Trennungsunterhalt Ehefrau an Ehemann bei momentaner Trennun

  • Hallo liebe Fachleute,


    jetzt hats uns also leider auch erwischt... Hier meine Beschreibung der Sachlage, um zu hilfreichen Antworten zu kommen:


    Heirat mit Ehefrau am 12.12.14, gemeinsames Kind am 06.07.15., gemeinsame Wohnung, Ehefrau hat 16jährige Tochter aus vorheriger Ehe


    Ehefrau verdient 1865 netto / Monat, 415 € Unterhalt für Tochter, je 192 € Kindergeld Tochter und gemeinsamer Sohn 2 Jahre.


    EM betreut Kind seit 09/2016 von morgen bis nachmittag, erledigt HH als Hausmann in Elternzeit, kümmert sich mich um Kind, bekommt kein Taschengeld trotz mündlicher Vereinbarung über 100 €.


    Nachmittags ist EM dabei, seine Selbständigkeit aufzubauen, läuft alles auf den Namen der Frau, da vor der Ehe sehr viele Schulden beim EM angefallen sind, Selbständigkeit hat bisher nur Verluste aufgeworfen (wird alles korrekt bebuchhaltet und versteuert)


    Da zuviele Konflikte zwischeneinander, schlägt >> die Ehefrau << eine momentane Trennung auf Zeit vor.


    Es wird folgende Vereinbarung getroffen und schriftlich fixiert:


    Ehefrau geht weiter arbeiten, Ehemann betritt das Haus erst, wenn die Ehefrau gegangen ist, Ehemann verlässt es zeitgleich mit ihrem Erscheinen.


    Es bleibt alles wie gehabt: Vormittag kümmert sich EM um Haushalt und Kind, EF arbeitet, nachmittags EF Kind, EM selbständig, nachts schläft Kind bei EF.


    EM nimmt Kind am wechselweise WE und lebt kostenlos auf einem Gartengrundstück in einer Gartenhütte.


    Jetzt Frage zum Unterhalt der EF an EM:


    EM muß von etwas leben, er hat kein eigenes Einkommen und bekommt von der EF auch kein TG.


    Wenn schriftlich niedergelegt ist, dass EM sich nur noch bei Abwesenheit von EF in Wohnung aufhält, ist dann EF mit einzigem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet wie folgt?


    Netto Einkommen EF +1.876,65 €
    abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen -93,83 €
    = anrechnungsfähiges Netto = 1.782,82 €
    3/7 an Ehemann 764,06 €
    bleibt Ehefrau 1.018,75 €
    Selbstbehalt EF 1.200,00 €
    Diff SB - Rest Ehefrau = 181,25 €
    von EM wieder abzuziehen an EM zu zahlen
    +764,06 €
    Abzug von oben -181,25 €
    an EM real zu zahlen: =582,82 €


    EF verbleibt +1.200,00 €
    Unterhalt Kind 16 J. +415,00 €
    Kindergeld K16 +192,00 €
    Kindergeld gemKind +192,00 €
    1.999,00 €
    - 1/2 Kindergeld an EM -96,00 €
    = 1.903,00 €


    Ist das so grundsätzlich richtig? Mir geht es nicht um eine rechtsverbindliche Bestätigung der Berechnung, mir geht es nur darum, ob so oder ganz anders vorzugehen ist?


    Kann das so der Ehefrau auch ohne Anwalt vorgerechnet und verdeutlicht und eingefordert werden?


    Da kein Konto bei EM vorhanden, kann die EF verpflichtet werden, diesen Betrag in bar zu bezahlen?


    EM hat noch Zimmer in der Wohnung, kann die EF m²anteilig die Miete für dieses Zimmer abziehen? Stromkosten schätzen und verlangen?


    Dies wäre für EM in Ordnung, korrekt und fair.


    Was gäbe es sonst noch in Punkto Unterhaltspflicht der EF / Unterhaltsrecht des EM zu beachten?


    Mir reichen Stichpunkte, die ich bei Google eingeben kann - oder Seiten auf denen ich noch weitere Infos finde.


    Nach der momentanen Sachlage kann EM im Wald hungern, obwohl er halbtags das Kind betreut, Wohnung in Ordnung hält und die EF außer Wäsche nachmittags keinerlei haushalterische Verpflichtungen hat - was in Ordnung ist, aber dann hat sie doch Unterhalt zu bezahlen, oder? Ansonsten ist das doch mit "kostenloser Sklavenhaltung" gut beschrieben....


    Hilfäääääää!!!


    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten!
    Hyperion......

  • Hi,


    wo denn noch überall? Deshalb nur eine ganz kurze Antwort. Die Hälfte des Kindergeldes kann in der Regel nur dann angerechnet werden, wenn auch Kindesunterhalt bezahlt wird.


    Noch etwas in Ergänzung. Um den Unterhaltsbetrag des gemeinsamen Kindes ist das Einkommen ebenfalls zu bereinigen, denn er zahlt ja wohl nichts.


    Herzlichst


    TK