Kindesunterhaltsberechnung? Was wird wirklich zum Einkommen gezählt? Spesen auch? Fahrtgeld abgezogen?

  • Hallo,


    ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Unterhaltsberechnung und Einkommen was tatsächlich zu Grunde liegt.
    Aktuelle Situation: Ich bin Berufskraftfahrer und bekomme pro Tag 12,00 € Spesen - steuerfrei zu meinem Grundlohn dazu.
    Mein Grundlohn liegt bei 2150,00 € Brutto - also ca. 1500,00 € netto. Dazu kommen die Spesen - ca. 240,00 €.
    Macht also zusammen mit den Spesen ca. 1750,00 Lohn.


    Soweit so gut.


    Nun wird der Unterhalt für meine 9 jährige Tochter wohl erstmals durch eine Behörde berechnet werden, da ihre Mutter ALG II ergänzend zu ihrem TZ Job bezieht und die nun natürlich prüfen wie viel ich leisten kann.
    Bisher hatten wir uns gemeinsam auf einen Betrag von 200,00 € geeinigt aber das geht ja nun nicht mehr da das Amt sich einklinkt.


    Ich würde aber jetzt gern wissen was auf mich zu kommen wird finanziell? Auf welcher Grundlage hin wird denn der Unterhalt nun wirklich nun berechnet? Werden meine Spesen mit angerechnet oder nur der normale Netto Lohn?


    Auch würde ich gern noch wissen ob meine Fahrtkosten zur Arbeit irgendwie berücksichtigt werden? ich fahre pro Strecke 32 Km um überhaupt auf Arbeit zu kommen. Kann ich da schon bei der Berechnung was geltend machen?


    Ich lebe gemeinsam mit meiner Partnerin und IHREM Kind (nicht unser gemeinsames) in einem Haushalt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht?
    Auch habe ich ein paar Schulden bei der Justitzkasse und einem Inkasso wo ich raten zahlen muss - kann ich das irgendwie angeben um mein Einkommen quasi zu mindern für die Berechnung?


    Ich bedanke mich schon mal fürs Lesen und vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten. :thumbsup:

  • Hallo anja04329,


    dein Selbstbehalt ist i.d.R 1080€


    der kann jedoch durch zuzammen leben gesenkt werden ( Haushaltsersparnis)-


    geht man von 1500€ Netto aus, wirst du den Mindesunterhalt 298€ zahlen müssen.


    vG edy

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  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Also kann ich keine Fahrtkosten mehr abziehen? Die liegen ja bei 192,00 € im Monat bei 32 Km Strecke auf Arbeit. =O
    Und auch das ich insgesamt 150,00 raten abzahle ist nicht interessant?


    Vg

  • Hallo,
    Fahrtkosten können pro gefahrenen km 0,30 € angerechnet werden. Raten kommt darauf an wann sie


    entstanden sind.


    Man könnte von dir einen Zeitjob verlangen.


    lg
    edy

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  • Mein Exmann konnte 150 Euro für berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Eine Strecke sind 18 km. Sind es ehebedingte Schulden, die du bezahlst? Du arbeitest Vollzeit, da wird nicht noch ein Zweitjob verlangt. Einen Wohnvorteil, mein Ex zog direkt bei der Freundin ein, wurde auch nicht berücksichtigt.