Fahrtkosten Azubi

  • Hallo zusammen.
    Ich bin meinem Sohn aus erster Ehe unterhaltsverpflichtet. Er ist 19 Jahre jung und hat dieses Jahr die Schule erfolgreich abgeschlossen. Durch einen Vergleich im Rahmen einer Abänderungsklage (zur Volljährigkeit) wurde vereinbart, dass ich (KV) meinem Sohn zu 60 Prozent unterhaltsverpflichtet bin, meine Ex-Frau (KM) zu 40 Prozent. Die Unterhaltsverpflichtung liegt laut DDT bei 136 Prozent, mein Sohn wohnt bei der KM. Das Kindergeld wurde voll angerechnet, so dass ein Unterhaltsbetrag von 480,00 Euro (625,00 minus 184,00 KG) heraus kam. Davon habe ich 60 Prozent gezahlt also 288,00 Euro monatlich auf das Konto meines Sohnes.


    Nun beginnt mein Sohn eine Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung beträgt 520,00 Euro Netto im ersten Jahr. Mein Anwalt errechnete mir einen Unterhalt von 30,00 Euro monatlich. 520,00 Euro Gehalt minus einer Ausbildungspauschale von 90 Euro ergibt 430,00 Euro, bei einem Unterhaltsbetrag DDT von 480,00 Euro minus 430,00 Euro verbleibt ein Restanspruch von 50,00 Euro, davon 60 Prozent sind 30,00 Euro. Die einfache Strecke zum Ausbildungsbetrieb beträgt 30Km, die zur Berufsschule 45Km. Beide sind im Rahmen eines Starter-Tickets für Azubis der Bahn in Höhe von 90,00 Euro monatlich zu erreichen.


    Gestern nun kam Post vom Anwalt meines Sohnes. Er begehrt monatlich 267,60 Euro Unterhalt. Mein Sohn hat ein kleines altes Auto von seinem Großvater "geerbt" mit dem er fährt. Laut seinem Anwalt ist es ihm nicht zuzumuten die Strecke mit der Bahn, also dem Starter Ticket für 90 Euro monatlich, zurück zu legen. Als Begründung gibt er an, mein Sohn müsse einmal umsteigen, und die Gefahr von Verzögerungen und damit einem nicht pünktlichen Erscheinen sei zu groß.
    Er macht Fahrtkosten geltend (4 x 60 Km x 0,30Euro für die Fahrt zur Ausbildungsstätte) und (1 x 90 Km x 0,30 Euro für die Fahrt zur Berufsschule), also 72,00 Euro und 27,00 Euro wöchentlich. Somit kommt er auf wöchentliche Kosten von 72,00 + 27,00 ergibt 99,00 Euro, mal 4 Wochen, monatlich also 396,00 Euro an Fahrtkosten. Davon 60 Prozent ergeben 237,60 Euro. Die 30,00 Euro, die mein Anwalt ausgerechnet hat kommen noch dazu, also ergibt sich ein Unterhaltsanspruch von 267,60 Euro monatlich für mich. Da musste ich mich erst mal setzen. Das die Ausbildungspauschale in Höhe von 90,00 Euro nicht nur für Fahrtkosten, sondern auch für Bücher, Lernmittel usw. zu verwenden ist leuchtet mir ein. Aber obwohl mein Sohn seinen Unterhalt bis auf 50 Euro monatlich selber decken kann, muss ich jetzt noch 267,30 Euro zahlen? Er hätte ja theoretisch dann sein Ausbildungsgehalt in Höhe von 520,00 Euro, sein Kindergeld in Höhe von 184,00 Euro sowie 446,00 Euro (396,00 Euro Fahrtkosten plus 50,00 Euro Restunterhalt) an Unterhalt, somit hätte er monatliche Einkünfte in Höhe von 1150,00 Euro!!! Da kann man doch jedem Kind nur raten ein Scheidungskind zu werden.


    Bitte versteht mich nicht falsch, ich zahle seid 12 Jahren (pünktlich) Unterhalt für meinen Sohn, und ich stehe auf dem Standpunkt, dass er auch das bekommen soll, was ihm zusteht. Der Anwalt meines Sohnes hat noch einen Beschluss des OLG Köln zitiert, OLG Köln · Beschluss vom 30. Januar 2013 · Az. 4 UF 218/12. Jedoch fehlt mir momentan für diese Unterhaltsforderung jegliches Verständnis.

  • Hallo zwanzig,


    Ich denke der RA geht nach dem Motto:" man kann's ja mal probieren".


    Wäre es nicht sinnvoller wenn sich der Sohn vor Ort eine eigene Wohnung nimmt?


    Dann hätte er einen Bedarf von 670€ (mit Anrechnung AZUBI-LOHN(abzüglich Ausbildungspauschale/Kindergeld).


    Und wegen der "Unpünktlichkeit" dürfte kein Argument sein.( mit dem Auto kann er auch z.B. im Stau stehen usw.).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    Danke für deine Einschätzung. Die Ausbildungsstätte ist 30 Km entfernt, die Berufsschule 45 Km. Dafür braucht mein Sohn nicht umzuziehen.


    Das Argument Stau ist nicht schlecht.


    Ist es nicht so, dass er nach Abzug der Pauschale vom Rest seines Ausbildungsgehaltes seine Unkosten tragen muss?

  • Hallo zwanzig,


    Ist es nicht so, dass er nach Abzug der Pauschale vom Rest seines Ausbildungsgehaltes seine Unkosten tragen muss?


    So sehe ich das auch, denn Unterhalt ist kein Taschengeld.


    Das mit der eigenen Wohnung war nur ein Vergleich. Bei eigener Wohnung hätte er einen Bedarf von i.d.R. 670€.


    Beim Beschluss des OLG Köln ist mir nicht klar ob es sich um Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt handelt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)