Häuser und zugewinnausgleich bei Scheidung

  • Hallo,


    Angenommen ein kinderloses noch-Ehepartner, 16 Jahre verheiratet steht vor der Scheidung:


    Vermögen vor Heirat: beide quasi 0 bzw. nicht mehr feststellbar.


    Zum Zeitpunkt der Scheidung:
    1. Haus, Wert ca. 150.000€, Restwert nach Abzug Schulden 88.000. Vermietet.
    2. Haus, Wert ca. 250.000€, Restwert nach Abzug Schulden 185.000.


    Die Frau steht zu 50% beim 1. Haus, zu 25% im 2. Haus im Grundbuch. Beide sind von anfang an berufstätig.
    Die Kredite laufen auf den Namen beider Ehepartner, der Mann hat jedoch alle Darlehensraten sowie laufende Kosten nachweislich alleine getragen. Die Frau konnte während der gesamten Ehe über ihr Nettoeinkommen frei verfügen, hat jedoch auch Lebensmittel gekauft.
    Es gibt keine Gemeinschaftskonten, die Finanzen waren immer vollständig getrennt.


    Einkommen:
    Sie: ca. 1400€ netto
    Er: zwischen 30.000 und 120.000 /Jahr netto schwankend je nach Auftragslage, einzelunternehmer
    Es gibt Fahrzeuge im Zeitwert von zusammen ca. 25.000€ die steuerlich als Firmenfahrzeuge geführt werden.


    Der Mann hat währen der Ehe 50% eines Hauses geerbt. Der Wert des Anteils beträcgt ca. 60.000€
    Mit welchen Scheidungs- und Unterhaltskosten hat der Mann zu rechnen?


    Danke!

  • Hallo Pinguin,


    Beim Zugewinn dürfte hier jeder vom verbleibenden Vermögen ca. die Hälfte bekommen.


    Beim Trennungsunterhalt wird das durchschnittliche EK (36 Monate) vom Mann und das


    durchschnittliche Monatseinkommen der Frau zusammen gezählt, und durch 2 geteilt ( grobe Berechnung).


    Die Scheidungskosten hängen davon ab ob vorher schon die Sache mit den Immobilien geklärt ist ( damit man dafür
    keinen Anwalt mehr braucht.)


    Ob es nachehelichen Unterhalt, und wie lange gibt, ist schwer abzuschätzen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    danke für die Antwort. Noch ein paar Folgefragen:
    Wie wirken sich Vereinbarungen aus, z.b. Frau darf im gemeinsamen Haus alleine wohnen bleiben, Lfd. Kosten/Hypotheken werden weiterhin alleinig vom Mann übernommen?
    Haben die Anteile an den Häusern nichts zu bedeuten?
    Welcher Zeitraum ist für die Berechnung des Durchschnittseinkommens relevant?


    Danke!


  • Wie wirken sich Vereinbarungen aus, z.b. Frau darf im gemeinsamen Haus alleine wohnen bleiben, Lfd. Kosten/Hypotheken werden weiterhin alleinig vom Mann übernommen?


    Das sollte beim Trennungsunterhalt mit verrechnet werden. Denn Frau spart einerseits Miete und


    ihr Vermögen steigt.( da Haus an Wert gewinnt durch weniger Restkredit).



    Welcher Zeitraum ist für die Berechnung des Durchschnittseinkommens relevant?
    Danke!


    Bei Selbstständigkeit 36 Monate
    bei Nichtselbstständigkeit 12 Monate.



    Haben die Anteile an den Häusern nichts zu bedeuten?


    Nein , bei der Zugewinnberechnung "nicht" .



    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Pinguin,


    Ich habe das Wort nicht extra in "" "" (Anführungszeichen) gesetzt.


    Die Einträge im GB geben die Besitzverhältnisse der Häuser an.


    Viel wichtiger ist aber wie diese Verhältnisse zustande kamen.


    Wer hatte was am Ehetag?


    Wer hat was am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages?


    Wie hoch ist bei jedem die Differenz? (also der Zugewinn).


    lies dich doch erst mal in das Thema Zugewinn ein. ( google Zugewinn).


    Beim Zugewinn muss man alle Werte mit einbeziehen ( nicht ein Haus rauspicken)


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)