voller Unterhalt oder eigentlich Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    erst einmal ein freundliches "Hallo" in die Runde.
    Ich bin seit Januar 2016 getrennt lebend, das Scheidungsverfahren ist seit März anhängig.
    Ich habe zwei Kinder 15 und 10.
    Mein Sohn ist 15 und geht unter der Woche von Montags bis Freitags in eine Jugendhilfemaßnahme. D.h. er wird Sonntags Abends hingebracht und Freitags Nachmittags für das Wochenende wieder abgeholt.
    Meine Tochter, 10, sehe ich unter der Woche immer Mittwochs und beide sind im vierzehntägigem Wechsel am Wochenende bei mir resp. meiner Nochfrau. Gemeldet ist mein Sohn bei meiner Nochfrau.
    Für die Jugendhilfe bezahle ich monatlich einen festen Beitrag, der bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird. Für beide Kinder bezahle ich auch unstrittigen Unterhalt an meine Nochfrau.
    Durch ein Diskussion im Bekanntenkreis wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei meinem Sohn praktisch eigentlich um ein gelebtes Wechselmodell handelt, da er vierzehntägig die selbe Anzahl an Tagen bei mir sowie bei meiner Nochfrau verbringt.
    Auch die Ferien sind immer hälftig aufgeteilt. Stimmt das? Wäre das wirklich ein Wechselmodell? Müsste ich dann keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen? Da ich aktuell nicht den vollen Trennungsunterhalt zahlen kann (Selbstbehalt erreicht) würde dann nicht der nicht mehr gezahlte Kindesunterhalt automatisch in den Trennungsunterhalt fließen? Ich hoffe, ich habe das einigermaßen vollständig und verständlich erklärt. Falls nicht, bitte fragen :)
    Danke im voraus für alle Antworten.


    Gruß,
    Hitcounter

  • Hallo hitcounter,


    Kindesunterhalt fällt bei Wechselmodell nicht weg.


    Richtig ist: jeder muss dem anderen seinem bereinigten Einkommen nach KU zahlen.


    Voraussetzung ist die jeweilige Leistungsfähigkeit.


    Ein "Wegfall" wäre hier nur wenn beide gleiches bereinigtes Einkommen hätten.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)