Beiträge von EmVau

    Hi,


    wenn sie die Entfernung gesetzt hat, sollte sie sich am Transport der Kinder beteiligen. Wie geschrieben, man müsste mal genau gucken, wie das mit der Betreuung bei der Kleinen läuft, ob man da auch mit einem fiktiven Gehalt bei der Frau arbeiten kann. Also, es wird immer weniger werden. Aber das jetzt in die richtigen Wege zu leiten, das sollte der Fachmann tun.


    TK

    Hi,

    ok das wäre ja schon mal was.


    Aber noch eine Frage: "es wird immer weniger werden" - wodurch denn? Längere Betreuungszeiten oder entsprechende Zumutbarkeit? Weil ihr Gehalt wird wohl kaum sehr viel weiter steigen.


    Danke dir,

    EmVau

    Hi,


    danke dir - wenngleich das überaus deprimierend klingt was die nächsten Jahre angeht.

    Jo Einkommensbereinigung etc. kenn ich alles.


    Andere Frage noch: Sie ist nach der Trennung zurück in die Stadt ihrer Eltern gezogen womit zwischen mir und den Kindern 105km liegen. Ergo sind das pro Wochenende immer runde 420km die ich fahre. Die Kosten dafür liegen komplett bei mir. Diese Woche habe ich mir auf Kredit ein uraltes Auto gekauft (hatte früher Firmenwagen, jetzt keins mehr und Mietwagen ist auf Dauer auch zu teuer), das ich jetzt abzahlen muss. Habe ich eine realistische Chance Anteile davon in die Unterhaltsberechnung zu zwingen?

    ÖPNV ist hier keine Option, das wären einfach ca. 4,5 Std. - das kann ich auch den Kindern nicht antun.


    Danke,

    EmVau

    ok, dann könntest du versuchen die Fahrtkosten minimieren/streichen zu lassen mit dem Hinweis das sie auch den ÖPNV (falls Verbindungen vorhanden) nutzen muss, Stichwort 49 EUR Ticket!

    Gerade erst gesehen das nur der Kindesunterhalt tituliert ist. Ist der nacheheliche Unterhalt dann gem. Vergleich gar nicht vollstreckbar? Dann müsste sie ja tätig werden wenn du nicht mehr bezahlst. Im gleichen Atemzug könntest du dann auch versuchen den nachehelichen Unterhalt befristen zu lassen.


    Die Frage die du dir stellen musst ist ob du Lust hast nochmals einen Rechtsstreit einzugehen, auch bzgl. anfallender Kosten für Anwalt und Gericht.

    Da wäre halt die Frage: Mit dem Auto braucht sie ca. 1 Stunde einfache Strecke zur Arbeit - deswegen arbeitet sie ja auch nur 30 Std.

    Würde sie ÖPNV fahren, wären es wohl ca. 2,5 Std. einfach. Bei der Argumentation mit Betreuung und Kindswohl und so würde das dann vermutlich bedeuten dass sie ihre Stunden auf die Hälfte reduzieren müsste womit die 45% vermutlich so eklatant steigen würden dass es mich vermutlich noch teurer zu stehen käme oder?


    Und das mit dem Rechtsstreit ist genau das Thema weswegen ich hier schreibe - wenn es irgendwelche Erfolgssichten gäbe würde ich sofort... wenn nicht dann nicht - ich hab leider kein Geld das Geld für einen Anwalt auf gut Glück zu verblasen :-/

    Hi,


    ne wurde nix befristet... hab ich vermutlich bei der Scheidung übersehen. :-/


    Danke für den Tipp, aber das ist leider schon alles richtig berechnet, also mit diesen Sätzen.


    VG


    Hi,


    dass Kinder Geld kosten ist mir schon klar. Aber ich verstehe halt nicht wie rund 4.000 im Monat (und letztendlich HAT sie das Geld ja trotzdem incl. Unterhalt und KG) noch "Bedürftigkeit" rechtfertigen können.

    Achso ja, einen Titel gibts, aber nur für den Kindesunterhalt.

    Und lustig ist auch: Sie arbeitet jetzt 30 Wochenstunden. Ich hab anhand der letzten Unterhaltsberechnung mal grob hochgerechnet... sie bekommt jetzt durch den Ehegattenunterhalt ca. 30% MEHR Geld von mir als wenn sie Vollzeit arbeiten würde. Das torpediert doch das Prinzip oder? Ich verstehe nicht warum sowas nicht gedeckelt ist.

    Bezüglich "irgendwann reduziert sich dieser Unterhalt kontinuierlich und fällt weg." - dazu gibts ja so gar keine verlässlichen Infos, wann das soweit sein wird. Ich hab mal was gelesen dass wenn das jüngste Kind 12 ist, man Vollzeit erwarten darf. Ist dem so?


    Danke und Grüsse,

    EmVau

    Wie lange ward ihr verheiratet?

    -> ab 2009. Bis Scheidung also 12 Jahre.


    Wie wurde der Ehegattenunterhalt vereinbart? Vor Gericht? Oder Privat?

    ->Vor Gericht gabs einen Vergleich. Seitdem wurde der Unterhalt aber regelmässig neu berechnet wenn jemand Gehaltsveränderungen hatte.


    KG und KU darfst du nicht zum Einkommen der Mutter hinzurechnen.

    -> Na mir ging's um die Frage der Bedürftigkeit... ist ja das Kritierium warum sie Ehegattenunterhalt bekommen soll. Und da finde ich sollte man das gesamte zur Verfügung stehende Geld betrachten.


    Außerdem frage ich mich, wieso du bei so einem hohen Gehalt schreibst:

    "und trotzdem bleibt nichts übrig weswegen ich dauerhaft sehr strauchle"
    -> Jap, das is ein Drama. Zum einen gibts diverse Versicherungen die ich hauptsächlich habe damit der Unterhalt geringer wird, aber zahlen muss ich sie ja trotzdem. dann PKV (hurra) - und man muss ja trotzdem Miete etc. zahlen.



    Da solltest du deine Ausgaben mal genau durchgehen und alles überdenken.

    Hallo zusammen,


    ich bitte herzlichst um eure Meinung... folgende Situation ist gegeben:


    Trennung erfolgte 2018, Scheidung 2021. Meine Kinder sind 7 und 11 Jahre alt und leben bei der Mutter/Unterhaltsberechtigten (beide gesund und munter, Grundschule und Gymnasium). Sie lebt mit den Kindern zur Miete. Wohneigentum oder sonstiges Werte existieren bei keinem von uns, der gesamte Unterhalt berechnet sich aus unseren Gehältern.


    Ich habe ein Netto von (ja es klingt viel und trotzdem bleibt nichts übrig weswegen ich dauerhaft sehr strauchle) 5.660,-, nach Bereinigung bleiben bereinigt 4.620,-.

    Davon gehen für die Kinder je 558,- ab (Rückstufung in der Düsseldorfer Tabelle wegen Ehegattenunterhalt), Alles gut bis dahin.


    Nun aber der Punkt: Die Mutter arbeitet wieder in ihrem alten Beruf zu 30 Std. die Woche. Ihr netto beträgt aktuell 2.365,-, nach Bereinigung bleiben 1.555,- (sie rechnet u.a. 677,- Fahrtkosten an - der Job ist in einer nahegelegenen Stadt. )
    Nach Delta-Ermittlung (mein Rest nach Kindesunterhalt vs. ihrem bereinigten Einkommen) erhält sie 45% dessen, ergo 876,- Ehegattenunterhalt.


    Ich frage mich nun - ist dieser Ehegattenunterhalt noch rechtens? Ist Bedürftigkeit ihrerseits gegeben? (wenn man berücksichtigt dass ihr auch ohne den Ehegattenunterhalt für sich und zwei Kinder insgesamt

    - reales Netto 2.365,-

    - Kindergeld 2 x 250,-

    - Kindesunterhalt 2 x 558,-

    -> SUMME 3.981,-


    zur Verfügung stünden? (Würde ich keinen Ehegattenunterhalt zahlen, wäre der Kindesunterhalt ja sogar noch eine Stufe höher und betrüge 598,- statt 558,- , was zu einer Summe von 4.061,- führen würde.


    Vielen Dank für eure Einschätzung. Die Frage ist für mich ob ich einen Anwalt bemühe - was ich nur bei einer ausreichend hohen Erfolgschance tun kann weil ich ihn mir tatsächlich aktuell absolut nicht leisten kann.


    Schöne Grüsse,

    EmVau

    Hallo zusammen,

    Ich wechsele demnächst meinen Job und muß daher überlegen ob ich für die Fahrt zur Arbeit ein Jobticket nehme oder das Auto. Nun ist es so dass ich derzeit kein eigenes Auto besitze da ich im alten Job einen Dienstwagen hatte/habe.

    Bei der Unterhaltsberechnung werden ja gewöhnlich nur die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit angerechnet wenn die Verbindung akzeptabel ist.
    Jetzt frage ich mich folgendes: wenn ich nicht öffentlich, sondern mit dem Auto fahre - werden dann fiktiv trotzdem die Kosten für ein theoretisches Jobticket angerechnet oder gehe ich dann völlig leer aus? Eigentlich ist ja unstrittig DASS ich irgendwie zur Arbeit kommen muss, also müsste/könnte doch eigentlich die günstigste Alternative so oder so angerechnet werden oder?


    Danke für euren Input und viele Grüße

    EmVau