Es ging ja nicht um generelle Handhabe von elektronischen Dokumenten, sondern dass diese qual. Signatur, eben nicht lesbar ist somit der Rechtszuspruch den die elektronische Anlage beinhalten sollte, unbrauchbar ist druckt man diese aus.
Nicht ich komme darauf, dass diese zu unterzeichnen ist sondern das ist der Vermerk am Blatt siegel, Unterschrift oder signatur.
Zum restlichen " Outfit ", habe ich ja bereits erläutert, handelt es sich um einen weiteren zweiten Rechtszuspruch für mich . Es handelt sich demnach nicht um grundlegende verschiedene Outfits, die es geben kann sondern darum, dass beide am selben Tag zur selben Stunde aus einem Vergleich herausstammen und in Ihrer Form nunmal von meinen beiden Rechtszusprüchen als einfache Abschrift demnach "nackt" bis "üppig bestückt" bei der anderen Sache (Vereinbarung) an ein Original gleicht.
Hier war mehr die Frage ob es Formbestimmungsgrundlagen gibt die ja dann im Famfg Kindschaftssachen ident sein müssten um solche massiven Unterschiede eben vorzubeugen oder etwaigen Gefalligkeiten der Geschäftsdamen an gewisse Anwälte. Denn anders kann man sich das nicht erklären. Da es etliche Gesetze gibt, wäre ein konkreter Paragraf in meinem Interesse gelegen etwaige Formvorlagen im Fam. regelt gwerade beim SO ist dies Eu-Weit anzuerkennen.
Weiters hätte ich als Laie gerne gewusst ob es Formvorlagen einer beglaubigten Abschrift gibt. Einfach eine Beschreibung die man abgleichen kann. Bei meiner Recherche stoße ich und das beschreibst du auch auf Klauseln sind enthalten. Welche genau wie lauten diese?
Bzgl. Der stempel und siegel. Erschließt sich mir grundsätzlich nicht weshalb man Siegel schreibt und einen Stempel nimmt. Ich kenne nunmal nicht die formalen Richtlinien der Lesbarkeit. Vielleicht sollte man neben der ganzen jur. Kunstsprache künftig auch den Fokus Stempelkurse geben. Es mag sein, dass eben Behörden .äinnerhalb des Ortes vl noch Deutschlandweit es erahnen können aber im ausland womöglich große Probleme zu erwaeten sind beim entziffern haben. Gerade bei Gerichten die ja sonst auch sehr pingelig sind beim Erscheinungsbild ist dieser Stempel eindeutig für die Tonne. Auf anderen jur.Foren, liest man von etwaigen Siegel Brüchen etc. Am ende will man einfach ordentliche Dokumente.