenannte Kostgeld (Verpflegung, Heizung, Strom, Wasser) für das Wohnen meines Sohnes bei ihr abziehen. Sollte ihr Unterhalt weniger betragen als das Kostgeld, müsste mein Sohn ihr den Restbetrag geben.

    Alle anderen Kosten (Handyvertrag, Nachhilfe, Kleidung, etc) bezahlt mein Sohn von seinem Geld bzw. läuft über sein Konto.

    Die Frage letztendlich, ob ich mit meiner Sichtweise richtig liege.

    Liebe Grüße :)