Muss ich Kindesunterhalt bezahlen?

  • Hallo,


    meine Frau ist zum 01.04 ausgezogen (Beginn Trennungsjahr) und hat deutlich gegen meinen Willen die Kinder mitgenommen + umgemeldet. Ich hatte sie unfreiwillig nur alle 2 Wochen - klassisches Modell.


    Sie hat gut mit dem Jugendamt zusammengearbeitet, so dass Unterhaltstechnisch alles gegen mich eingeleitet wurde. Ich habe bereits mehrfach den berechneten Unterhalt bezahlt - 1 mal ist noch offen.


    Nun, 4 Monate später hat das Gericht festgelegt, das in dieser Streitsache ab demnächst das Wechselmodell, zunächst bis ende des Jahres zu praktizieren ist.


    Frage:
    Muss ich den offenen Kindesunterhalt für die 4 Monate der Unklarheit nachzahlen?
    Musste ich überhaupt Kindesunterhalt zahlen wenn meine Frau einfach gegen meinen Willen entscheidet?
    Kann ich den bereits geleisteten Kindesunterhalt zurückfordern oder mit offenen Forderungen zum Ehegattenunterhalt verrechen?


    MFG

  • Hallo DerMuck,


    Die Kinder hatten auch in der Zeit bei der Mutter einen Bedarf. Dafür zahlst du Unterhalt.


    Der offene Unterhalt ist demnach nachzuzahlen.


    Auch ein Wechselmodell bedeutet nicht dass kein Unterhalt zu zahlen wäre.


    Jeder Partner muss dem anderen für die Zeit bei dem die Kinder beim anderen Partner wohnen


    Unterhalt zahlen. ( Leistungsfähigkeit vorausgesetzt). Bist nur du leistungsfähig, kann es sein


    dass du den ganzen Unterhalt alleine zahlen musst.


    lg
    edy

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