Eine Erstberatung darf nach Paragraf 34 RVG nur 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Wenn der Anwalt weitere Beratungen nach Gegenstandswert abrechnen will, muss er den Ratsuchenden dies vorher nachweislich schriftlich mitteilen.
Beiträge von Trotha
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Eine Erstberatung darf nach Paragraf 34 RVG nur 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten.
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Im Tennungsjahr können sich die Eheleute noch bis zum 31.12. gemeinsam veranlagen lassen. Ich sehe hier also aktuell keinen Grund, eine Steuerhinterziehung zu unterstellen.
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Ergänzung: der Unterhaltsbedarf der gemeinsamen Kinder ergibt sich analog der Berechnung von Volljährigenunterhalt aus der Summe der bereinigten Einkommen der Eltern. Der Anteil des Vaters ergibt sich aus der Formel Bedarf x Einkommen Vater ÷ Gesamteinkommen. Die sich hieraus ergebenden Werte sind dann mit dem Bedarf der Tochter von 423,50 € zu addieren und bei einer ggf. vorzunehmenden Mangelfallberechnung anzusetzen.
Da dem KV bei einem Selbstbehalt von 1044 € ein Betrag von 856 € für Unterhaltszahlungen verbleibt, ist es allerdings nicht sicher, dass ein Mangelfall vorliegt.
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Der Mindestunterhalt betrug 2019 395 €, 2021 418,50 € und beträgt jetzt 423,50 €. Wenn monatlich 200 € gezahlt werden, kann also der beschriebene Rückstand in dieser Zeit nicht aufgelaufen sein.
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Sicher kann aus dem Vergleich jederzeit gepfändet werden, die Frage ist jedoch, ob eine Pfändung erfolgreich sein wird. Hinsichtlich des laufenden Unterhaltes , welcher vor geht, wohl schon, hinsichtlich des Rückstandes kommt es darauf an, welchen Freibetrag der zuständige Rechtspfleger dem Schuldner zugesteht.
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Hier ist ferner zu beachten, dass die weiteren Kinder des Fragestellers zwei unterhaltspflichtige Elternteile haben, welche sie gemeinsam betreuen. Auch das Einkommen deren Mutter ist also bei der Berechnung einzubeziehen, was dazu führen kann, dass die Kinder gegenüber dem Fragesteller nur einen geringeren Anspruch haben. Die Unterlagen ungefragt beim Jugendamt einzureichen nützt übrigens nichts, da dieses aktuell nicht involviert ist, so lange die Mutter dort keinen Antrag auf Beratung und Unterstützung gestellt hat. Der Mindestunterhalt für die Tochter beträgt seit dem 1 Januar 2022 übrigens 423,50 €.
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Gedeckelt ist der Betrag des KV nicht von dem Betrag, welchen er bisher gezahlt hat, sondern von dem Betrag, welchen er nach seiner Leistungsfähigkeit hätte zahlen müssen.
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Die junge Mutter wird allenfalls einen Bedarf von 890 € haben und hat darüber hinaus auch Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 €. Anspruch auf Kindergeld hat sie während der Elternzeit nicht.
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Man muss das gemeinsame Sorgerecht nicht zwingend beantragen, sondern kann dies, auch schon vor der Geburt, auch freiwillig vereinbaren und beim Jugendamt beurkundet lassen.
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Welche "Wischiwaschi - Regelung" ist denn gemeint? Wann und wie sollte sich die KM denn vertraglich verpflichtet haben, drei Jahre zu Hause zu bleiben?
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sobald ein anderer Elternteil das Kind mindestens 1/3 der Zeit betreut, besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.
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sobald ein anderer Elternteil das Kind mindestens 1/3 der Zeit betreut, besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.
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Wenn durch das Gericht seinerzeit festgestellt wurde, dass Sie auf Grund des hohen Einkommens der Mutter nicht unterhaltspflichtig sind, schulden Sie auch keine Zahlungen. Der Bereich Unterhaltsvorschuss des JA hat dann auch keinen Anspruch auf Erstattung.
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Die einfachste Lösung ist doch wohl, die Beistandschaft einfach zu beenden. Dass das Jugendamt, welches Mündelkonten führt, hier eine Ausnahme machen wird, bezweifle ich stark.
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Die Pauschale wird regelmäßig gewährt, wenn dies nicht zu einem Mangelfall führt.
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die Ausführungen von TR sind völlig richtig, so absurd die Sachlage auch erscheint.
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Über das Jugendamt läuft das nur dann, wenn die Mutter eine Beistandschaft einrichtet.
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Guten Tag,
da die Eltern das Wechselmodell ausüben, gibt es doch gar kein Elternteil, welcher die Personensorge hinsichtlich der Kinder allein ausübt und folglich berechtigt wäre, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten.