Unterhaltszahlung bei Wechselmodel

  • Das war doch das Verfahren, das die Gegenseite des Themenstarters festlegen wollte, und das so nicht angewendet werden kann, weil es für volljährige Kinder gilt, genau so, wie Du geschrieben hattest. Ich habe ein anderes Verfahren beschrieben: die Unterhalte beider Elternteile werden so berechnet, als würden die Kinder beim jeweils anderen leben, dann durch 2 geteilt und die Differenz ist der zu zahlende Unterhalt. Kein Wort von Prozent.