Scheidung-Versorgungsausgleich-externe Teilung einer privaten Altersversorgung wie ist zu Handeln?

  • Hallo Leser und Leserinnen ;)
    ich bitte um Rat und Hilfe bei folgender Problematik. ?(


    Ich habe Im Januar die Scheidung eingereicht, seither bekam ich viele Informationen die ich lediglich zur Kenntnisnahme bekam. Bei einer privaten Altersversorge schickte mir das Amtsgericht ein beigefügtes Schreiben in dem folgendes steht:


    Zitat:
    Als ausgleichsberechtigter Ehepartner können Sie entscheiden, was mit dem Kapitalbetrag bei der externen Teilung geschehen soll. Sie können eine bestehende Versorgung ausbauen oder eine neue Versorgung begründen.
    Zugleich müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass dieser Versorgungsträger den Kapitalbetrag aufnehmen wird. Bitte lassen Sie sich daher eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsangebot zur Vorlage bei Gericht aushändigen.
    Erst mit der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts des Familiengerichts über die externe Teilung entsteht ein Versicherungsverhältnis auf der Grundlage des Vertragsangebots.
    Die von Ihnen zu bestimmende Zielversorgung muss eine angemessene Altersversorgung gewährleisten. Dies ist bei Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Anrechten im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder Anrechten sog. Riester-Verträgen und Rürup-Renten immer der Fall.
    Wenn Sie die gesetzliche `Rentenversicherung, einen Riester-Vertrag, einen Pensionsfounds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung als Zielversorgung wählen ist eine Zustimmung des Ehepartners nicht erforderlich.


    So das wäre das formelle


    Ich habe mich also dann darum gekümmert.
    Bin zu vielen Direktversicherungen und habe viele Telefonisch erreicht. Bei allen Direktversicherungen und auch Bei der wo die externe Teilung von statten gehen soll ist der Kapitalbetrag zu geringfügig um eine neue Versicherung in Richtung Altersversorgung zu gründen. Den Betrag um diesen Aufzustocken habe ich bei weitem nicht.
    Daher bin ich zur Sparkasse um mich zu erkundigen wegen eines Riester oder Rürup Vertrages und habe schließlich einen Riester Bauspar Vertrag als Angebot genommen. Nun habe ich erfahre durch einen Zufall meines Anwalts das dieses Angebot nicht rechtlich geltend gemacht werden kann mir das Amtsgericht aber dazu keinerlei Informationen gibt erst bei dem Gerichtstermin zur Scheidung und damit zusammenhängenden Versorgungsausgleichs. Aufgrund dessen ist meine Frage :
    Wie und was soll ich tun und machen ?
    Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Problematik und wie seit ihr vorgegangen?
    Möchte unbedingt einen Riester Vertrag.


    Ich bitte und hoffe um eine baldige Antwort.
    Danke
    Viele Grüße :)

  • Hallo Sunshine,


    Ich denke gerade in der Altersversorgung gibt es wenige ( gar keine ?) Verträge die


    vor erreichen des Rentenalters kündbar sind. ( oder es müssen staatliche Zuschüsse zurückgezahlt werden).


    Hier solltest du dich an ein unabhängiges Versicherungs-Makler-Büro wenden.


    Vielleicht ist eine Einzahlung in die staatliche Rentenkasse sinnvoll`?


    Zum Riester kannst du ja mal googlen. z.B. ist Riester sinnvoll?


    lg
    edy

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