Trennungsunterhalt für den Noch-Ehemann

  • Ich bin jetzt etwas verzweifelt. Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und leider ist auch diese Ehe jetzt am Ende. Mein Mann war jetzt beim Anwalt und von diesem ging mir jetzt die Unterhaltsberechnung für ihn zu. Nach Abzug des Unterhaltes für meine Tochter aus erster Ehe in Höhe von 400 Euro, verbleibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen in Höhe von 1.650 Euro bei mir. Sein Einkommen in Höhe von 450 Euro wird dagegen. gerechnet. Verbleibt also eine Differenz
    in Höhe von 1200 Euro. Davon soll ich jetzt noch 500 Euro an ihn abdrücken. Somit verbleibt mir noch nicht mal mehr der Selbstbehalt von 1200 Euro. Spinnt der Anwalt? Oder liege ich falsch?

  • Hallo Sternchen,


    Dir muss ein Selbstbehalt von 1200€ ihm gegenüber bleiben.


    Der Anwalt spinnt! (probieren kann man es ja mal).


    Dein Noch-Mann soll ALGII beantragen.


    Ich gehe davon aus, dass dein Einkommen richtig bereinigt wurde?


    lg
    edy

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