Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, weil meine Freundin und ich ein größeres Problem haben, mit welchem wir leider nicht so ganz umzugehen wissen!
Also:
Meine Freundin wurde kürzlich geschieden und hat mit ihrem Ex-Mann eine elfjährige Tochter (wird im August zwölf). Die Tochter lebt allerdings bei ihrem Vater. Dieser hatte in der Vergangenheit versucht, durch ein Gericht einen bestimmten Betrag an Unterhalt einzufordern. Zum damaligen Zeitpunkt hatte meine Freundin noch ein Mindesteinkommen von 975,- € netto monatlich. Das Gericht urteilte, dass die Kindesmutter ab Mai diesen Jahres monatlich 300,- € an Unterhalt an den Kindesvater zahlen soll, ohne jedoch eine genaue Berechnung zu veranlassen. Der festgesetzte Betrag entspricht auch nicht der Vorgabe der Düsseldorfer Tabelle (hiernach wäre es prinzipiell ein Betrag von 393,- €; ab August 460,- €). Auf weitere Forderung des Gerichts und des "gegnerischen" Anwalts, sich einen "besser bezahlten Arbeitsplatz" zu suchen, tat meine Freundin dies, sodass sie nun ein monatliches Netto-Einkommen von 1232,- € hat.
In der Zwischenzeit hat ihr Ex-Mann über seinen Anwalt wohl "vorsorglich" einen Vollstreckungstitel zur Lohn- UND Kontopfändung erwirkt, obwohl meine Freundin jeden Monat pünktlich überweist. Sie hatte aber trotzdem über ihren Anwalt eine Unterhaltsberechnung fordern lassen - hierzu gab' es bis dato keine Rückmeldung. Gestern hat sie dann das zuständige Jugendamt angerufen, da dieses ja für eine solche Berechnung zuständig ist - Aussage des Jugendamtes war, dass in diesem Fall nur der Kindesvater eine Berechnung veranlassen kann...!?
Nach einem (sehr unangenehmen) Anruf bei ihrem Ex-Mann lehnte dieser eine Berechnung ab - er sähe keine Notwendigkeit dazu...!
Nun haben wir beide recherchiert und fanden heraus, dass einerseits die Düsseldorfer Tabelle nur die prinzipiellen Beträge angibt, eine genaue Unterhaltsberechnung berücksichtigt ja noch den Selbstbehalt (in unserem Fall für Erwerbstätige: 1080,- € im Monat), sowie eventuell die monatlichen Fahrtkosten zum und vom Arbeitsplatz (?) und zudem noch anteilsmäßig das Kindergeld, welches hier ja der Vater bekommt.
Nun zu unserem eigentlichen Problem bzw. unseren Fragen, auf die wir bislang keine Antworten haben:
1. Hat meine Freundin als Unterhaltspflichtige das Recht, eine Berechnung zu fordern?
2. Kann ihr Ex-Mann diese Berechnungsforderung ablehnen?
3. Kann ihr Ex-Mann überhaupt einen Vollstreckungstitel einfach so erwirken, obwohl kein Zahlungsverzug seitens meiner Freundin eingetreten ist?
4. Wenn ja, ist dieser Titel schriftlich, mit Unterschrift/Stempel eines Amtes, Notar's oder Gerichtes meiner Freundin zumindest in Kopie zukommen zu lassen?
(Sie hat nämlich nur ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, in welchem geschrieben steht, sie hätten einen Titel gegen sie)
5. Wenn dieser Titel rechtswirksam wird, wieviel kann/darf er pfänden lassen?
(Er behauptet, er könne bis auf einen übrig bleibenden Betrag von 780,- € pfänden lassen; die Pfändungstabelle 2017 gibt an, es wäre nur maximal 109,28 €, die bei ihrem aktuellen monatlichen Netto-Einkommen gepfändet werden dürfen, da hier wohl auch der Selbstbehalt von 1080,- € zu berücksichtigen wäre)
Uns wäre sehr damit geholfen, wenn jemand uns diese Fragen (begründet) beantworten kann!
Grüße
Nina und Sascha