Hauskauf nach Schenkung, wie zählt das im Zugewinnausgleich?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Zugewinnausgleich. Unser Haus wurde durch eine Schenkung finanziert, die an meinen Mann ging. Die Schenkung ist vertraglich festgehalten und war an den Kauf der Immobilie gebunden, die wir dann erworben haben. Im Grundbuch stehen wir beide zu verschiedenen Anteilen.
    Nun wüsste ich gern, ob das Haus für meinen Mann in den Zugewinnausgleich fällt. Die Schenkung an sich würde ja nicht zählen.

  • Hallo landlady,


    Ich sehe die Sache so:


    Die Schenkung (wenn sie ausdrücklich nur an deinen Mann ging) kommt sie sein Anfangsvermögen.


    Du hattest (wenn es nur ums die IMMO geht) Anfangsvermögen = 0 €.


    Das jeweilige Endvermögen sind die eingetragenen Anteile im Grundbuch.


    lg
    edy

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  • Hallo landlady,


    Zugewinn wird oft falsch verstanden.



    Wenn sein Anteil am Haus einen aktuellen Wert von z.B. 200 000€ hat, und die Schenkung 180000€ war,


    dann hat er einen Zugewinn von 20 000€.


    Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.


    Bei dir wird genauso gerechnet.


    Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner teilen.


    lg
    edy

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