Beiträge von grogu

    Einem Gericht kann man als Privatperson regelmäßig nichts mitteilen, weil in den meisten Angelegenheiten ein Vertreter gesetzlich vorgeschrieben ist. Das wird in Frankreich nicht anders sein als in Deutschland. Der Hinweis von grogu ist deshalb gefährlich.

    dem stimme ich selbstverständlich zu! Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass man sich spätestens wenn man Post vom Gericht oder einem Anwalt erhält, sich selbst ebenfalls einen Anwalt sucht und diesen den Schriftverkehr übernehmen lässt.

    Selbstverständlich gehe ich auch davon aus, dass man einen Anwalt mandatiert, wenn man die Unterlagen die Basis der Forderung sein sollen nicht versteht.

    Das kam evtl. missverständlich an.

    Ich war damals in der gleichen Situation. Meine Ex-Frau hat ebenfalls eine sehr hohe Nutzungsentschädigung gefordert, die sich nachdem ich einen Anwalt rechnen ließ um 80% minimiert hat, da ich ebenfalls weiterhin ihren Anteil am Kredit gezahlt hatte. Der Anwalt hat sich bei mir innerhalb kurzer Zeit gerechnet im Vergleich dazu, wenn ich die geforderte Nutzungsentschädigung gezahlt hätte. Die sauberste Lösung, falls finanziell möglich: die Immobilie selbst übernehmen und sie auszahlen oder die Immobilie im Einvernehmen verkaufen, den Kredit tilgen und den Rest untereinander aufteilen.

    ich selbst würde wie folgt vorgehen: dem Bruder schriftlich (und nachweisbar) mitteilen, dass ich grundsätzlich dazu bereit wäre mich an den Kosten für die Mutter zu beteiligen. Im gleichen Atemzug allerdings verknüpft mit der Bedingung nur wenn er die schriftlichen Nachweise zusendet mit dem Zusatz, dass er eine Antwort bzgl. der finanziellen Beteiligung erhält, sobald ihr diese Unterlagen geprüft habt. Ohne Unterlagen könnt ihr ihr die Höhe und ob die Zahlung gerechtfertigt ist niemals überprüfen. Ihr könnt nicht nachvollziehen ob die 300 EUR eine gerchtfertigte Forderung für die Heimkosten der Mutter darstellen oder er sich die 300 EUR selbst in die Tasche steckt!


    Fazit: keine Unterlagen = keine Überweisung


    Sollte er dann ein Gericht damit beauftragen die Zahlung bei euch einzufordern könnt ihr dem Gericht mitteilen, dass ihr den Bruder bereits schriftlich aufgefordert habt die Unterlagen bereitzustellen, er dem nicht nachgekommen ist und somit seine Mitwirkungspflicht verletzt hat.


    Edit: alternativ auf das Heim zugehen und versuchen Informationen dazu zu erhalten, zB aktuelle Heimkosten, wurde tatsächlich erhöht etc. pp

    So nun nochmal zur anfänglichen Frage. Ist die Nachzahlung nun rechtens ?

    Lese dir Beitrag #15 durch. Entscheidend ist zu wissen, ob ein Titel besteht und falls ja, ob dieser dynamisch oder statisch ist.


    Oder verlasse dich auf den Brief des JA, Nachzahlung ab Dezember 2023. Wobei du auch geschrieben hast, dass sie die Nachzahlung für das ganze Jahr 2023 fordern. Wo kommt das her?

    Aber es werden doch alle 2 Jahre neu berechnet, wie können die denn einfach so mittendrin den Betrag ändern und rückwirkend fordern ??

    Besteht denn ein Titel, den du damals unterschrieben hast?

    Falls ja, was ist dort geregelt bzgl. dem Unterhalt?

    Da müsste festgehalten sein, ob der Titel dynamisch oder statisch ist.

    Sollte der Titel dynamisch sein, musst du automatisch den Zahlbetrag, für die Einkommensgruppe die festgelegt wurde, automatisch erhöhen.

    Du bist lt. der von dir genannten Zahlen in Einkommensgruppe 1, Altersstufe 6-11 Jahre eingruppiert.


    2022 betrug der Mindestunterhalt 345,50 EUR (den du seither bezahlst)

    2023 wurde der Mindestunterhalt auf 377 EUR erhöht

    2024 wurde der Mindestunterhalt auf 426 EUR erhöht


    Sollte der Titel dynamisch sein, hättest du in 2023 automatisch auf 377 EUR erhöhen müssen. Dann kann auch für das ganze Jahr 2023 nachgefordert werden, Rückstand 31,50 EUR * 12 = 378 EUR.


    Sollte der Titel statisch sein, kann nur ab dem Zeitpunkt der erneuten Forderung (Dezember 2023 falls belegbar bzw. Januar 2024) nachgefordert werden.


    Falls ein Titel besteht, schau bitte nach was genau bzgl. der Einkommensgruppe festgelegt wurde und kopiere es hier rein, falls du magst. Dann sehen wir weiter.


    Lasse dir unbedingt die Berechnung des JA aushändigen um diese überprüfen zu können. Das bereinigte Nettoeinkommen solltest du ebenfalls kennen um zu überprüfen ob du evtl. ein Mangelfall bist und dein Selbstbehalt unterschritten wird.

    Moin,


    ist der BU+KU bereits tituliert?

    Sollten die beiden zu dir ziehen, wäre dies ohnehin hinfällig.

    Bei der Berechnung deines bereinigten Nettoeinkommens (Grundlage für KU und BU) kann der Kredit für die Immobilie (Zins+Tilgung) bis max. des Wohnwertes abgezogen und somit neutralisiert werden.

    Grundsätzlich ist es von Vorteil Schulden auf der eigenen Immobilie zu haben, wenn man diese auch selbst bewohnt.

    dann sollte das mit dem berücksichtigten Wohnvorteil von 20 EUR iO sein, wenn man davon ausgeht, dass dieser 520 EUR beträgt und der Kredit von 500 EUR abgezogen wurde.


    Bzgl. der Stufe ist meine Vermutung, dass das JA die Eingruppierung aus 2023 übernommen hat.


    2023 Stufe 4 bei einem bereinigten Nettoeinkommen zw. 2.701 EUR und 3.100 EUR -> 552 EUR (115%) / Monat


    Für 2024 wurden allerdings die Einkommensstufen angepasst, für Stufe 4 auf 2.901 - 3.300 EUR, da liegst du nun darunter.


    d.h. mit deinem bereinigten Nettoeinkommen fällst du von Stufe 4 in 2023 auf Stufe 3 (Einkommen zw. 2.501 - 2.900) in 2024, Zahlbetrag 585 EUR.


    Darauf würde ich das JA hinweisen mit der Bitte um Änderung und dass du bereit bist den Titel mit Stufe 3 zu unterzeichnen oder es wie folgt versuchen:


    Da du neu verheiratet bist, bist du auch ggü. deiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig, d.h. insgesamt für 3 Personen. Bei einer Unterhaltspflicht von mehr als 2 Personen kann abgestuft werden, da die DT für 2 Personen ausgelegt ist.

    In deinem Fall dann sogar von Stufe 3 auf Stufe 2.


    Ich würde das JA darauf hinweisen und abwarten.


    Ab 18 muss für das Kind sowieso neu gerechnet werden, da dann auch die Mutter unterhaltspflichtig wird.


    Ps: da war Tabula rasa parallel schneller ;-)

    Hallo Musil,


    ich kenne mich zu deinem Thema nicht aus, mir ist aber folgender Gedanke dazu gekommen um den Aufwand und Kosten, auch für dich, geringer zu halten. Du schreibst, dass du ihr die komplette Rente aus DE überlassen würdest. Warum keinen Vergleich anbieten?


    Vergleich anbieten, dass du ihr monatlich Summe X zahlst, dies notariell beurkundet wird und sie im Gegenzug den Antrag zum Versorgungsausgleich vor Gericht zurückziehen und auf den Versorgungsausgleich verzichtet (sofern das noch möglich ist). Alternativ od. zusätzlich einen gewissen Betrag als Einmalzahlung. Hier wäre dann dein Verhandlungsgeschick gefragt.

    So könntest du auch das Risiko minimieren, dass sie Ansprüche aus deiner Rente in AT erhält.

    Details müsstest du dann klären, evtl. auch mit einem Anwalt darüber sprechen.

    Hallo ReinSch123,


    existiert denn bereits ein Titel/JA Urkunde?


    Mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.734 EUR wärst du, da du 2 Kinder hast, in Stufe 3 angesiedelt. Die DT ist grundsätzlich für 2 Kinder ausgelegt. Bei nur einem Kind kann 1 Stufe höhergruppiert werden. Ist dem JA bekannt, dass du mittlerweile ein 2. Kind hast? Falls nicht, Geburtsurkunde zusenden.


    Grundsätzlich hast du ggü. minderjährigen Kinder für die du Unterhalt bezahlen musst eine gesteigerte Erwerbspflicht, d.h. es kann fiktives Einkommen angerechnet werden, solltest du nicht Vollzeit arbeiten.

    Lebst du mit dem 2. Kind und der Mutter zusammen?

    Das Jugendamt wird argumentieren: das 1. Kind kann nichts dafür, dass du nun ein 2. Kind hast und deshalb weniger arbeitest.

    Hast du bevor das 2. Kind auf die Welt kam Vollzeit oder auch schon Teilzeit gearbeitet?


    Bzgl. Wohnvorteil kommt es darauf an wie hoch dieser angesetzt wird. Dieser wird deinem Netto hinzugerechnet, der Kredit allerdings wieder abgezogen. Wie hoch ist dein Wohnvorteil?


    Liegt dir die Berechnung des JA zur Kontrolle vor?

    muss ich halt auch sehen, wo mein Sohn und ich finanziell bleiben.

    deine Ex ist ggü. eurem Sohn auch unterhaltspflichtig. Du als betreuender Elternteil hast auch Verantwortung für deinen Sohn zu tragen, dass er den Barunterhalt von deiner Ex bekommt.

    Du könntest auch überlegen, ob du deine Ex noch im Januar schriftlich (zB per eMail) aufforderst ab sofort den Mindestunterhalt von 520 EUR für euren Sohn zu bezahlen. Kindesunterhalt ist ab Aufforderung fällig, auch wenn die Höhe noch nicht im Detail geregelt ist.

    Solltest du für deine Ex Trennungsunterhalt bezahlen müssen, müsstest du dies ebenfalls ab Aufforderung zahlen.

    Parallel unbedingt zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft für euren Sohn einrichten.

    Von deinem bereinigten Netto wird zunächst der Kindesunterhalt abgezogen, danach wird der Trennungsunterhalt berechnet.

    Hallo edy, der 12 jährige Sohn lebt bei Manuel, dann wird doch zur Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht der Kindesunterhalt vom bereinigten netto abgezogen oder bin ich hier falsch informiert?

    Ich habe beim Selbstbehalt nur was von 1450€ gelesen. Wäre das dann ohne Kind?

    1.450 EUR ist der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) ggü. minderjährigen Kindern (wenn dein Sohn bei deiner Ex leben würde und du für ihn Unterhalt zahlen müsstest).

    Dein monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) ggü. deiner Ex beträgt allerdings 1.600 EUR wie edy geschrieben hat. Google nach der Düsseldorfer Tabelle, in den Anmerkungen sind die Grenzen geregelt. Empfehlenswert ist auch nach den "unterhaltsrelevanten Leitlinien" deines für dich zuständigen OLGs zu googlen. Dort findest du zB auch Antworten wie dein Nettoeinkommen bereinigt werden kann etc.

    Also, das Amt prüft nun meine Finanzen und ob ich meiner Frau Unterhalt zahlen muss. Anhand meines Verdienstes, müsste ich.

    Auf der anderen Seite lebt mein Sohn bei mir und ich hätte ja theoretisch Anspruch auf Kindesunterhalt von meiner Frau bzw. dem Amt. Wahrscheinlich wird es demzufolge eine Nullrechnung, oder?


    Muss ich eigentlich den Kindesunterhalt Anspruch erst beantragen? Wenn ja, am günstigsten wäre da wohl das Jugendamt, oder?

    Da deine Ex Bürgergeld beantragt hat kommt automatisch das ins Spiel. Dies prüft ob bzw. in welcher Höhe es Zahlungen für deine Ex bewilligt, natürlich schauen sie ob sie ihre Zahlungen an deine Ex minimieren können da ihr evtl. Trennungsunterhalt von dir zusteht.


    Ja, wichtig wäre wenn du von deiner Ex auch Kindesunterhalt für deinen Sohn forderst. Dies kannst du über das Jugendamt beantragen und eine kostenlose Beistandschaft für euren Sohn einrichten. Der Beistand kümmert sich dann.


    Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist deine Ex nicht leistungsfähig (kann keinen Kindesunterhalt bezahlen), dann kannst du Unterhaltsvorschuss für euren Sohn beantragen. Dies wird das Jugendamt dann ebenfalls mit dir besprechen. Das ist übrigens kostenlos für dich und deinen Sohn.


    Was bleibt euch finanziell: Gehalt - Trennungsunterhalt + 250 EUR Kindergeld (bekommst dieses bereits?) + Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss (falls deine Ex den Kindesunterhalt nicht bezahlen kann).

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt für 12 - 17 jährige bis zu 395 EUR


    -> Jugendamt kontaktieren bzgl. Beistandschaft

    Wie hoch ist denn der Selbstbehalt bei 2 Personen? Da findet man leider auch nicht wirklich viel zu.

    Und was wäre wenn ich die jetzige gemeinsame Wohnung behalten würde mit meinem Kind? Welche 650 € kalt kostet zzgl. 460 NK (mit 5 Personen) ?

    Der Selbstbehalt bzw. der angemessene Eigenbedarf gem. den Erläuterungen in der Düsseldorfer Tabelle ist für 1 Person (den der Unterhalt bezahlt) kalkuliert und festgelegt.

    Der Bedarf für das Kind ist im Unterhalt für das Kind eingerechnet.

    Für dich und das Kind wäre dies in Summe: dein Selbstbehalt/angemessener Eigenbedarf + Unterhalt von der Ex für das Kind + Kindergeld. Sobald du diese Summe kennst kannst du entsprechend kalkulieren.


    Die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Wenn es nur einen Unterhaltsberechtigten gibt wird normalerweise eine Stufe höher eingestuft. Bei mehr als 2 Unterhaltsberechtigten (zB bei 3) wird entsprechend eine Stufe niedriger eingestuft.


    Du bist ggü. den beiden Kinder unterhaltspflichtig die bei deiner Ex wohnen + wahrscheinlich zusätzlich für deine Ex (Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt)


    Deine Ex ist ggü. dem 12 jährigen unterhaltspflichtig und evtl. auch ggü. dir (Betreuungsunterhalt).


    Ob dies auf Basis eurer Nettoeinkommen entsprechend bedient werden kann müsste ein Profi (Anwalt od. JA) ausrechnen. Ihr könnt euch aber natürlich auch selbst einigen, ohne Jugendamt etc., sofern ihr für euch beide eine gute Lösung findet.

    Der Mindestunterhalt 2024 für 9 jährige in der untersten Stufe (bereinigtes monatliches Netto des Vaters unter 2.100 EUR) beträgt 426 EUR. D.h. er bezahlt aktuell weniger als den Mindestunterhalt. Schaue dir mal die letzte Seite der Düsseldorfer Tabelle an, da sind die Zahlbeträge und die verschiedenen Stufen aufgelistet.

    Da er wohl sehr gut verdient wird er sicher mehr als Mindestunterhalt bezahlen müssen. Zusätzlich wird seinem Einkommen noch der Wohnvorteil und die Miete der Wohnungen dazugerechnet. Die Rechnung könnte kompliziert werden, deshalb wie von timekeeper vorgeschlagen unbedingt das Jugendamt kontaktieren und eine Beistandschaft für die Tochter einrichten.

    Zu berücksichtigen wäre auch ein evtl. Steuerklassenwechsel von 1 auf 3 nach der Hochzeit. Du hättest zwar ein höheres Nettoeinkommen, das wird allerdings auch bei der Höhe des Unterhalts für deine beiden Kinder bei der nächsten Neuberechnung berücksichtigt. Du könntest somit von 110% in eine höhere Stufe eingestuft werden. Es könnte aber auch die gleiche Stufe bleiben, da du dann für 3 Personen unterhaltspflichtig wärst (sofern dies berücksichtigt wird).

    Was ich damit sagen möchte: ihr solltet im Detail rechnen, die verschiedenen Szenarien beleuchten und dann entscheiden.

    Hallo Sven,


    am besten das JA kontaktieren und nachfragen, da sicher jedes JA andere Anforderungen an die Unterlagen hat die sie akzeptieren.

    Ob bei einem Aufteilungsbescheid neu gerechnet wird weiß ich nicht, ich habe bisher nur das Ergebnis (2 Seiten mit einer Kurzberechnung der Einkommenssteuer und Kirchensteuer mit der Info welcher Anteil wem zugeordnet wird) gesehen.

    Hallo Sven,


    ich sehe folgende Möglichkeiten:


    - selbst die Quotelung mit einem Steuerprogramm ausrechnen, sofern du die Steuererklärung auch damit erledigst

    - Steuerberater beauftragen der die Quotelung ausrechnet (mit Kosten verbunden die allerdings mit der nächsten Steuererklärung angegeben werden können) -> hat den Charme, dass dem JA ein "offizielleres" Schreiben bereitgestellt werden kann

    - Aufteilungsbescheid beim Finanzamt beantragen

    Moin,


    auf Basis deiner bisher bekannten Daten eine schnelle Berechnung.


    Nettogehalt: 2.720

    + Steuererstattung: ?? / 12

    - berufsbed. Aufw.: 462

    + Wohnvorteil: 1.200

    - Kredit Haus (Zins+Tilgung): 1.020

    - priv. Altersvorsorge: ??

    = 2.438 EUR (Stufe 2 DDT = 553 EUR)


    Da die Steuererstattung nicht berücksichtigt ist, könnte es sein das bereinigte netto ist höher als 2.500 EUR, was Stufe 3 bedeuten würde.

    Aber evtl. hast du eine private Altersvorsorge, die du noch abziehen könntest.

    Kredit für das Auto kann nicht abgezogen werden, da die Anschaffungskosten in den berufsbedingten Aufwendungen Berücksichtigung finden.


    Berufsbedingte Aufwendungen: 0,42 EUR für die ersten 30km, ab dem 31. km können 0,28 EUR angesetzt werden. Annahme 220 Arbeitstage.


    Google mal nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG Bezirkes. Dort sind die Posten die hinzugerechnet werden aber auch Posten die abgezogen werden können aufgeführt.


    Beachte, bei einer Heirat könnte sich dein netto erhöhen (je nach Wahl der Steuerklasse), was einen höheren Kindesunterhalt bedeuten könnte.


    Ps: Kinder sind teuer, da stimme ich den Anderen zu. Besonders spürbar war dies jetzt wieder in den Ferien, als diese 2 Wochen bei mir waren.

    Hallo atribut,


    um das bereinigte Nettoeinkommen als Grundlage für den Kindesunterhalt zu berechnen kann dein Einkommen (inkl. Steuererstattung aus dem Vorjahr, Einnahmen aus zB Vermietung etc) um diverse Posten bereinigt werden, wie zB. berufsbedingte Aufwendungen (5% od. tatsächliche Fahrtkosten, lese dir hierzu die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs durch), Kredite, Altersvorsorge, bestimmte Versicherungen,... etc.


    Aufwandskosten um das Kind abzuholen können nicht abgezogen werden. Diese sind abgegolten mit der Hälfte des Kindergeldes das vom Betrag gem. DT abgezogen werden kann und du nur den entsprechenden Zahlbetrag (zu finden in der DT) überweisen musst.

    Hallo grogu,


    ich zahle nur für das Kind Unterhalt und es existiert die Unterhaltsurkunde vom Jugendamt! Dort ist auch vermerkt, daß die Zahlung dynamisch angepasst ist!

    Dann besteht für dich kein Handlungsbedarf die Stufe anzupassen. Der Titel behält seine Gültigkeit. Dynamisch bedeutet, dass der Zahlbetrag jährlich auf Basis der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle angepasst werden muss, jedoch nicht die Stufe. Im Titel steht wahrscheinlich nicht die Stufe sondern 105% (was Stufe 2 entspricht). Und es könnte ja sein, dass die Stufe 2 bereits auf Basis von nur einem Unterhaltsberechtigten angepasst ist und du eigentlich in Stufe 1 wärst.

    -> Füße still halten, die Ex auf den bestehenden Titel verweisen und Unterhalt gem. diesem bezahlen. Sollte die Ex eine Anpassung haben wollen, muss sie über das JA tätig werden.