Aber es werden doch alle 2 Jahre neu berechnet, wie können die denn einfach so mittendrin den Betrag ändern und rückwirkend fordern ??
Besteht denn ein Titel, den du damals unterschrieben hast?
Falls ja, was ist dort geregelt bzgl. dem Unterhalt?
Da müsste festgehalten sein, ob der Titel dynamisch oder statisch ist.
Sollte der Titel dynamisch sein, musst du automatisch den Zahlbetrag, für die Einkommensgruppe die festgelegt wurde, automatisch erhöhen.
Du bist lt. der von dir genannten Zahlen in Einkommensgruppe 1, Altersstufe 6-11 Jahre eingruppiert.
2022 betrug der Mindestunterhalt 345,50 EUR (den du seither bezahlst)
2023 wurde der Mindestunterhalt auf 377 EUR erhöht
2024 wurde der Mindestunterhalt auf 426 EUR erhöht
Sollte der Titel dynamisch sein, hättest du in 2023 automatisch auf 377 EUR erhöhen müssen. Dann kann auch für das ganze Jahr 2023 nachgefordert werden, Rückstand 31,50 EUR * 12 = 378 EUR.
Sollte der Titel statisch sein, kann nur ab dem Zeitpunkt der erneuten Forderung (Dezember 2023 falls belegbar bzw. Januar 2024) nachgefordert werden.
Falls ein Titel besteht, schau bitte nach was genau bzgl. der Einkommensgruppe festgelegt wurde und kopiere es hier rein, falls du magst. Dann sehen wir weiter.
Lasse dir unbedingt die Berechnung des JA aushändigen um diese überprüfen zu können. Das bereinigte Nettoeinkommen solltest du ebenfalls kennen um zu überprüfen ob du evtl. ein Mangelfall bist und dein Selbstbehalt unterschritten wird.