RÜCKZAHLUNG vERFAHRENSKOSTENHILFE NACH FAST 4 JAHREN

  • Hallo,


    ich habe von 02/09-11/10 von meinem Mann getrennt gelebt und es wurde Antrag auf Ehescheidung gestellt.


    Kurz vor Scheidung haben wir den Antrag ruhend gestellt und wohnen seit 11/2010 wieder zusammen.


    Die Angelegenheit war längst geklärt, bis jetzt Post vom Amtsgericht kam. Für Verfahrenskostenhilfe, w elche für 2011 genehmigt wurde(2011 war längst alles ruhend gestellt - der Antrag wurde bereits 2010 gestellt.) soll mein Einkommen und das meines Mannes, welches auch als mein Einkommen zählt, neu überprüft werden.


    Nun soll ich neue finazielle Auskünfte geben, damit ggf. die Verfahrenskosten zurückgeszahlt werden müssen.


    Der absolute Hit an der Geschichte ist, dass nun das Einkommen meines wieder bei uns lebenden Mannes mit in meine Einkünfte einfliesst und somit das Einkommen und Ersparte des Mannes, gegen den ursprünglich das Scheidungsverfahren lief, komplett mit in mein Einkommen gerechnet wird!!!


    Ich verstehe die Welt nicht mehr...

    • stimmt es, dass das ganze 4 Jahre zurück gefordert werden kann und wie grenze ich das Zeitfenster dann ein? Werden dann ab Datum des aktuellen Schreiben vom Gericht 4 Jahre zurück gerechnet? Und alle "Forderungen" die zuvor in diesem Verfahren bestanden, sind "verjährt"?
    • wie kommt das Gericht nach all den Jahren urplötzlich dazu, das Ganze zu prüfen? Ich wurde NIEMALS darüber unterrichtet, dass es diese Möglichkeit bzw. Gefahr gibt.
    • Hätte mich da nicht der Anwalt aufklären müssen und mich unterschreiben lassen müssen? Wenn ja und dies nicht geschah, kann ich die Nachzahlung dann aufgrund Unwissens ablehnen?
    • Kann es dann sein, dass weitere Kosten innerhalb der letzten 4 Jahre zurückgefordert werden? (Anwaltskosten wurden auch alle über Beratungsschein abgerechnet)
    • Ist es rechtens, dass mein Mann mit allen Einkünften mit in die Berechnung einfließt???? Wo ist da die Logik????? Bei Antragstellung zählte allein mein Einkommen,weshalb zählt nun das meines Mannes - von dem ich geschieden werden sollte - dazu???

    Ich bin für Antworten, Hinweise und Hilfe mehr als dankbar... Wenn das alles so korrekt ist und nachgefordert werden kann, haben wir ein finanzielles Problem und müssen Ersparnisse bzw. notwendige Rücklagen komplett aufbrauchen...

  • Das Gericht kann nach der Bewilligung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe noch für die Dauer von 4 Jahren die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen und Zahlungen einfordern. Die entsprechende Belehrung ist bzw. war dem Antragsformular beigefügt.
    JEDE Änderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung kann relevant sein, also auch das erneute Zusammenleben mit dem Gatten.


    Die Logik liegt darin, dass es sich bei der bewilligten Hilfe letztlich um eine Unterstützung durch Steuergelder handelt. Es ist Aufgabe des Staates, für sachgerechte Mittelverwendung zu sorgen und bei Änderung der Verhältnisse auch die Rückforderung geltend zu machen. Dass bei Antragstellung die Einkünfte des Gatten keine Rolle spielten, ist u. U. so auch nicht richtig. Insbesondere bei Ehescheidungen kann die Bewilligung der Hilfe abgelehnt werden, wenn der Gatte über gutes Einkommen oder Vermögen verfügt. Der antragstellende Ehegatte wird dann häufig auf die Möglichkeit eines Verfahrenskostenvorschusses gegenüber dem leistungsfähigen Gatten verwiesen.


    Beratungshilfe wird i. d. R. nicht überprüft und zurückgefordert. Die Beträge sind zu gering.

  • Hallo,


    Kann es dann sein, dass weitere Kosten innerhalb der letzten 4 Jahre zurückgefordert werden? (Anwaltskosten wurden auch alle über Beratungsschein abgerechnet)


    Hier wurden m.E. nicht die Kosten über Beratungsschein, sondern über VKH abgerechnet.


    Und wurde der Anwalt beauftragt, verlangt er seine Kosten.(Eine Rücknahme ändert daran nichts.


    lg
    edy

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