Patchwork-Familie: Vater kann kein Unterhalt zahlen

  • Hallo,


    nach meiner Scheidung habe ich das Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter erhalten. Mittlerweile bin ich erneut verheiratet und wir bilden eine "Patchwork"-Familie.
    Der leibliche Vater, mein Ex-Mann, hatte Unterhalt bezahlt, doch ist ihm dies nicht mehr möglich.


    Ich weiß, dass im Falle von alleinerziehenden Müttern die Möglichkeit besteht, dass ich für meine Tochter einen Unterhaltsvorschuss für 72 Monate beim Jugendamt beantragen kann. Doch wie verhält es sich in meinem Fall, da ich wieder verheiratet bin. Das Geld reicht vorne und hinten nicht, doch irgendwie muss doch der fehlende Unterhalt kompensiert werden... wende ich mich dann auch an das Jugendamt? Weder das Sozialamt noch die ARGE geben mir bisher eine Rückmeldung. :(


    Viele Grüße
    SuScho

  • Hi,


    die Unterhaltsvorschußkasse ist nicht zuständig, da du wieder verheiratet bist. Das Sozialamt könnte zuständig sein, wenn das Kind ein Pflegefall ist, auch das Jugendamt könnte dann zuständig sein. Da findest du was so in etwa in § 35 SGB VIII. Bin jetzt zu faul, nachzusehen. Die ARGE gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Wenn Du das Job-Center meinst, da müsstest du einen Antrag stellen, die rechnen dann und schauen, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft über dem Satz verdient oder drunter. Wenn drunter, dann wird aufgestockt.


    Allerdings geht der Anspruch des Kindes gegen die Eltern immer vor. Der Steuerzahler springt nur dann ein, wenn die Eltern nicht ausreichend für das Kind sorgen können.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. :)
    Unsere Tochter ist kein Pflegefall. Es ist halt nur so, dass auch wir jeden Cent mehrmals umdrehen müssen. Der leibliche Vater, mein Ex-Mann, würde gerne für den Unterhalt aufkommen, aber er kann es nicht. Ich bin deswegen auch schon beim Job-Center gewesen, allerdings erhalte ich von denen keine Auskunft.


    Ich weiß einfach nicht, an wen ich mich noch wenden muss oder was ich tun soll? Oder muss mein Ex-Mann sich ans Job-Center wenden? Denn irgendwie muss doch der ausbleibende Unterhalt doch kompensiert werden...


    Viele Grüße
    SuScho

  • Hi,


    im Zweifel über Dich. Es ist durchaus nicht so, dass immer die Allgemeinheit für jeden Forderungsausfall aufkommen muss. Es gibt auch so was wie persönliche Verantwortung, persönliches Lebensrisiko. Und ich hatte doch schon geschrieben, dass das Job-Center erst berechnet, ob ein Anspruch besteht, wenn eben die Bedarfsgemeinschaft (Dein Mann, Du, das Kind) finanziell unter dem Betrag liegen, der Euch zustünde, als ALG II Empfänger. Da muss halt gerechnet werden.


    Herzlichst


    TK