Beiträge von Frau_Krause

    Es hat sich erstmal geklärt. Die Insolvenzverwaltung hat sich bei mir gemeldet und hat mir tatsächlich erlaubt, den Unterhalt erstmal in bar zur Seite zu legen bis zur Klärung beim Familiengericht.

    Sie sehen mich so lange als Unterhaltspflichtig mit 2 Kindern an.

    Wenn ich scheitere, dann geht das Geld, das meiner Tochter eigentlich zusteht in die Insolvenzmasse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so vom Gesetzgeber gewollt ist. Aber nun...es wird sich zeigen.

    Ich danke Euch vielmals für die Unterstützung und die Denkanstöße.

    Am Ende wird die Zeit alles lösen. Ich hoffe, dass meine Tochter irgendwann zu einem Gespräch mit mir bereit ist. Das wird wahrscheinlich erst der Fall sein, wenn sie erwachsen ist.

    So, nun zum Geld. Mir fehlt immer noch der Nexus zwischen Inso und nunmehrigem Drang, Kindesunterhalt zu zahlen. Mal ganz klar formuliert: das Ansparen von Vermögen eines offensichtlich versorgten Kindes zu Lasten der Gläubiger, das hat ein Geschmäckle. Das ist ist versorgt, Oma und Vater scheinen in finanziell geordneten Verhältnissen zu leben. Abgesehen davon ist der Vater ja auch unterhaltspflichtig, so dass der Anspruch gegen die Mutter ja ohnehin gering wäre. Vielleicht sollte man mit dem Vermögensaufbau für die Tochter anfangen, wenn das Inso-Verfahren vorbei ist, wenn man dann noch den Drang verspürt.


    TK

    Das BGB § 1614 BGB sagt doch aber aus, dass auf Unterhalt nicht verzichtet werden darf.
    Wie gesagt, zahle ich Unterhalt seit dem das Kind allein ohne Sorgeberechtigte lebt auf das Konto meiner Tochter, nicht seit der Insolvenz. Der Vater könnte ein Konto einrichten, wenn das Kind 18 ist, kann sie immer noch entscheiden, was sie mit dem Geld macht. Diesen Vorschlag hatte ich auch während einer der Mediationengemacht. Einen Vorteil habe ich auch nicht mit dem Unterhalt. Denn wenn ich Unterhalt zahle, habe ich genauso wenig Geld, wie wenn ich keinen Unterhalt zahle. Denn dann wird die Pfändungsfreigrenze geändert. Ich weiß nicht, was daran Geschmäckle hat.

    LIebe Tabula Rasa,


    wie das Gericht entschieden hat, konnten weder ich noch meine Anwältin verstehen. Und ja, natürlich kann man hier nur eine Seite sehen. Ich kann es mir nur so erklären, wie TI auch schrieb. Man kann den Willen eines 15jährigen Teenagers nicht einfach brechen. Wenn sie sagt, sie hat Angst vor mir, muss das ernst genommen werden. Ich bin seit März 2022 in psychologischer Beratung und verarbeite alles, versuche zu verstehen, wovor sie Angst gehabt haben könnte. Meine Psychologin hatte damals sogar für das Gericht ein Gutachten für mich verfasst, in dem sie mich als reflektierte und warmherzige Mutter einschätzte.
    Im Schriftsatz des Vaters gegen mich wurde behauptet, dass ich meine Tochter nicht lieben könne, weil ich selbst eine schwere Kindheit gehabt hätte, weil wir ein Geburtstrauma hatten und weil ich sie nicht stillen konnte. Er behauptete im Gerichtssaal, meine Tochter würde Panikattacken in der Schule haben, wenn ein deutscher Lehrer eine strengere Ansprache hielte, sie würde dann zitternd unter Tischen sitzen - und deshalb könne sie nicht in Deutschland bleiben.
    Da ich aber mit den Lehrer*innen in engem Kontakt war, wurde mir im Nachgang bestätigt, dass es solch einen Vorfall an der Schule nie gab. Auch bei mir hatte sie nie eine Panikattacke.
    Na, jedenfalls wurde das alles anscheinend geglaubt. Dem Verfahrensbeistand gegenüber meinte meine Tochter: Sie könne sich nicht erinnern, was vorgefallen war, und das allein sei ja schon ein Warnsignal, dafür dass etwas Schlimmes vorgefallen sein muss.
    Dazu muss gesagt werden, dass die Mutter des Vaters Psychiaterin ist. Das Kind glaubt alles, was man ihr sagt und fühlt anscheinend auch, dass da was dran sein muss.


    Na, jedenfalls, damals musste alles schnell gehen. Es war ein Eilverfahren, da der Vater eine Woche später mit allen seinen Kindern nach Frankreich in den Urlaub fuhr und ich Angst hatte, dass er dort bleibt und ich dann beide Kinder verliere.

    Viele Grüße

    Lieber TI,


    genau, ich habe dem Umzug meiner Tochter nach Frankreich zugestimmt, um nicht weiter den Konflikt zu schüren. Natürlich in der Hoffnung, das sich mein Kind irgendwann von selbst meldet.


    Ich zahle seit dem meine Tochter ohne Eltern in Frankreich ist Unterhalt. Also seit September 2022. Von August 2021 bis August 2022 hat meine Tochter beim Vater in Berlin gelebt und er nahm keinen Unterhalt an. Denn da hätte ich ihm Unterhalt zahlen müssen. Der Kontaktabbruch war also bereits im August 2021. Das Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen hatten mich immer vertröstet, weil das Kind in der Pubertät sei und sich bestimmt irgendwann meldet. Als es dann hieß, sie geht nach Frankreich, ging es vor Gericht, welches uns die Mediation auferlegte.


    Während des Wechselmodells haben wir gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Da ich weniger verdiente, durfte ich aber das komplette Kindergeld behalten.


    Während der Mediation hatte ich die Unterhaltssituation angesprochen doch ohne Erfolg. Auch die Mediatoren hatten versucht, den Vater davon zu überzeugen, dass der Unterhalt dem Kindeswohle dient. Er wollte darauf nicht eingehen und versteifte sich darauf, dass das "Zwangsbeglückung" sei. Die Privatinsolvenz begann erst jetzt im März diesen Jahres. Mein Wunsch, mein Kind zu unterstützen liegt nicht an der Insolvenz sondern daran, dass sie jetzt "allein" ohne Sorgeberechtigte lebt. Insofern hat sie Anrecht auf beidseitigen Unterhalt. Und ich möchte meiner Pflicht nachkommen.


    Was es aber bedeutet, den Unterhalt aufs P-Konto zurück zu bekommen, wird mir jetzt erst schmerzhaft bewusst. Denn das zählt als "Einnahme", die über der Pfändungsfreigrenze liegt und kann von der Insolvenzverwaltung als solche angesehen werden. Wenn ich das Geld also abhebe und bar aufbewahre, wird es mir von meinem normalen Gehalt im Folgemonat abgezogen. Dieses Problem hatte ich jetzt Anfang diesen Monats. Die Bank berechnete den Eingang des Unterhalts als Einkommen, ohne zu beachten, dass ich das Geld schon längst wieder an das Kind zurück überwiesen hatte. Sie hielt erstmal für zwei Tage über 1000 Euro zurück. Daher ja, muss ich was tun, und deshalb suche ich jetzt Rechtsberatung.


    Viele Grüße

    Jana

    Meine Tochter hat sowohl französische als auch deutsche Staatsbürgerschaft. Der Vater ist Franzose, lebt aber in Berlin. In meinem Haushakt wohnt ebenfalls im Wechselmodell der kleine Bruder. Er ust jetzt 13 und versteht seine Schwester nicht und kann mir auch nicht sagen, was da wohl vorgefallen sein soll. Wie gesagt, meine Tochter und ich hatten ein sehr vertrautes Verhältnis. Es gab zu Ostern 2020 einen Vorfall, bei dem der Vater den Halbrudermeiner Kinder dessen Mutter entziehen wollte. Beim Herausgabeverfahren hatte ich mich auf die Seite der Mutter geschlagen. Ihr wurde unterstellt, das Kind zu schlagen. Das Jugendamt konnte aber feststellen, dass das damals 6jährige Kind nicht geschlagen wurde und das FG ermahnte den Vater, dem Kind keine weitere Angst einzujagen. Kurz darauf entfernte sich meine Tochter immer mehr von mir, was ich als Pubertät einstufte.

    Na, und dann nahm das Schicksal seinen Lauf. Am 9. August 21, sagte sie mir am Telefon, sie hätte Angst vor mir und will beim Vater leben...totaler Kontaktabbruch. Seit dem bin ich mit Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen und Gericht, Mediation am Rudern. Keiner hilft.

    Ja, die Dringlichkeit war vor einem Jahr geboten, als der Vater ohne mein Wissen, den Umzug nach Frankreich geplant und organisiert hatte.

    Als das Schulamt in Frankreich meine Unterschrift einfordert, hatte ich 3 Tage Zeit, einen Anwalt zu suchen. Es ging hitzig her. Ich hatte damals auf Aufenthaltsbestimmungsrecht geklagt. Der Verfahrensbeistand befand den Willen meiner Tochter als so stark, dass er empfahl, das Kind nach Frankreich zu entlassen.

    Ich weiß bis heute nicht, was ich dem Mädchen angetan haben soll.

    Sie hätte einfach plötzlich Angst vor mir. Wovor, was ich mache, dass sie plötzlich Angst hat, konnte und will mir bis heute niemand sagen.

    Die Mediation ist letzte Woche am Vater gescheitert.

    Er verweigert inzwischen alles.

    Herzlichen Dank für die wertvollen Tipps. Bargeld geht leider nicht, da das Geld auf mein P-Konto geht und ich nachweisen muss, was mit dem Geldeingang passiert. Daher ist eine Geldabhebung und Verwahrung nicht möglich.

    Aber die Sache mit der Amtsgerichtsverwaltung und Ergänzungspfleger wäre hoffentlich machbar.

    Bis sich das geklärt hat, werd ich wohl erstmal Unterhaltspingpong spielen müssen. :(

    Das Kind lebt gegen meinen Willen in Frankreich. Leider hat das Familiengericht ausschließlich den Kindeswillen betrachtet. Meine Tochter war zum Zeitpunkt 15 Jahre alt und wollte unbedingt zur Oma nach Frankreich. Das FG hat dann eine Mediation verordnet, mit der Hoffnung, dass man darüber eine Klärung zwischen Mutter und Tochter hinbekommt.

    Die Großmutter väterlicherseits ist Psychiaterin. Entgegen des Beschlusses des Familiengerichts über die Mediatoren einen Familientherapeuten für das Kind und die Eltern zu bestellen, hat die französische Oma sofort eine Therapie für meine Tochter in Frankreich eingeleitet. Diese Therapeutin ist eine enge Kollegin der Großmutter.

    Ich habe daher überhaupt keine Möglichkeit mehr, als zu warten, bis das Kind erwachsen ist und sich selbst ihren Kopf machen kann.

    Vom Jugendamt habe ich immer nur gehört, dass sei normal in dem Alter, ich soll warten.

    Na und nun ist der Unterhalt das Einzige, was ich meinem Kind an Liebe noch geben kann. Es ist furchtbar. :(

    Hallo,

    meine Tochter (16) lebt seit einem Jahr bei der Großmutter väterlicherseits in Frankreich. Die Großmutter hat kein Sorgerecht. Mein Kind hat seit zwei Jahren den Kontakt zu mir komplett abgebrochen, ging im August 2021 ohne Angabe von Gründen zum Vater, bei dem sie ein Jahr lang lebte. Jegliche Kontaktversuche über Jugendamt und Mediation von meiner Seite aus sind gescheitert. Ich sende ihr alle zwei Monate einen Brief, Päckchen zu Weihnachten und Geburtstag - bekomme aber keine Antwort. Telefon und social media sind blockiert. Der Vater und seine Mutter isolieren das Kind so weit es geht und reden ihr ein, dass es besser sei, mich, wenn überhaupt, erst mit 18 wieder zu kontaktieren. Dieser Entfremdung gingen 13 schöne und vertraute Kinderjahre für meine Tochter voraus.

    Nun zum Punkt: ich möchte seit dem meine Tochter allein in Frankreich ist, also ohne Sorgeberechtigte dort lebt, Unterhalt auf ihr U18-Konto überweisen.
    Wir Eltern haben beide Zugriff darauf. Der Vater räumt diesen Unterhalt, sobald er auf dem Konto meiner Tochter gutgeschrieben ist, sofort wieder ab und überweist ihn mir zurück. Seine Begründung liegt im Kindeswillen: Meine Tochter wolle meinen Unterhalt nicht und ich solle das endlich begreifen.
    Nun ist es aber so, dass ich ja ein separates Sparkonto eröffnen könnte und den Unterhalt für meine Tochter dort ansparen könnte. Allerdings bin ich seit März diesen Jahres in Privatinsolvenz und darf keine Sparkonten eröffnen. Die Großmutter und der Vater wollen keinen Unterhalt für mein Kind. Aber sie hat das Recht drauf und ich die Pflicht.
    Was kann ich tun, damit der Vater diesen Eingriff auf das Vermögen meiner Tochter unterlässt? Gibt es da schon irgendwelche Fälle, wo jemand Unterhalt zahlen will, das aber komplett torpediert wird?
    Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus für Hilfe.
    Viele Grüße
    Frau Krause