Was passiert nach Kindeswohlgefährdungs-Meldung/8a-Meldung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin fast 18 und habe mich vom Jugendamt in Obhut nehmen lassen.
    Laut ASD ist die Inobhutnahme nicht berechtigt. Jedoch möchte ich aus Gründen, die mehr in der Vergangenheit liegen, mich aber gerade durch die Psychotherapie heute stark beeinträchtigen, nicht mehr zurück ins Elternhaus. Die Eltern machen auf das Jugendamt einen soliden Eindruck, sodass keine augenscheinliche Gefahr vorliegt.


    Jetzt haben sich weitere Personen eingeschaltet und so liegen dem Jugendamt nun 2 8a-Meldungen/Gefährdungsmeldungen vor.
    Wie muss das Jugendamt jetzt handeln?


    Reichen diese Meldungen aus, um meine Situation zu unterstützen oder sollte ich mir rechtlichen Beistand suchen?
    Kann das Jugendamt mich dennoch einfach wieder gegen meinen Willen ins Elternhaus zurück schicken?


    LG
    Tritonus

  • Hi, sorry, aber wie das Jugendamt entscheiden wird, das wissen wir nicht. Woher auch? Im übrigen ist mir unklar, wie jetzt, nachdem du nicht mehr zu Hause lebst, noch Gefährdungen iSd § 8a SGB VIII entstehen sollen.


    Das Jugendamt kann niemanden zurück schicken. Es kann aber die finanzielle Unterstützung einstellen. Rechtlicher Beistand wäre vielleicht angesagt, allerdings bedarf es für eine Bevollmächtigung eben auch der Unterschriften des/der Erziehungsbevollmächtigten. Wo lebst Du denn zur Zeit?


    Herzlichst


    TK