Lieber TI,
genau, ich habe dem Umzug meiner Tochter nach Frankreich zugestimmt, um nicht weiter den Konflikt zu schüren. Natürlich in der Hoffnung, das sich mein Kind irgendwann von selbst meldet.
Ich zahle seit dem meine Tochter ohne Eltern in Frankreich ist Unterhalt. Also seit September 2022. Von August 2021 bis August 2022 hat meine Tochter beim Vater in Berlin gelebt und er nahm keinen Unterhalt an. Denn da hätte ich ihm Unterhalt zahlen müssen. Der Kontaktabbruch war also bereits im August 2021. Das Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen hatten mich immer vertröstet, weil das Kind in der Pubertät sei und sich bestimmt irgendwann meldet. Als es dann hieß, sie geht nach Frankreich, ging es vor Gericht, welches uns die Mediation auferlegte.
Während des Wechselmodells haben wir gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Da ich weniger verdiente, durfte ich aber das komplette Kindergeld behalten.
Während der Mediation hatte ich die Unterhaltssituation angesprochen doch ohne Erfolg. Auch die Mediatoren hatten versucht, den Vater davon zu überzeugen, dass der Unterhalt dem Kindeswohle dient. Er wollte darauf nicht eingehen und versteifte sich darauf, dass das "Zwangsbeglückung" sei. Die Privatinsolvenz begann erst jetzt im März diesen Jahres. Mein Wunsch, mein Kind zu unterstützen liegt nicht an der Insolvenz sondern daran, dass sie jetzt "allein" ohne Sorgeberechtigte lebt. Insofern hat sie Anrecht auf beidseitigen Unterhalt. Und ich möchte meiner Pflicht nachkommen.
Was es aber bedeutet, den Unterhalt aufs P-Konto zurück zu bekommen, wird mir jetzt erst schmerzhaft bewusst. Denn das zählt als "Einnahme", die über der Pfändungsfreigrenze liegt und kann von der Insolvenzverwaltung als solche angesehen werden. Wenn ich das Geld also abhebe und bar aufbewahre, wird es mir von meinem normalen Gehalt im Folgemonat abgezogen. Dieses Problem hatte ich jetzt Anfang diesen Monats. Die Bank berechnete den Eingang des Unterhalts als Einkommen, ohne zu beachten, dass ich das Geld schon längst wieder an das Kind zurück überwiesen hatte. Sie hielt erstmal für zwei Tage über 1000 Euro zurück. Daher ja, muss ich was tun, und deshalb suche ich jetzt Rechtsberatung.
Viele Grüße
Jana