• Hallo
    Lebe seit September in Trennung...nun hoffe ich ein bischen durchzublicken


    Gut wir wollen uns nicht streiten,ist wahrscheinlich bei vielen so zum Anfang gewesen....naja


    Also wir sind seit 1996 zusammen und sind 2002 (Geburt meiner Tochter) in das Haus Ihrer Mutter mietfrei eingezogen.
    Soweit so gut,also sanieren und renovieren Heizung...Strom...Fenster...Haustür.
    2005 haben wir dann geheiratet.2008 hat dann Schwiegermama Ihr das Haus per Notar überschrieben/geschenkt Sie steht alleine im Grundbuch.
    Tja was nun,was ist mit der Kohle die ich vor der Heirat hineingesteckt habe?
    Sie sieht es ja ein das ich hier Geld bekomme denn ich muß ja mit ner Wohnung bei Null anfangen :-(
    Was ich grob investiert habe waren 14000€ naja mehr will ich garnicht zusammenrechnen...also sagte ich Ihr gib mir 6000 dann ist gut.


    Wir waren auch einmal zum Anwalt um uns zu erkundigen wie es jetzt langläuft.
    Er meinte:
    Haus wäre tabu gehört der frau....ist klar
    Das was ich reingesteckt habe tabu hab ja schliesslich mietfrei gewohnt und ich könnte doch meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen....versteh ich garnicht
    Scheidung zahlt meine frau nix(ist gekündigt und bezieht 685 Krangengeld keine Ahnung wie lange) aber ich kann die Hälfte abdrücken.
    Habe ab Januar mit der neuen Steuerklasse wahrscheinlich nur noch 1250 netto da meinte der Anwalt 374 für meine Tochter(13) finde ich auch zu fett oder?Arbeite in Einsatzwechseltätigkeit und fahre selber zu Baustelle zieht man dann nicht noch etwas ab?


    Nun was meint Ihr was würdet ihr mir raten
    Im vorraus danke
    MfG

  • Hallo,


    woanders hättest du Miete gezahlt. Und in 9 Jahren 14.000, da zahlt man in der kleinsten Bude mehr Miete. Wo Du dran teilnimmst, das ist an einer möglichen Wertsteigerung des Hauses während der Ehe.


    Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind, da sind die Angaben zu dürftig, um da was Substantiiertes schreiben zu können. Ich komme auf etwas weniger (Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld). Ob und wie das Einkommen zu bereinigen ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Aber es gilt der Grundsatz, dass derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, finanziell für das Kind aufzukommen hat.


    Wofür du "die Hälfte abdrückst", wie du dich ausdrückst, das ist mir nicht klar. Meinst du die Scheidungskosten? Oder was sonst? Und was bitteschön soll die Frau von 685 € Krankengeld finanzieren, ausser sich selbst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Okay also ist das Investierte wech so wie ich das verstehe....
    In der Ehe wurden vllt. noch 3000€ reingesteckt.


    Mit dem Unterhalt fürs Kind ist ja richtig das ich da zahlen muß...liebe ja mein Kind und Sie bekommt ja auch alles nur dieser Anwalt kam mir nicht ganz "kosche" vor.
    Kann ja zu meinem Lohn noch nicht viel sagen habe ab Januar ja Steuerklasse 4
    Bei der Berechnung wird ja der Jahresdurchschnitt genommen wie wird das dann bei mir berechnet?kann schonmal passieren bei strengen Winter das ich da 2 Monate weniger verdiene :-(


    Ja der Anwalt meinte die Scheidungskosten da kann ich wohl die Hälfte bezahlen weil ja meine Frau nicht soviel hat.


    Zitat

    Und was bitteschön soll die Frau von 685 € Krankengeld finanzieren, ausser sich selbst?


    Nur mal zur Aufklärung nebenbei ;-)
    Meine Frau hat mich betrogen und wußte nun nicht mehr weiter...quasi sind ihr die Ausreden ausgegangen also kann man ja den "alten Stiefel" abservieren nach 20 Jahren.
    Ich hatte keine Chance auf reden,Neuanfang....nix wenn ein neuer Ste.... schon da ist hat man es schwer.Mittlerweile hab ich mich wieder gefangen aber das tat weh.
    So das Fräulein hat die Probezeit nicht überstanden und ist zum Arzt und macht jetzt ein auf Depri...so lange wie es geht...supi wa...nix von irgendwelchen Aktivitäten sich Arbeit zu suchen
    Unsereiner geht seit 35 Jahren schuften und darf dann auch noch seine Rentenpunkte abgegen man ist viel zu blöd sorry
    Wenn ich jetzt vergleiche was meine Frau bekommt und was Sie für Ausgaben hat und ich demnächst mit der neuen Wohnung ,Miete 350€,da bleibt nicht mehr viel.


    Okay eigentlich geht es mir nur darum soll ich das alles so hinnehmen....Sie will mir ja 6000€ geben zwar macht Sie da auch keine Anstalten....oder soll ich mir doch ein Anwalt nehmen...oder kann ich mir das Geld sparen?
    MfG

  • Hi,


    das Verschuldensprinzip haben wir seit ca 40 Jahren nicht mehr. Es geht jetzt nur um Feststellung der Zerrüttung. Wenn Du Kindesunterhalt zahlst, dann ist doch alles okay. Sie macht keinen Unterhalt geltend, es wäre also nur der KU genau auszurechnen.


    Nein, du kommst nicht in Steuerklasse IV, sondern in Steuerklasse I. Und ob die Frau arbeitsunfähig ist, das entscheidest nicht du, sondern der Arzt und nach einer gewissen Zeit muss sie sich beim arbeitsmedizinischen Dienst vorstellen. Und was bekommt die Frau denn? Die 600 € sind ja nun nicht gerade sexy, oder? Und - du gibst ja nicht Rentenpunkte für die 35 Jahre der Einzahlung ab, sondern es werden nur die Punkte geteilt, die während der Ehe erwirtschaftet worden sind. In diese Berechnung fallen auch die Punkte, die sie erworben hat. Bei deinem Gehalt kann es dir einerlei sein, ob sie arbeitet oder nicht, du zahlst ja eh nicht für sie.


    Ihr habt im Prinzip zwei Probleme. Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts und Ermittlung der Wertsteigerung des Hauses. Vielleicht noch Aufteilung des Hausrates. Mehr nicht. Da du offensichtlich keine Ahnung hast, würde ich dringend empfehlen eine Erstberatung bei einem eigenen Anwalt vornehmen zu lassen. Dann kannst Du entscheiden, ob diese Beratung ausreichend ist, oder aber du für das ganze Verfahren jemanden benötigst. Wenn du deinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nachkommst, bist du im eigentlichen Scheidungsverfahren ohnehin ein Fall für Verfahrenskostenhilfe durch den Staat.


    Noch eine Schlussanmerkung. Eine finanziell funktionierende Wirtschaftseinheit bleibt es bei Teilung in der Regel nicht. Jeder nimmt dann Einbußen hin, in deinem Fall die Frau auch.


    Herzlichst


    TK

  • Hi
    Okay das werde ich mir dann noch überlegen was ich mache nun ist erst mal die Wohnung an der Reihe.


    ..achja wenn man arbeiten gehen würde müßte man ja nicht mit 600 leben...ich kenne meine Frau...aber was solls ;-)


    Ähem kannst Du mir auch noch was zum Hausrat sagen...laut Auskunft des ominösen Rechtsanwaltes ist das was ich mitgebracht habe nicht mehr meins....weil es wurde zusammen benutzt also teilen...richtig?
    Achja meine Steuertante meinte wir machen erst mal Steuerklasse 4/4 weil noch sind wir nicht getrennt und wir machen ja noch eine gemeinsame Erklärung....1 kommt dann nächstes Jahr....ist aber glaube ich kein großer Unterschied
    MfG

  • Hi,


    auch das ist relativ einfach beantwortet. Jeder behält das, was von ihm vor der Ehe angeschafft worden ist. Er behält auch die Ersatzgeräte. Beispiel: du hast eine Waschmaschine mit in die Ehe gebracht, die geht dann irgendwann kaputt, es wird eine neue angeschafft. Das Ersatzgerät ist dann auch dein Eigentum. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn das Ersatzgerät dringend für die Familie (Waschmaschine im Haushalt der Frau mit kleinen Kindern) benötigt wird. Was während der Ehe angeschafft wurde, gehört beiden gmeinsam. Das ist aufzuteilen.


    Die Steuerberaterin verstehe ich nicht so ganz. Das Jahr 2015 ist doch faktisch vorbei. Macht am 1. Januar die Steuererklärung für dieses Jahr fertig, und das war es. Was soll denn jetzt noch umgestellt werden? Geht doch gar nicht mehr. Und für die Berechnung der Steuerhöhe ist es ehe einerlei, ob ihr in Steuerklasse IV beide oder III/V seid.


    Und wovon die Frau lebt, das kann dir doch wirklich einerlei sein.


    TK