Kindesunterhalt

  • Hallo


    Mal ne Frage zur Berechnung des Kindesunterhalt


    Lebe ja in Trennung und hab ab Januar Steuerklasse 4 oder 1 also sagen wir mal 1250 netto.
    Meine Nochfrau war heute beim Jugendamt und kam da mit ein paar Zettel wieder,dort steht nun Gehalt der letzten 12 Monate.Da hatte ich ja mit Steuerklasse 3 1500-1600netto-


    Wie wird das gehandhabt?Also ich meine wird das ausgerechnet mit dem Verdienst mit der Steuerklasse3?
    Da wäre ja dann der volle Betrag fällig obwohl ich ja ab nächsten Monat weniger verdiene und mein Selbsterhalt unterschritten wird....richtig


    MfG

  • Guten Morgen,


    welche Steuerklasse relevant ist, hängt vom Zeitpunkt der Trennung ab. Wann wird/wurde die Trennung vollzogen, und wie? Lebt ihr schon getrennt, d.h., wirtschaftet ihr getrennt u.s.w. oder plant ihr die Trennung? Wenn ihr euch erst im nächsten Jahr trennt, bleibt es bei Steuerklasse III. Seid ihr wirklich schon getrennt, dann bist du ab nächstem Jahr in Steuerklasse I (IV ist für andere Fälle vorgesehen) und diese Steuerklasse ist die Basis für die Berechnung von Unterhalt.


    Herzlichst


    TK