Beiträge von Kire

    Es ging ja nicht um generelle Handhabe von elektronischen Dokumenten, sondern dass diese qual. Signatur, eben nicht lesbar ist somit der Rechtszuspruch den die elektronische Anlage beinhalten sollte, unbrauchbar ist druckt man diese aus.

    Nicht ich komme darauf, dass diese zu unterzeichnen ist sondern das ist der Vermerk am Blatt siegel, Unterschrift oder signatur.


    Zum restlichen " Outfit ", habe ich ja bereits erläutert, handelt es sich um einen weiteren zweiten Rechtszuspruch für mich . Es handelt sich demnach nicht um grundlegende verschiedene Outfits, die es geben kann sondern darum, dass beide am selben Tag zur selben Stunde aus einem Vergleich herausstammen und in Ihrer Form nunmal von meinen beiden Rechtszusprüchen als einfache Abschrift demnach "nackt" bis "üppig bestückt" bei der anderen Sache (Vereinbarung) an ein Original gleicht.


    Hier war mehr die Frage ob es Formbestimmungsgrundlagen gibt die ja dann im Famfg Kindschaftssachen ident sein müssten um solche massiven Unterschiede eben vorzubeugen oder etwaigen Gefalligkeiten der Geschäftsdamen an gewisse Anwälte. Denn anders kann man sich das nicht erklären. Da es etliche Gesetze gibt, wäre ein konkreter Paragraf in meinem Interesse gelegen etwaige Formvorlagen im Fam. regelt gwerade beim SO ist dies Eu-Weit anzuerkennen.


    Weiters hätte ich als Laie gerne gewusst ob es Formvorlagen einer beglaubigten Abschrift gibt. Einfach eine Beschreibung die man abgleichen kann. Bei meiner Recherche stoße ich und das beschreibst du auch auf Klauseln sind enthalten. Welche genau wie lauten diese?


    Bzgl. Der stempel und siegel. Erschließt sich mir grundsätzlich nicht weshalb man Siegel schreibt und einen Stempel nimmt. Ich kenne nunmal nicht die formalen Richtlinien der Lesbarkeit. Vielleicht sollte man neben der ganzen jur. Kunstsprache künftig auch den Fokus Stempelkurse geben. Es mag sein, dass eben Behörden .äinnerhalb des Ortes vl noch Deutschlandweit es erahnen können aber im ausland womöglich große Probleme zu erwaeten sind beim entziffern haben. Gerade bei Gerichten die ja sonst auch sehr pingelig sind beim Erscheinungsbild ist dieser Stempel eindeutig für die Tonne. Auf anderen jur.Foren, liest man von etwaigen Siegel Brüchen etc. Am ende will man einfach ordentliche Dokumente.

    Guten Abend,


    Danke für deine Antwort.

    Was sagst du aber wenn bei einem parallelen Beschluss , erhält die eine Partei unterschriebene Originale und die andere nur leere Abschriften und zusätzlich wird bei dieser Partei zufällig, eine wichtige Anlage komplett vergessen.


    Diese Anlage wurde mittlerweile elektronische nachgereicht mit dem Vermerk, dass Sie eine Unterschrift, Siegel oder Signatur benötigt und enthält nichts dergleichen..


    Was nützt es wenn man eine Sorgerechtsentscheidung vorlegen muss bspw. im Ausland und der Anwalt eine vollstreckbare Abschrift hat. Ein Mandat beendet man ja auch mal? oder hat man den Anwalt sein Lebtag?

    Auch derartige Abhängigkeit einer Geschäftsstelle?

    Kann man denn ( falls stattgegeben) bei Einsicht der Akte nicht eine Kopie anfertigen lassen, der Urschrift und beglaubigten Stempel verlangen? Das wäre doch viel praktischer, da man sich unabhängig macht von Dritten zur Vorlage versteht sich.

    Gibt es im Famg. unter Kindschaftsverfahren (SO/UG) formelle Ausführungsbestimmungen von Beschlüssen?


    Wer entscheidet demnach ob man einmal eine Urschrift erhält, einmal eine eine Abschrift, ektr. Dokument oder gar eine beglaubigte Abschrift? Gibt es hierzu einen Paragraphen?


    Wenn es sich dabei um ein Verfahren und einen fächerübergreifenden Beschluss handelt.


    Ist es unüblich unterschrieben Beschlüsse auszuhändigen?


    Kann man wenn man nur eine Abschrift hat. Denmnach ohne Unterschriften hat eine Urschrift verlangen? Akteneinsicht?


    Wann spricht man von einem formalen Fehler, wie kann man einen Scheinbeschluss ausschließen?


    Was muss eine beglaubigte Abschriftbeinhalten? Ein - gez.- vom Richter? gibt es Richtlinien bei Stempeln? Wird es int. anerkannt wenn ein Stempel Flecken hat man nur "Am ericht" lesen kann anstelle von Amtsgericht und das Wappen Flecken hat?


    Zuletzt elektr. Varianten

    " mit Unterschrift, Siegel oder qual. Sign."

    Was ist wenn nichts sichtbar Ist?

    Wäre eine qual. Signatur überhaupt sichtbar?





    Danke :)

    Die Aussage von A entspricht der gesetzlichen Regelung des Paragraf 158 b FamFG, welcher (nur) regelt, dass eine schriftliche Stellungnahme gefertigt werden SOLL.

    Eine solche ist also nicht zwingend erforderlich.

    Es gab doch eine schriftl. Stellungsnahme ist es üblich, dass diesen nur eine Partei rechtzeitig erhält? Uns wurde er direkt vor dem Termin überreicht sodass ich diesen nicht rechtzeitig durchlesen konnte.

    Hallo, ich bins wieder.



    Ich habe unterschiedliche Meinungen erhalten daher frage ich nun hier erneut.


    In einer UG- Sache wurde ein Verfahrensbeistand eingesetzt, dieser kam aber kein schriftlicher Bericht, ebenso wurde das Elterngespräch erst verschoben dann abgesagt Begründung der Sachbearbeiter war erst krank und hätte keine Zeit mehr es wäre nicht weiter schlimm.


    A sagt : es besteht kein Zwang dazu eine mündliche Stellungnahme genügt

    B sagt : es muss ein Bericht erstellt werden von beiden und das Elterngespräch stattfinden sonst wäre es ein Verfahrensfehler.

    Ich sage: ich bin juristisch ein Laie und frage nun euch.


    Was sagt ihr und was macht man wenn die Anhörung quasi vor der Türe steht.

    Darf man dies anmerken, mit den Berichten bei der Anhörung an wen wendet man sich?


    Ich habe gelesen es gibt Verfahren die seien im Vorfeld abgesprochen sind hier Anhaltspunkte, das etwas nicht stimmt oder ist das alles selten mit den Berichten aber nicht unüblich?

    :/ ich bin etwas irritiert über die so komplett konträren Antworten von Juristen.


    Bitte um eure Rückantworten.

    Guten Abend,


    Die Komplexität der Rechtsmaterie ist nicht zu unterschätzen daher an der Stelle ein großes Dankeschön für meine Wissenserweiterung und die fachkompetente Auskunft.

    Gericht ist es halt so, dass ein Richter Entscheidungen trifft, wenn die Beteiligten sich auch dort nicht vergleichen können und jemand die Regelung durch das Gericht beantragt hat. Wie sollte es denn sonst sein?

    Genau aber ich fragte mich, ob es üblich ist, im Umgangsantrag bevor es überhaupt vor Gericht, zu einem Versuch einer Einigung käme, eben direkt die Ausgestaltung von Amtswegen zu beantragen also dies einer Einigung vorzuziehen.



    Gegen eine erstinstanzliche Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft.


    Gilt dies auch, wenn man das Gericht quasi ja dann selbst als Entscheidungsträger (sieher oben) beantragt hätte?

    Guten Abend, ich hätte gerne eine Einschätzung bzgl. den Konsequenzen nachfolgenden Satzes, wenn man diesen selbst beantragen würde "Die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts wird dabei nach Maßgabe des § 1684 Abs. 3 (Satz 1) BGB in das Ermessen des Gerichts stellt."


    Ist dies üblich? Gibt man damit nicht sein Recht ab selbst zu entscheiden?

    Ist das nicht ein erhebliches Risiko wenn man den Richter und dessen Tendenzen gar nicht kennt.. . Die Frage beläuft sich auch ob weitere Nachteile entstehen können, bspw. ein Einspruchsrecht verloren geht?


    Bitte um Rückmeldung

    Ich bedanke mich. :thumbup:

    Anstelle eines Rauswurfs was ggf. mit teurem Anwalt oder gar Klage, hier beschrieben wird.. gibt es ja auch Familienpsychologen, die sich euren ungünstigen Dynamiken annehmen.

    Eine Losung erarbeiten...

    Was sagt denn der andere Elternteil zu dem Problem?


    Ich denke, dass es eventuell auch eine Trotzhaltung ist, eure Beziehung klingt mit Verlaub sehr abgekühlt. Wenn sie sich, seit 3 Monaten, derart, gehen lässt, wie du es beschreibst muss es doch auch in der Arbeit auffallen bzw. hat vl die Kündigung auch etwas damit zu tun?


    Vielleicht fühlt sie sich auch so wie ihr Zimmer aussieht? Eine Art Hilferuf?


    Ob das wegsperren, von Gegenständen, mitunter der richtige Ansatz ist, bezweile ich, man bekommt wirklich den Eindruck, dass es sich hier um einen ungebeteten Gast / Untermieter handelt nicht aber um deine eigene Tochter.

    Viel Erfolg.

    Ein Verfahrensbeistand wird nicht irgendein Jedermann von der Straße bestellt. Das sind Menschen mit der Sachkunde, die in diesem speziellen Fall benötigt werden, können aus verschiedenen Berufsfeldern kommen.

    Bei uns war es bspw. ein pensionierter Anwalt, der eben und das stand auch so im Bericht gerade in - unserem speziellen Fall-, eben nicht die Kompetenzen besaß um darüber zu urteilen. Eigentlich war er das Sprachrohr des Antragsstellers.


    Als Anwalt des Kindes, kam mir unserer auch nicht vor, eben und gerade weil er nicht mit den Kind sprechen wollte. Soweit ich informiert bin gibt es auch Verfahrensbeistände für kleinste Babys die Sinnhaftigkeit, bleibt für mich in solchen Fällen sowieso Aussen vor.

    Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Zu viel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. ?


    TK

    Naja, gut man kann natürlich auch aus allem einen noch größeren Konflikt machen, als eine Email und die Bitte wäre aber tatsächlich habe ich nachgelesen, dass man keinen Anspruch auf Rückzahlung hat. Da, es sich ja nicht um dauerhaft 100 € mehr handelt, hat man also nur noch die Option sich nun zu ärgern oder es zu akzeptieren....ob da die Email nicht sinnvoller wäre, naja..

    In der Zeit die du hier auf Antworten, von fremden Menschen wartest, hättest du ihr doch längst eine Email schreiben können. Darin teilst du ihr, den Zahlendreher mit, so wie uns hier und gibst ihr zwei Optionen. Entweder die Bitte diesen Betrag zurück buchen an dich oder du ziehst ihn im Feb. ab.

    Du kannst es doch belegen, mit dem Zahlendreher :)

    Ich denke, die Mitarbeiterin will sehen, wie die Kinder auf den anderen Elternteil reagieren, da du ja schreibst sie wollen nicht hin. Ich würde meine Kinder nicht zum Jugendamt mitnehmen, wenn psychische Gewalt im Spiel ist, wäre es ja gerade ein Widerspruch, dort dann sich gemeinsam zu zeigen. Ich würde einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke es gibt auch außer es ist im Zuge eines Verfahrens, keine Verpflichtung dort hinzugehen.

    Solche Vermittlungsgespräche machen nur Sinn, wenn beide bereit sind, eine Lösung zu finden. So wie du über den Vater schreibst "kaputte Psyche.." und auch er dir und den Kindern gegenüber gewaltvoll war, habt ihr kein soziales Mindestmaß, wo solche Gespräche dann funktionieren oder Sinn machen.