Beiträge von jamesTholden

    Naja die Noch-Frau traut niemandem und lässt nochmal prüfen. Wir haben vereinbart, dass ich ihre Anwaltskosten übernehme. Mag nicht so schlau gewesen sein, aber ist so. Der Notar hat etliche Änderungen eingebaut, die er für erforderlich hielt.


    timekeeper


    Das klingt interessant. Habe das Schreiben gerade nochmal gecheckt, da schreibt die alte RÄ: "Mein Kollege Herr xy wurde zum Abwickler bestimmt". Das bedeutet dass die das intern verrechnen und es nur eine Rechnung gibt ? Ich habe wirklich keine Ahnung wie sowas bei Anwälten läuft...

    Hallo zusammen,


    im Rahmen der anstehenden Scheidung hat die Anwältin meiner Noch-Frau eine Scheidungsfolgevereinbarung nach unseren Vorgaben entworfen. Ich habe zugesichert, ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Die Vereinbarung liegt nach einigem hin und her nun beim Notar, der natürlich noch einige Änderungen wegen handwerklicher Schwächen des Dokumentes vornahm. In der Zwischenzeit (Beginn Mai 2022) ist die Anwältin überraschend in Rente gegangen zum Ende 22 und hat einen neuen Anwalt vermittelt. Sie hat schon mit knapp 6000,- abgerechnet (passt zum Einkommen). Nun lässt die Noch-Frau die Änderungen des Notars vom neuen Anwalt prüfen.

    Meine Frage ist nun, ob der neue Anwalt wieder die vollen Kosten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (diese Sache mit den drei netto-Gehältern) fordern kann. Da ich alles übernehme, kann die Noch-Frau natürlich komfortabel seine Dienste einfordern. Also wird der auch 6000 verlangen für die doch recht überschaubaren Dienste ? Rechtsanwaltsvergütung ist für mich wirklich ein Buch mit sieben Siegeln....

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten. Ich habe leider keine Benachrichtigung bekommen, dass es schon welche gibt, deshalb erst jetzt die Antwort...spannend bleibt es für mich weiterhin. Die Sache ist beim Notar, weil wir beide juristische Laien sind, das Haus mit drin ist. Haus gehört uns beiden, bleibt auch so. Wir sind zwar "einvernehmlich" , das aber auch nur aus Angst vor den Kosten einer "richtigen" Scheidung mit zwei Anwälten, endlosen Gerichtsverfahren usw. In unserer Naivität hatten wir auch angenommen, dass die RÄ etwas rechtssicheres produziert - Notar sieht das anders, ein befreundeter Anwalt ebenfalls. Hier gilt vermutlich auch (wie bei uns Ärzten) zwei Anwälte, drei Meinungen...


    Was der Notar kosten wird, weiß ich auch noch nicht. Er hat die initiale Scheidungsfolgevereinbarung der RÄ hier und da ergänzt und modifiziert. Was bekommt ein Notar, wovon hängt das ab ?


    Die Scheidungskostenrechner finde ich schwierig, weiß da oft nicht was ich eintragen soll. Auch hier stehen jetzt 5000 Euro und "sehr überschaubar" für die "nackte" Scheidung + Versorgungsausgleich.

    Hallo zusammen,


    ich stecke in einer Scheidung, einvernehmlich. Es gibt eine Scheidungsfolgevereinbarung, für die die Anwältin ca. 6000€ auruft. Wir verdienen zusammen etwa 13500 netto/m, haben ein Haus im Wert von etwa 350k, aber noch gut 300k Kredit drauf. Aktuell liegt das ganze beim Notar, ich hoffe dass das bald erledigt ist. Hier scheinen ca 1900,- zu erwarten zu sein (?).


    Nun geht es dann ja irgendwann zum Gericht. Ich verstehe: Da kommen nochmal Gerichtskosten und NOCHMAL Anwaltskosten, obwohl der Anwalt bei den zwei DIN A4 Blättern der Vereinbarung schon deftig zugeschlagen hat.


    Aber was wird dann berechnet ? Ich lese, dass bei vorliegender, notarieller Scheidungsfolgevereinbarung die Kosten sinken - aber um wieviel ? Versorgungsausgleich lassen wir vom Gericht machen, sonst ist alles geklärt. Was kommt da noch auf mich zu ?


    Vielen Dank schonmal für alle Antworten !