Unterhalt nach Verlagerung des Lebensmittelpunktes

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hätte eine Anfrage. Ich bin Papa von zwei Kindern im Alter von 14 und 13 Jahren.


    Beide Kinder sind überraschend zu mir gezogen. Also meine Tochter am 08.07.16 und mein Sohn am 17.08.
    Bis zu dem Zeitpunkt habe ich Unterhalt per Dauerauftrag gezahlt. Der Zahlbetrag belief sich auf 2 x 414 Euro.
    Nachdem die Kinder zu mir gezogen sind und auch seit dem her keinen Kontakt zur Mutter wünschen
    habe ich zum Monat nach dem Umzug die Unterhaltszahlungen eingestellt. Sprich erst für meine Tochter und dann
    für meinen Sohn. Am 12.10. war nun das Gerichtsverfahren, welches die Mutter hinausgezögert hat. Ende war
    wie auch der Kinderwille die Kinder bleiben bei mir. Also nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt die Kinder
    rückwirkend angemeldet.


    So nun hat die KM zwei Jugendamtstitel.


    Die KM versucht nun bei meinem Dienstherrn für die Zeit vom


    01.08-16 - 30.09.16 - in der Höhe von 828 Euro - für die Tochter
    01.09.16 - 30.09.16 - in der Höhe von 414 Euro - für den Sohn


    die Titel zu vollstrecken. Die Herausgabe der Titel
    wurde bereits mit Erhebung der Klage eingefordert.


    Meine Frage wäre, hat die Mutter überhaupt eine Chance damit durch zu kommen ?
    Was muss ich tun um die Pfändung abzuwenden ?


    Den soweit mir bekannt hat der Titel die Grundlage, dass die Kinder bei der KM leben
    und dass war ja nach den o.g. Zeitpunkten nicht mehr der Fall. Daher bitte ich
    dringend um Hilfe bzw. Rat


    Grüße

  • Hi,


    wieso hat man sich in dem Gerichtsverfahren nicht um den Titel gekümmert? Versteh ich nicht. Unterhalt ist monaltlich im Voraus zu zahlen. Solange ein Titel in der Welt ist, kann aus diesem auch vollstreckt werden. Es gibt sowas wie die Vollstreckungsgegenklage/Vollstreckungsabwehrklage. Ob die hier greift, kann ich im einzelnen nicht abschätzen. Jedenfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass der Titel für die Zukunft aus der Welt kommt. Ab zum Anwalt!


    Herzlichst


    TK

  • So Zusammen nachdem ich beim Anwalt war, hat der fast 6 Stunden die Rechtsprechung gewälst. Das Rechtsmittel in meinem Fall ist eine sog.


    Vollstreckungserinnerung


    Vorteil kostet nicht so megaviel beim Rechtsanwalt (er meinte 109 Euro) und bearbeiten kann sie der Rechtspfleger.


    Ja was die Titel angeht TK. Sie wurde am 18.08.16 aufgefordert die Titel heraus zu geben, das verweigerte sie. Die Pfändungen veranlasste sie bereits am 2.9.16. Obwohl die Kinder schon bei mir lebten aber noch vor der Verhandlung. Somit wäre die Herausgabe der Titel auch unerheblich gewesen. Darüber hinaus ist es wohl nicht möglich die im Titel im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens zu erstreiten weil es sich um zwei verschiedene Rechtsbereiche handelt.


    Was die Titel angeht, hat mein Anwalt folgenden Weg vorgeschlagen und den auch wie folgt begründet:


    Sie müssen zum AG Fürth Familiengericht gehen und beantragen, dass ein Ergänzungspfleger für Ihre Kinder bestellt wird, der die Herausgabe der JA-Urkunden notfalls gerichtlich durchsetzt, üblicherweise wird das JA dafür bestellt. Denn wegen der gemeinsamen elterlichen (Vermögens-)Sorge können Sie in dieser Angelegenheit Ihre Kinder alleine nicht gegenüber dem anderen Elternteil vertreten und die Urkunden stehen rechtlich im Eigentum Ihrer Kinder.


    Hier muss man anmerken, dass die elterliche Sorge geteilt ist aber ich für alles fast eine Generalvollmacht habe.


    Aber trotzdem vielen vielen Dank