Unterhalt bei Pfändung der Pension

  • Hallo, ich bin in dieses Forum gekommen, weil ich hier als "stiller leser" schon viele Antworten auf meine Fragen gefunden habe.
    Hier wird eine tolle Hilfsbereitschaft angeboten und der Umgang ist sehr freundlich.
    Dafür besten Dank vorab.


    Ich bin verwirrt, wie ich den Unterhalt für meine Tochter aus der geschiedenen Ehe berechnen soll, vielleicht kann mir jemand helfen, das wäre sehr nett.


    Meine Tochter ist 14 Jahre alt, ich bin Pensionär und mein Ruhegehalt ist bis auf 1.655 gepfändet. Von diesem Restbetrag muss ich dann noch meine private Krankenversicherung als pensionierter Beamter bezahlen. Für meine geschiedene Frau muss ich keinen Versorgungsausgleich bezahlen, sie bekommt auch das Kindergeld weiter.


    Ich weiß leider nicht, wie das mit den Beiträgen für die private Krankenkasse berechnet wird.


    Bin für jede Hilfe und jeden Rat dankbar.


    LG KlausOgino

  • Hi,


    erst einmal ganz herzlichen Dank für die Blumen. Ja, wir sind klein, aber vielleicht auch deshalb so sachlich und um Hilfe bemüht. Leider sind deine Angaben etwas zu allgemein gehalten. Was für eine Pfändung liegt vor? Wegen Unterhalt? Normalerweise geht Unterhalt vor Pfändung. Liste doch mal bitte auf, wie inklusive Pfändung dein Gehalt aussieht. Beginnend mit dem Netto, dann Pfändung für was, Krankenkasse u.s.w.


    Herzlichst


    TK