Beiträge von lurchi

    So langsam kommt ja Stimmung auf.:evil:


    Die Damen vom Jugendamt haben alles noch einmal bestätigt (Notar, Vollmacht, Botschaft,)

    Jetzt werden nochmal welche aus einer anderen Abteilung kommen die ins Detail gehen, da ich offiziell die Pflege für die Große übernehmen muss.

    Dann bekomme ich wohl auch noch Geld dafür, kann ich im Moment gut gebrauchen.

    VG

    LU

    Timekeeper, ich weiß zwar nicht warum hier links nicht gerne gesehen werden, schließlich sind sie praktisch und hilfreich, aber dann solltet ihr sie Technisch unterbinden.

    Das du den Zusammenhang nicht erkennst tut mir leid.


    Und einen Rechtsanwalt*in hatte ich gerade zum Thema Krankenversicherung konsultiert, das war ein völliger Schuss in den Ofen.

    Die Dame kannte nicht mal das kleine Einmaleins des SGB. Das Honorar kann sie vergessen.


    Zur Info: mein Notar ist auch Rechtsanwalt.

    Meine Tochter ist auf den Philippinen geboren und ist seit dem 1.6. hier in Deutschland gemeldet.

    Ich bin auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen.

    Die Philippinen scheren sich weder um internationales noch um deutsches Recht.

    Danke für den Tipp mit der Senatsverwaltung Berlin.

    War eben kurz beim Notar der wird mir das Sorgerecht für meine Tochter beurkunden, da die Mutter einverstanden ist wird sie dort vor einem Notar unterschreiben und das Familiengericht braucht hier nur in Kenntnis gesetzt werden.


    Die Ausreise meiner Tochter aus den Philippinen dürfte kein großes Problem sein , da sie auch einen deutschen Pass besitzt.

    LU

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die ausführlichen Beiträge.

    Wir werden versuchen das jetzt vorab mit dem dortigen "Jugendamt" zu klären, für beide Kinder.

    Zur Info:

    Meine Freundin hat vor 4 Jahren eine 6 Monatige Ausbildung zur Pflegerin gemacht.

    Sie hat mit den anderen Schülerinnen eine Gruppe auf Facebook gebildet. Zuerst waren alle beste Freunde und plötzlich wurde sich heftigst gestritten.

    Jetzt hat sie ein Strafverfahren wegen cyber libel (Internet Verleumdung). Nach philippinischem Recht kann das mit bis zu 4 Jahren Gefängnis geahndet werden.

    LU

    Wenn ich bis heute nicht das Sorgerecht habe, liegt das nicht an mir sondern an den Behörden.

    Die deutsche Botschaft in Paris meinte sie wäre für meine Vaterschaftsanerkennung nicht zuständig, bis ich Beschwerde eingereicht habe.

    Dann bin ich im Sommer 2020 nach Deutschland gereist. Jugendamt wegen Corona geschlossen ??????

    Zum Jahreswechsel 2020/2021 bin ich dann nach Deutschland umgezogen und bin dann gleich zum örtlichen Standesamt.

    Die haben dann 4 Monate rumgeeiert und wollten noch eine Urkundenüberprüfung ohne triftigen Grund veranlassen, das hätte mindestens noch einmal 6 Monate gedauert. Dann bin ich zum Notar, der hat nur mit dem Kopf geschüttelt und zwei Tage später hatte ich das Dokument.

    Wenn ich in Rente bin schreibe ich ein Buch über Deutsche Behörden.

    Ich habe auch positives erlebt, das war aber die Ausnahme.

    Es besteht ein geringes Risiko, dass meine Freundin ins Gefängnis muss, dann wäre es besser wenn ich das Sorgerecht schon habe, damit ich meine Tochter nach Deutschland holen kann.

    Warum funktioniert es nicht über die Vollmacht? Ich hatte doch einen sicheren Weg für alles aufgezeigt.


    TK

    Du hast wohl Recht, es kam mir nur zu einfach vor.

    Für meine eigene Tochter muss ich das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen, dann müsste hier ja auch eine Vollmacht ausreichend sein?

    Die Vollmacht lass ich wohl am besten von einem philippinischen Rechtsanwalt/Notar erstellen, und lass dann hier nochmal drüber gucken.

    Dann habe ich auch etwas für die philippinischen Behörden.

    Es ging mir um die Ausreise aus Deutschland und um Arztbesuche etc.

    Dann werde ich die Bundespolizei fragen müssen.

    Das ich für die Rückreise die Philippinischen Behörden kontaktieren muss war mir klar.

    LG

    LU

    lurchi. es geht ja nicht nur um die Beziehung zum Jugendamt, und was die haben wollen, es geht darum, dass du mit dem Kind problemlos aus Deutschland raus kommst, wieder rein kommst, gegebenenfalls um Entscheidungen für ärztliche Behandlungen u.s.w.


    TK

    Ja, ich nehme an das ich kein Einzelfall bin und dass das Jugendamt mir sagen kann, was ich benötige, und als zuständige Behörde wäre es logisch, wenn die mir am ende eine Bescheinigung ausstellen.

    danke tabula, timekeeper,

    dann bin ich erstmal beruhigt und werde die Jugendbehörde kontaktieren.

    Die werden mir schon sagen wie sie die Vollmacht haben wollen.

    Ich hoffe die sind einigermaßen unbürokratisch.

    herzlichen Dank nochmal

    LU

    Danke für die schnelle Antwort Tabula rasa,

    1) Nicht, wenn du mit der Mutter verheiratet wärst. Als Verschwägerter benötigt man keine Pflegeerlaubnis. Da du aber von Vaterschaftsanerkennung sprichst, ist das wohl nicht der Fall. Also ja, du solltest dich dort melden.

    Ich hoffe nur, dass die mir keine Schwierigkeiten machen und das Kind ins Heim schicken , oder Ähnliches

    2) Ja. Du bist allein mit einem nicht verwandten oder verschwägerten Kind unterwegs und hast kein Dokument dazu dabei. Nur eine schriftliche Vollmacht der Mutter, am besten vom Notar, könnte dir am Flughafen bei Problemen irgendwie helfen. Oder eben eine Pflegeerlaubnis. Falls der Vater dieses Kindes sorgeberechtigt ist, muss auch dieser eine Vollmacht erteilen.


    3) Da du kein Sorgerecht hast, kannst du auch nicht über den Aufenthalt deines Kindes befinden. Diesen hat die Mutter nach deutschem Recht allein zu entscheiden. Sollte ein Aufenthaltswechsel erwogen werden, sollte man vorher das gemeinsame Sorgerecht beurkunden.

    Liebes Forum,

    ich bin deutscher Staatsbürger, war aber knapp 30 Jahre im europäischen Ausland, deswegen kenne ich mich wenig mit den deutschen Behörden und dem deutschen Recht aus.

    Meine Lebensgefährtin ist Philippinin, sie hat eine 10jährige Tochter und wir haben eine gemeinsame Tochter (knapp 2 Jahre).

    Seit dem 1.06. sind die drei bei mir in Deutschland gemeldet. Die große geht hier zur Schule.

    Vor 4 Wochen ist meine Lebensgefährtin mit der kleinen wegen einem Gerichtsverfahren zurück auf die Philippinen.

    Leider darf sie jetzt wegen einer gerichtlichen Verfügung nicht mehr Ausreisen. Wir hoffen, dass diese Verfügung ende November aufgehoben wird.

    In den Herbstferien fliege ich zusammen mit der großen zur Mutter, möchte sie aber auch wieder mit zurück nehmen, damit sie hier weiter zur Schule geht.

    Nun meine Fragen:

    1. Muss ich mich beim Jugendamt melden weil ich zur Zeit mit der großen alleine bin und kein Sorgerecht habe?

    2. Kann es Probleme am Flughafen geben (Einreise/Ausreise)?

    3. Sollte meine Lebensgefährtin für längere Zeit nicht nach Deutschland kommen können, kann ich nach deutschem Recht meine Tochter her holen (Die Vaterschaft ist anerkannt, damit habe ich aber noch kein Sorgerecht)?

    Da ich schon einige schlechte Erfahrungen mit deutschen Behörden hatte, zögere ich das Jugendamt zu informieren.

    Ich danke euch für alle konkreten Antworten und Ratschläge.