Ausschluss des Unterhaltsanspruchs

  • ich kann mit und von meiner Unkenntnis recht ordentlich leben, glaub es mir mal.


    Das glaub ich dir.


    Mitarbeiter in Jugendämtern, Job-Centern und Sozialämtern (nenne sie immer noch so), die sich mit Kindesunterhalt beschäftigen müssen (und auch dürfen), verfügen nur sehr selten über wirklich ausreichende Rechtskenntnisse, aber werden alle ganz gut bezahlt. Wo darf man - vom Gesetz her - sonst noch Unterhaltsberechnungen durchführen?

  • Sicherlich sind die OLG-Leitlinien keine Rechtsvorschaft, aber wenn bestimmte Regelungen auf der BGH-Rechtsprechung beruhen, dann sind sie mehr als nur Leitlinien. Salopp gesagt sind BGH-Entscheidungen quasi wie Gesetze auszulegen. Salopp gesagt...



    Was ist denn das für ein Geschwafel !

    Eine Leitline ist eine LEITlinie und kein Gesetz. Auch wenn sich die Gerichte daran in den meisten Fällen orientieren. Und genau das habe geschrieben. Deine "saloppe Sicht der Rechtsvorschaft" :) ändert daran nicht die Bohne. Das ganz substanzlose und hochtrabende Geplapper hättest du dir also sparen können.

    Schon mit deinem ersten Posting hast du GROBEN UNFUG hier ins Forum eingestellt.

    Solche Einkommensunterschiede führen zur Kürzung bis hin zum völligen Wegfall der Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils.




    Das ist eine eklatante Falschinformation, mit der du durchaus Schaden anrichten kannst!

    Begründet hast du diesen Humbug obendrein mit einem Beschluss, der sich auf einen Fall bezieht, der gänzlich anders gelagert ist!

    Das war schon eine Klasse Leistung. Statt hier die Backen aufzublasen und insbesondere den User @timekeeper dumm anzumachen, solltest du vielleicht besser mal deine EIGENEN Beiträge kritisch betrachten. Und ansonsten kleine Brötchen backen.

    Denn ein bisschen anmaßend kommst du schon rüber.

    Wo? Ich kenne nur eine solcher widerlichen Seiten.



    Du bist aber nicht maßgeblich. Das belegt dann für mich nur eins: dass du eben nicht einmal in der Lage bist eine Suchmaschine ordentlich zu bedienen.

    Aha. Woher stammt denn diese "m.E.-Erkenntnis" :?:



    Vermutlich kannst du das jetzt nur sehr schwer ertragen. Aber da musst du jetzt einfach einmal ganz stark sein: "m.E." ist die Abkürzung von "meines Erachtens". Und ich sehe keine Veranlassung mein Erachten jedem Hans Bambel näher zu erläutern.

    LG
    Marcus

  • @ Marcus: es hat jedes Forum wohl seinen hauseigenen Rumpöbler. Bei uns ist es eben bissig. Der hat sich wohl auf mich eingeschossen. Ich glaube, ich kenne ihn. So vor 15 Jahren bin ich mit meinem Auto mal auf einen DAF aufgefahren. Aus dem Auto stieg ein älterer Herr mit Hut! Der fuhr wirklich Auto mit Hut. Der hat auch so rumgepöbelt, und zwar so sehr, dass die Polizei die Fahrerlaubnis sofort entzogen hatte. Das musser sein. Klar, dass der nicht gut auf mich zu sprechen ist.


    Aber zurück zum Fall. Wir haben hier zwei Ebenen. Die eine ist die gefühlsmäßige - ich will nicht, dass meine Ex auch nur einen Cent für die Kids in die Hände bekommt - und dann noch die zweite Ebene - ich will nicht einen Cent zahlen. Beides ist so zum Scheitern verurteilt. Das erste, ganz klar, einfach, weil das Elternteil, bei dem das Kind lebt, es auch versorgen muss, da ist es müßig drüber zu reden bzw. zu schreiben. Die finanzielle Seite (Höhe des Unterhalts für die Kids) ist eine Einzelfallentscheidung, in welcher sehr genau geschaut wird, wie die Verhältnisse sind. Da haben wir die Düsseldorfer Tabelle, ganz klar. Aber die Leitlinien variieren ja durchaus von OLG zu OLG. Und es kommt natürlich auch auf den Sachvortrag an. Ein bockiges "ich will nicht und die ist Schuld," das wird mit Sicherheit anders aufgenommen als ein "gut, ich habe bisher eine ruhige Kugel geschoben, ich arbeite dran, das sich das ändert."


    Die Trennung ist noch frisch. Ich gehe mal davon aus, sofern die Zahlen zutreffend sind, dass wir ein Steuerklassenkonzept III/IV haben. Das ändert sich ab dem 1. Januar, die Ehefrau wird wesentlich weniger haben und er wesentlich mehr.


    Und bei all dem bitte ich eines nicht zu vergessen. Die Kinder. Kinder sind nämlich ab einem gewissen Alter durchaus in der Lage, Rumzickerei von Elternteilen zu beurteilen. Mir sagte mal ein Kind, der Vater solle sich wenigstens einmal im Monat dran erinnern, dass es es (das Kind) gebe. Es wird immer geglaubt, Zuneigung sei beliebig an- oder auszuschalten. Das läuft aber so ganz und gar nicht. Irgendwann greift das Wort "Unwiederbringlichkeit."


    Herzlichst


    TK

  • @Harald007


    Du bist hier von Anfang an alles andere als freundlich empfangen worden. In der Folge wurde es besonders schlimm. Regelrecht vergrault wurdest du. Nun weißt du, was du von bestimmten Usern zu halten hast. Einer wurde von @timekeeper zwecks Schützenhilfe extra angeheuert, um meine kleine unterhaltsrechtliche Hilfestellung zu zerstören (beide stehen offensichtlich zum Mutterbonus). @timekeeper geht im Forum sogar soweit, dass er Vätern Unterhaltsvorschuss vorenthalten will. Und das in einer Mod-Funktion!
    Siehe Kindesunterhaltberechnung bei Umzug von einem Kind


    Diesem Elternteil wird u.a. ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen, weil er die eheliche Gemeinschaft immer wieder verlassen hat, um sich einem anderen Partner zuzuwenden. Der andere Elternteil hat sich zwar mit den Kindern beschäftigt, wurde aber jahrelang drangsaliert, herabgewürdigt, dominant behandelt und im Gesundheitszustand arg verletzt. Es liegen ärtztliche Attests vom schlecht Behandelten vor die auf einen derartigen Umgang deuten, es gibt handgeschriebene Schriftstücke vom Verletzenden an den Verletzten, welche einen Einblick über seine narzisstische Verhaltensweise und Absichten geben und es gibt Zeugen, welche gegen den Verletzenden aussagen. Ich will darauf hinaus, dass der eine den Anderen mit verbalen Mitteln und Ignoranz u.a.m. in den Tod treiben wollte. Um wieder in einen einigermaßen stabilen Gesundheitszustand des Gedemütigten zu kommen, gibt es nur die Möglichkeit einer (räumlichen) Trennung. Der andere Weg wäre, wie gesagt, der Tod, so krass es auch klingt. Das Motiv den Einen in den Untergang zu treiben, liegt u.a. darin, alleiniger Erbe für Grund und Boden und des Hauses sowie des Barvermögens zu werden, was man bislang nicht war.


    Der ständig verletzte Partner hat es in einer Phase seiner Erholung geschaft, den narzisstischen Partner (es ist die Mutter) aus dem Hause zu verweisen. Sie nimmt die Kinder mit und zieht zum Lover.


    Da die Rechnung des narzisstischen Partners, bei dem nun die Kinder leben, nicht aufgegangen ist, fordert er KU und macht den Anderen per Anwalt madig, dass er sich nicht um die sorgerechtlichen Pflichten der Kinder bemüht, was aber letztentlich nur in die Richtung zielt, den Anderen mental und wenigstens finanziell noch zu schädigen. Was Anderes bleibt ja nun nicht mehr.


    In der Öffentlichkeit wird körperliche und/oder psychische Gewalt, die einige Frauen an ihren Männern tatsächlich ausüben, weitgehend ausgeblendet. "Das kann doch nicht sein. Was für ein Weichei. Nur Männer üben Gewalt an Frauen aus." Ein Tabu-Thema! Betroffene Männer trauen sich das Thema oftmals gar nicht anzusprechen, weil ihnen ohnehin kaum geglaubt wird. Kein einziger hier im Forum ist diesbezüglich wirklich auf dich eingegangen. Auch ich nicht, aber ich habe es bewusst nicht getan... mir war nach deinen obigen Zeilen klar, wie hier (und von wem) mit dir umgegangen wird. Das wollte ich bestätigt wissen und habe es bekommen.


    Zu den Kindern:


    Die beiden müssen die an dir ausgeübte Gewalt doch mitbekommen haben. Die leiden doch darunter. Ich frage mich, ob die Frau überhaupt in der Lage ist, die Kinder zu betreuen, zu erziehen und auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten. Mit einem Sachverständigengutachten könnte man einiges feststellen...
    Ist die Bindung der Kinder an dich so stark, dass sie auch bei dir statt bei der Mutter leben könnten? Bist du bereit, gesundheitlich und auch sonst in der Lage, die Betreuung der Kinder zu übernehmen? Denk darüber kurzfristig - und intensiv - nach. Wenn du es kannst und willst, muss es schnell angegangen werden, denn die gewaltbereite Mutter wird jetzt Fakten schaffen. Sie wird alles unternehmen, dir die Kinder vollständig zu entziehen und zu entfremden.


    Es ist für Väter hierzulande leider immer noch sehr schwierig, die Kinder per Gerichtsentscheidung "zurückzuholen" (den Mutterbonus gibt es leider auch bei Gerichten), aber unmöglich ist es nicht.


    Wenn du wirklich bereit bist, kann ich dir guten Gewissens dafür nur einen einzigen Anwalt empfehlen. Den besten und erfolgreichsten, den die Deutsche Anwaltschaft in Sorge- und Umgangsangelegenheiten zu bieten hat.


    Wenn die Kinder bei dir leben, hat die Mutter entsprechend ihrem Einkommen Kindesunterhalt und auch Trennungs-, möglicherweise auch nachehelichen Unterhalt an dich zu zahlen. Dafür nimmst den anderen Anwalt. Kann sein, dass die Mama dann alles aufgibt und sich ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Flucht ins Ausland entzieht. Südostasien soll ja bei Frauen auch ganz beliebt sein.


    Wenn du es schaffst, die Kinder "zurückzuholen", kannst die beiden von mir oben erwähnten - total geilen - BGH-Beschlüsse vergessen.


    Alles Gute.