Beiträge von Res

    Der Film ist wieder in der ARD Mediathek verfügbar, bis zum 13.03.

    Und es ist keine Fiktion oder ein Einzelfall - ich erlebe es sehr ähnlich.
    Dankeschön.

    Ja stimmt, vielen Dank.
    Ich stimme dem zu, dass ein gerade volljährig gewordenes Kind ein höheres Schutzbedürfnis hat als ein Elternteil - keine Frage. Das Problem auf das Kind abzuwälzen ist auch nicht richtig. Auf den Unterhaltspflichtigen eigentlich auch nicht. Vielleicht könnte das JA dies als Vertretung des Kindes übernehmen - so wie als Beistandschaft und solange bis die erste Ausbildung/Studium absolviert ist. Das JA fordert die Unterlagen an, berechnet usw.. Und dann kann jeder (Kind/Mutter/Vater) dies bei Bedarf von einem RA überprüfen lassen.

    Dass eine Fachanwältin für Familienrecht dies nicht weiß, fände ich sehr bemerkenswert. Aber gut… es ist ja letztendlich „korrekt“ eingestuft worden.


    Ja, der juristische Anspruch auf einen unbefristeten Titel ist nicht zu beanstanden. Nur meiner Meinung nach („finde ich…“) ist das nicht ganz richtig. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ändert sich der Unterhaltsbetrag aufgrund der Barunterhaltspflicht beider Elternteile und ich muss die Mutter dann bitten, den Titel herauszugeben und ansonsten vor Gericht gehen, was Nerven und Kosten verursacht. Damit wird es dem/der Unterhaltspflichtigen (und nur diesem einen Elternteil) unnötig schwer gemacht und es entsteht Konfliktpotenzial zwischen den Elternteilen, welches meistens auch das Kind belastet. Außerdem kann eine dynamisierte Titulierung nur in der Minderjährigkeit verlangt werden. Und Kindergeld ab 18 muss ja auch neu beantragt werden, obwohl es ähnlichen Voraussetzungen wie dem KU unterliegt.


    Das JA z. B. könnte jeder/jedem 17-Jährigen einen Brief schicken, in dem über KU und Kindergeld ab 18 informiert werden würde und auf Hilfe/Beratung durch das JA und Familienkasse hingewiesen werden würde. Dann hätte der Jugendliche genug Zeit, sich mit seinen Eltern zu besprechen und würde auch seine Rechte kennen, was wohl nicht bei allen dann 18-Jährigen der Fall ist.
    Das ist mein Vorschlag.


    Viele Grüße

    Ptr

    Ah ok, vielen Dank Trotha.


    Ich werde es erstmal mit einer befristeten JA Urkunde versuchen. Die Anwältin kann sich ja sonst melden, wenn sie eine unbefristete Urkunde möchte.


    Ein volljähriges Kind hat seinen Unterhaltsanspruch darzulegen und zu beweisen und es besteht eine Mitwirkungspflicht (Zeugnisse, Bescheinigungen). In den meisten Fällen ändert sich der Unterhaltsbetrag und der dynamisierte Minderjährigenunterhalt ist vorbei. Von daher finde ich die quasi Verpflichtung auf Entfristung nicht ganz „sauber“ - auch wenn es schon von Gerichten so entschieden worden ist.


    Viele Grüße

    Ptr

    Ja, ich verstehe nicht, warum eine erwachsene Anwältin das „nötig hat“. Aber man muss nicht alles verstehen.


    Hauptsache es wird korrekt berechnet - und ich zahle den Unterhalt immer korrekt und pünktlich. Also ist alles i. O.


    Ich habe mich informiert, dass man die Jugendamtsurkunde jeweils bis zum 18. Geburtstag befristen lassen sollte, weil ja dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden und sich damit die Berechnungsgrundlage deutlich ändert. Ich werde nächste Woche zum JA gehen: kann mir das JA eine Befristung verwehren? Hat jemand damit Erfahrung?


    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo an Alle,


    ich habe eine Antwort von ihrer Anwältin bekommen:


    „Ich teile Ihre Meinung bezüglich des Bedarfskontrollbetrag nicht. Dieser soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird dieser Betrag unter Berücksichtigung auch anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe anzusetzen. Im vorliegenden Fall sind jedoch auf Ihrer Seite keine weiteren Unterhaltspflichten vorhanden.


    Trotzdem kann ich Ihnen nach Rücksprache mit meiner Mandantin mitteilen, dass diese damit einverstanden ist, dass Sie für beide Kinder Unterhalts nach Einkommensgruppe 1 der DT zahlen.


    Ich darf Sie bitten, den Kindesunterhalt möglichst zeitnah titulieren zu lassen, was bei dem zuständigen Jugendamt kostenlos erfolgen kann. Für die Übersendung der Unterhaltstitel habe ich mir als Frist den 10. Februar 2023 notiert.“


    Ich habe das Wort „auch“ oben fett geschrieben, weil ich da den unlogischen Punkt in Ihrer Argumentation sehe. Darf ich fragen, wie das gemeint sein soll? Oder soll ich verunsichert werden? Ich habe keine anderen Unterhaltspflichten, aber die Unterhaltspflichten ggb. meinen Kindern reicht doch vollkommen aus um herabzustufen.

    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    natürlich ist es nicht hilfreich, wenn man denkt man wäre ein Opfer. Man kann aber schon sagen, wenn man etwas nicht i. O./nicht gerecht findet.

    Bei einem Streit um das Kindeswohl kann auch eine Entfremdung stattfinden (die Kinder sind nur bei ihr). Ich frage die KM jedes Wochenende, ob ich mit unseren Kindern telefonieren darf. Letztes Mal hat sie mir geschrieben, dass die beiden nicht möchten. Ich kann und will niemanden zwingen. Aber es ist schon möglich, dass eine bewusste Entfremdung stattfindet. Keiner weiß, was in ihrer Wohnung geschieht.


    VKH werde ich mir mal genauer anschauen, danke.


    Ich kümmere mich gerade um den KU, weil ihre Anwältin mir eine Frist zur Titulierung beim JA gesetzt hat. Und sie fordert mehr, als ich letzten Monat mit meinem Anwalt berechnet habe.


    Wenn man psychisch labil ist und keine finanziellen Reserven hat, kann jedes Problemchen einen „überfordern“. Das kann man vielleicht nur nachvollziehen, wenn man selbst diese Erfahrung gemacht hat.


    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo Tr,


    vielen Dank für die Antwort.
    Ich habe Ende Dezember die Anwältin und die KM per Email informiert, dass ich ab 01.01.2023 den Mindestunterhalt laut DT 2023 zahle. Die Anwältin hat mit jetzt geschrieben, dass ich nach wie vor in Gruppe 2 wäre.
    Ich werde ihr natürlich wie vorgeschlagen antworten und dann weiter sehen.

    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    zu der Hilfe: ich meine den Selbstbehalt von 1370€. Dieser ist ja bewusst so berechnet, dass man etwas mehr als ein Bürgergeldempfänger hat. Dadurch gilt man dann nicht als „bedürftig“ und hat in der Regel keinen Anspruch auf Sozialleistungen und solche Hilfen.

    Natürlich gibt es keine „Garantie für Wahrheit“. Und jemand, der vor Gericht zu Recht verloren hat, ist natürlich nicht zufrieden mit diesem Ergebnis, wenn er nicht „reflektiert/reif“ ist. Ich bin für die Wahrheit und Gerechtigkeit. Und ich weise nochmal auf den Film „Weil du mir gehörst“ hin: der wurde ja nicht ohne Grund gedreht.
    Die hohen Kosten für Gutachten machen mir Sorgen: ich denke, dass ist auch berechtigt.


    Meine Überforderung scheint ein psychisches Problem zu sein, welches sich schlecht lösen lässt. Schon 2019 wurde mir „Überforderungssyndrom“ von einer Psychologin diagnostiziert (ich habe es schwarz auf weiß): und es ist durch die aufgetretenen Herausforderungen nicht wirklich besser geworden. Auch nicht durch Therapie.
    Ich habe bereits 3 mal professionelle Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch genommen.


    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo Trotha,


    vielen Dank für die Antwort.
    Ich war mir eigentlich auch sicher und habe deswegen 100% für Januar gezahlt. Geht ja eindeutig aus der DT hervor. Aber eine Anwältin für Familienrecht hat mir geschrieben, dass ich 105% zahlen soll und dies beim JA titulieren lassen soll.
    Interessant: versuchen die das Mal auf gut Glück bzw. in der Hoffnung auf Unwissenheit durchzusetzen?

    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Mit dem PKW hast du Recht, hätte ich schon erledigt haben sollen.
    Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe bekomme ich ja nicht, weil ich nach Unterhaltszahlung etwas mehr als ein Arbeitsloser von meinem Gehalt übrig habe. Das ist ja extra so geregelt, dass ein Unterhaltspflichtiger kein Sozialfall wird, sondern nur gerade so über die Runden kommt, wenn er nicht gerade überdurchschnittlich verdient und zwei Kinder hat. Und ich habe gelesen, dass ein Gutachten für das Gericht sehr teuer ist und ich 50% davon zahlen muss. Das geht in die Tausende und einige mussten sich dafür schon einen Kredit nehmen. Und dann ist nicht garantiert, dass die Wahrheit raus kommt. Es gibt solche und solche Gutachter, kann man lesen. Wie auch in dem Film „Weil du mir gehörst“; der Vater hat trotz Anwalt usw. im Prinzip keine Chance - das Kind wird entfremdet und gegen den Vater manipuliert. Schrecklich


    Also kann z. B. eine Mutter völlig aus der Luft gegriffen mit dem Vorwurf der psychischen Gewalt die Kinder entfremden und kann auch mit dieser Lüge vor Gericht und Gutachter durchkommen (mit guter Rhetorik). Und dabei muss sich der Vater evtl. verschulden, hat aber trotzdem verloren. Das ist für mich echter Wahnsinn! Da komme ich nicht mehr mit, tut mir leid.

    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    die Hausratsteilung war so, dass ich aus der Ehewohnung ausgezogen bin und sie fast alles behalten hat, weil sie ja mit den Kindern die Sachen braucht. Ich habe nur meinen Schreibtisch, den Stuhl und meine persönlichen Sachen mitgenommen. Es gibt auch nicht wirklich etwas Wertvolles; nur musste ich meine komplette Wohnung neu ausstatten und das hat schon etwas gekostet. Und die Kaution für meine Wohnung natürlich auch.
    Ich habe bis jetzt 3 mal punktuell einen Anwalt in Anspruch genommen: zur Fristverlängerung meines Auszugs und zweimal Unterhaltsberechnung. Das erste Mal war kostenlos und 2 mal habe ich jeweils für die Leistung bezahlt. Finanziell ist es bei mir knapp; auch weil man als Unterhaltspflichtiger nur etwas mehr als Bürgergeld Niveau behalten darf. Ersparnisse sind fast keine mehr vorhanden und ich möchte nicht in den Dispo gehen und Schulden machen. Als Arbeitsloser würde ich den Anwalt bezahlt bekommen, aber als Unterhaltspflichtiger muss ich es mir vom Munde absparen und mich evtl. sogar verschulden um an mein Recht zu kommen: kann ich nicht verstehen.

    Danke für deine Vorschläge.


    Für mich ist die Situation sehr belastend, obwohl es nur Problemchen sind. Ich bin immer in Unsicherheit. Mit einem guten Anwalt wäre es bestimmt besser, aber ich habe Sorgen wegen der hohen Kosten. Man liest immer , dass jede Sache, die nicht einvernehmlich geklärt wird, die Kosten in die Höhe treibt. Um agieren zu können, bräuchte ich einen Anwalt.
    Sie hat immer betont, dass sie nach einem Trennungsjahr die Scheidung einreichen wird. Und ich wollte das abwarten, am liebsten eine günstige einvernehmliche Scheidung und fertig.


    Wenn ich zum JA gehe und erzähle, dass sie mir die Kinder vorenthält wegen angeblicher psychischer Gewalt: sollte ich dann erwähnen, dass ich krankgeschrieben bin wegen Depressionen? Oder ist das ein Nachteil?


    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    ich würde gerne verkaufen und dann den Erlös aufteilen. Aber sie möchte es nicht. Sie sagt schon seit März 2022, dass sie den PKW doch mal nutzen möchte mit den Kindern, aber tut es nicht. Sie hat keine Fahrpraxis und traut sich nicht. Aber sie besteht darauf, dass es auch ihr Eigentum ist und ich es nicht verkaufen darf („stur“). Sie ist nicht kooperativ, nicht lösungsorientiert. Ich „muss“ aber die Unterhaltskosten allein tragen. Wenn ich den PKW abmelde, muss er auf privatem Grund stehen (nicht vorhanden) und rostet vor sich hin. Nicht sinnvoll.
    Sie stellt mich immer wieder vor „unmögliche“ Situationen/Aufgaben, um mich zu „ärgern“. Die Lösungen liegen auf der Hand, aber ich sehe keinen Lösungswillen bei ihr. Die Trennung ging von ihr aus und es gab kein Fremdgehen o. ä. Ich habe ihr nach der Trennung noch viel in ihrer Wohnung geholfen (naiv von mir). Kein Wunder, dass ich krank bin. Meine Psychologin fragt mich „wie halten Sie das aus?“. Ich habe es schon in der Ehe „geübt“. Es ist echt der Horror, wenn die ehemalige Partnerin nicht auf Klärung/Lösung, sondern auf „Zerstörung“ aus ist. Aber meine Verantwortung ist: ich habe quasi nie Nein gesagt und Grenzen gesetzt. Das ist sie gewohnt und tretet jetzt noch mehr auf mir herum. Kann ich nur draus lernen. Sorry für diesen Absatz. Vielleicht als Hintergrund hilfreich.


    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo frase,


    danke für deine Antworten.
    Ich habe es so verstanden, dass das Auto uns beiden 50:50 gehört, weil es ein Haushaltsgegenstand ist/war (Familienurlaube, Ausflüge und Einkäufe).
    Ist dem nicht so?
    Sie hat den Zweitschlüssel, ich habe ihn ihr gegeben.


    Viele Grüße

    Ptr

    Ja danke.
    Das Auto ist 10,5 Jahre alt und wurde über einen gemeinsamen Kredit finanziert (Neuwagen), der schon länger abbezahlt ist. Ich bin das Auto zu 99,9% gefahren und es ist auf mich versichert und zugelassen. Rechtlich gehört es uns beiden, habe ich mich informiert: Haushaltsgegenstand (siehe oberen Beitrag). Ich habe für 2022 und 2023 die Versicherungsprämien alleine bezahlt. Sie wollte nichts zahlen, weil sie das Auto nicht nutzt - sie hat aber einen Führerschein. Ihr gehört das Auto aber auch: müsste sie nicht auch zahlen?
    Eigentlich benötige ich das Auto nicht, kann es aber nicht einfach so verkaufen. Sie ist nicht kooperativ. Welche Möglichkeiten gibt es? Ich möchte nicht alleine den Unterhalt für das Auto zahlen.


    Viele Grüße

    Ptr

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum gemeinsamen Auto, mit dem wir als Familie in den Urlaub gefahren sind, Wocheneinkäufe und Tagesausflüge gemacht haben. Kann ich die Frage hier stellen oder in einem anderen Unterforum?

    Viele Grüße

    Ptr

    Hallo TK,


    danke für deine Sichtweise.
    Mein normaler Alltag besteht zum größten Teil aus meinem Vollzeitjob auch mit Spät- und Samstagsdiensten. Urlaub ist nicht mein Alltag 😊.
    Ich bin auch der Meinung, dass die Kinder die Gestaltung mitentscheiden dürfen. Das ist eine Sache.

    Und eine andere Sache ist das Thema Überforderung: wir Menschen sind alle verschieden - auch Erwachsene sind keine Roboter. Es kann gut sein, dass dir das Verständnis fehlt, denn du steckst nicht in meiner Haut und hast nicht das erlebt, was ich in meinem Leben durchgemacht habe. Wir sind Individuen - ob Kinder oder Erwachsene - und sollten alle respektiert werden. In der Regel gibt jeder sein Bestes - was er/sie kann.


    Viele Grüße

    Ptr