Alles anzeigenHallo,
Ein Anwalt braucht man nur, wenn man sich uneinig ist. Ist man sich einig genügt der Notar. Warum sollte man den Notar dann noch überprüfen ?
Bei Gegenstandswerte googled du bitte, Z.B. nach Ehegattenunterhalt, oder Kindesunterhalt, oder Zugewinn usw.
edy
Naja die Noch-Frau traut niemandem und lässt nochmal prüfen. Wir haben vereinbart, dass ich ihre Anwaltskosten übernehme. Mag nicht so schlau gewesen sein, aber ist so. Der Notar hat etliche Änderungen eingebaut, die er für erforderlich hielt.
Das klingt interessant. Habe das Schreiben gerade nochmal gecheckt, da schreibt die alte RÄ: "Mein Kollege Herr xy wurde zum Abwickler bestimmt". Das bedeutet dass die das intern verrechnen und es nur eine Rechnung gibt ? Ich habe wirklich keine Ahnung wie sowas bei Anwälten läuft...