Unterhaltsberechnung wenn die Geschwister getrennt sind

  • Hallo!


    Seit Oktober 2016 wohnt die 16 jährige Tochter meines Manes bei uns im Haushalt . Der 13 jährige Sohn wohnt weiterhin bei der Mutter im Haushalt.
    Bisher war es so, dass mein Mann Unterhalt fuer den Sohn zahlt, nach der alten Berechnung mit einem SBH von 1180,-. Unterhaltshöhe war wegen Mangelfall nicht die volle Höhe laut DD-Tabelle.
    Seit die Tochter bei uns lebt, hat er laut Jugendamt den UH einzubehalten für sie. So weit so gut. Es ist so, dass sich das Netto erhöht hat im letzten Jahr. (um die 200,-)
    Wir haben nun erfahren, dass die Mutter nun in Arbeit ist. Somit koennte man ja theoretisch versuchen, ueber eine Beistandschaft beim JA an UH von der Mutter zu kommen.
    So ist im Kopf der Plan. ;-) Wir wissen aber nicht wie viel sie in etwa verdient. Sollte sie natuerlich nicht Unterhaltsfaehig sein, koennten wir dann Probleme bekommen, was es die UH Hoehe fuer den Sohn angeht? Oder sielt das in diesem Fall keine Rolle, da es ja um ihre Einkuenfte geht? Er hat ja immerhin 200,- netto mehr in 2016. Oder wuerde bei der Berechnung dann zu Buche schlagen, dass er ja nun seine Tochter mit im Haushalt versorgt? Leider finde ich keinen UH-Rechner, bei dem man eingeben kann, dass man ein UH berechtigtes Kind im Haushalt hat.


    Danke fuer eure Antworten.


    LG Anja

  • Hallo


    die Unterhalte für die Kinder sind m.W. getrennt zu betrachten. Maßgeblich sind die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen. Diese sind vom Unterhaltspflichtigen offen zu legen, entweder gegenüber Euch oder aber im Rahmen einer Beistandschaft gegenüber dem Jugendamt.

  • Hallo Anja,


    Der SB gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1080€ (nicht 1180€).


    Das Einkommen der Mutter müsste schon mindestens 1200€ netto betragen


    um etwas Unterhalt zu bekommen.


    Was zahlt dein Mann nun an die Kindesmutter? wie hoch ist sein Einkommen?


    lg
    edy

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  • Seine Tochter hat ja theoretisch einen Anspruch auf 460,-. Minus KG, macht dann Uh Anspruch von 270,-. Richtig?
    Würde man dann diesen Betrag beim SBH dazu rechnen, da er ja seine Tochter unterhält? Beim Jobcenterbezug bekam ja die Mutter auch den Rest "dazu".

  • Hallo Anja,


    Seine Tochter hat ja theoretisch einen Anspruch auf 460,-. Minus KG, macht dann Uh Anspruch von 270,-. Richtig?


    falsch, es wird hier nur das hälftige KG abgezogen.


    Bei einem Einkommen von 1700€ (bereinigt ca. 1600€) und einem SB von 1080€ wäre ein


    Betrag von 520€ für beide Kinder vorhanden. d.h. falls die Mutter nicht leistungsfähig sein sollte,


    müsste Vater an Mutter 260€ zahlen.


    Der Vater erhält nun zusätzlich KG für die Tochter was nicht zu seinem EK zählt.


    lg
    edy

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