Unterhaltsberrechnung- warum wurde die sich ändernde Lohnsteuerklasse nicht berrücksichtigt?

  • Hallo an alle ,die sich mit dem Thema Kindesunterhalt ausseinandersetzen müssen!
    Da mein Sohn (17 Jahre) Ende letzten Jahres zu seinem Vater gezogen ist, bin ich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert worden-in Höhe von 115 % ( warum nicht 100% ???)des Mindestunterhaltes für Kinder der 3. Altersstufe. Stutzig macht mich, dass die sich dadurch verändernde Lohnsteuerklasse nicht berücksichtigt wurde. Grundlage für die Berrechnung war das Jahr 2014 ( Lohnsteuerklasse2)-da ich ab Anfang 2015 aber in Steuerklasse 1 gelandet bin, verändert sich jedoch auch massgeblich das zu berrechnende Einkommen.Konkreter: ist es normal das Gehalt des Vorjahres als Berrechnungsgrundlage zu verwenden,unabhängig von dem sich veränderndem Einkommen ( aufgrund von Steuerklassewechsel und auch anderen gehaltstechnischen Veränderungen, wie z.B. Schichtzulage, veränderte Teilzeit?) Was passiert bei Beurkundung des Titels? Kann ich dann noch Widerspruch einlegen?Über Antworten würde ich mich freuen. Lg Papilia :|:?:

  • Hallo papilia,


    Es werden immer die letzten 12 Monate des Netto-Einkommen genommen. Hier sollte aber zur Berechnung


    die neue LST-KL. genommen werden.


    115% entspricht einem relevanten ( bereinigtem) Einkommen von 2300-2700€.


    Titel erst nach neuer Berechnung unterschreiben.


    Hier wäre weitere Beratung sinnvoll.


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    vielen Dank erstmal für die Antwort. Gerne würde ich in meinem Fall eine weitere Beratung in Anspruch nehmen.....wie und wo bekomme ich diese?Die berrechnende Unterhaltsstelle scheint ja wohl eher nicht mein Ansprechpartner zu sein?!Über Antwort würde ich mich freuen...Lg Papilia

  • Hallo papilia,


    Weise die berrechnende Stelle auf die neue ST-Kl. hin.


    Wie hoch ist denn dein zu erwartendes mtl. Netto-Einkommen?


    Du kannst dein Einkommen dann noch bereinigen( km-Geld zur Arbeit, Schuldzinsen,langjährige Verträge bestehende Verträge
    usw.


    Der Titel sollte bis zum 18.Lebensjahr begrenzt werden.


    Am besten du lässt die Stelle berechnen, und bittest um etwas " Überprüfungszeit".


    notfalls von Fachanwalt überprüfen lassen ( es sollte aber nicht wegen ein paar Cent sein).


    lg
    edy

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