erhöhter Mietbedarf beim Selbstbehalt

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu in diesem Forum und mir brennt eine Frage unter den Nägeln.
    Meine 14-jährige Tochter lebt seit Mitte Feb. 2017 bei mir. Ich hatte im März das Jugendamt mit einer Beistandschaft beauftragt, um sich um den Kindesunterhalt zu kümmern.
    Daraufhin hat meine Ex-Frau ihre Anwältin aufgesucht, welche dem Jugendamt eine Gehaltsaufstellung, nebst anrechenbaren Abzügen auflistete, so das meine Ex noch nicht mal den
    Mindestunterhalt zahlen kann.


    Eine Abzugsposition mit der ich überhaupt nicht einverstanden bin, wo ich aber auch nicht weiß wie das gehandhabt wird, ist erhöhter Mietbedarf.


    Der Selbstbehalt sieht 380€ Miete vor. Die gezahlte Miete, inklusive Nebenkosten beträgt aber 550€. Können die 170€ als Mehrbedarf auf den Selbstbehalt gerechnet werden, wenn meine Ex noch unseren 20-jährigen Sohn zu Hause hat der 550€ im Rahmen seines BSJ verdient und 192€ Kindergeld bekommt?


    Danke schon mal für eure Antworten.


    Viele Grüße,


    Ratloser

  • Hallo Ratloser,


    die Mietkosten im SB sind ohne Nebenkosten.



    gibt es in der Gegend in der die EX wohnt, Wohnungen zu diesem Mietzins ?


    vG
    edy

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  • Guten Morgen Edy.


    In der aktuellen Düsseldorfer Tabelle steht: im Selbstbehalt ist 380€ Miete inkl.umlagefähiger Neben-und Heizkosten enthalten.


    Die Wohnung ist für die Größe sehr günstig und gibt es in der Gegend so nicht mehr.


    Es geht aber mehr um die Frage ob das Einkommen von 652€ (bereinigt) des gemeinsamen, bei der Unterhaltspflichtigen wohnenden Sohnes, nicht anteilig zur Mietzahlung angerechnet wird, bevor der Unterhaltspflichtige sich erhöhten Mietbedarf abziehen kann.


    Gruß,
    Ratloser

  • Nun,


    in diesem Fall würde ich mich sogar auf den Standpunkt stellen das der KM in diesem Fall (weitere Person mit Einkommen im selben Haushalt) eine Haushaltsersparnis anzurechnen ist um KU zahlen zu können.
    Für eine Erhöhung des Eigenbedarfes der dazu führt das gar kein KU mehr gezahlt werden kann sehe ich keinen Raum.
    Im Zweifelsfall muss die KM halt in eine kleinere Wohnung umziehen die entsprechend günstig ist.

  • Hallo,


    Ich bin auch der Meinung dass der Sohn zur Wohnsituation beitragen kann / muss..


    Entweder SB der Mutter runter wegen Haushaltersparnis, oder der Sohn zahlt seinen


    "Anteil" der Wohnung ( das würde rechnerisch das EK der Mutter erhöhen).


    @Ratloser,


    du solltest aber auch Unterhaltsvorschuss beantragen.


    edy

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  • Da bin ich ganz eurer Ansicht. So dachte ich das auch. Ich habe versucht irgend etwas gesetzmäßiges darüber zu finden, aber immer geht es um Ehepartner und Lebensgefährten mit normalen Einkommen. Nie um volljährige Kinder mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld.


    UV hatte ich beantragt. Wurde abgelehnt, weil ich wieder verheiratet bin.


    Gruß,


    Ratloser

  • Hallo Antonia,


    hier geht es um das Unterhaltsrecht, eine Wohngemeinschaft wie du es meinst, ist im ALGII relevant


    edy

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  • Da stellt sich ja dann für mich die Frage:
    a. ist es rein rechtlich der Mutter zu überlassen inwieweit sie dem Sohn einen Mietanteil abknöpft, bzw. mietfrei wohnen lässt?
    b. obwohl sie sich somit absichtlich in den Mangelfall bugsiert?
    c. ist es dann nicht so das die erste Pflicht darin besteht seine Mietkosten zu senken (es geht günstiger, aber dann nicht mehr so groß und luxuriös)?


    Selbst wenn ich nur 1/3 Mietanteil auf den Sohn abstelle, um den die Unterhaltspflichtige ihr Einkommen wieder erhöhen könnte, wäre sie somit Leistungsfähig für den Mindestunterhalt. Weiß niemand wo so etwas geregelt wird? Das kann doch nicht so ein seltener Vorfall sein? Das man sekundäre Altersvosorge nicht abziehen kann, wenn man zum Mangelfall wird, steht auch in den Unterhaltsgesetzen. Es ist echt zum mäusemelkem.
    Sieht so aus als müsste ich das echt einen Anwalt fragen ?(.


    Viele Grüße,
    Ratloser

  • Hallo Ratloser,


    Hast du eigentlich die Auflistung der RA für das JA selbst gesehen? ( du und nicht das JA musst das nachvollziehen können),


    Nein, dass der Sohn z.Zt. bei der Mutter wohnt hat keinen Einfluss auf angemessene Wohnungsgröße der Mutter.


    entweder SB runter (Haushaltsersparnis) oder Einkommen hoch ( wie ich oben schrieb).


    edy

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  • Hallo Edy.


    Ja habe ich. Bei einigen Dingen wie sekundäre Altersvorsorge, maximale Pkw Fahrtkostenpauschale und halt erhöhter Mietbedarf habe ich mich nicht einverstanden erklärt.
    Ersteres gilt nicht im Mangelfall. Fahrtkosten wurden hier mit 220 Tagen kalkuliert. Wie sieht das eigentlich aus bei einer 4 Tage Woche?


    Gruß.
    Ratloser

  • Hallo!

    Da stellt sich ja dann für mich die Frage:
    a. ist es rein rechtlich der Mutter zu überlassen inwieweit sie dem Sohn einen Mietanteil abknöpft, bzw. mietfrei wohnen lässt?
    b. obwohl sie sich somit absichtlich in den Mangelfall bugsiert?
    c. ist es dann nicht so das die erste Pflicht darin besteht seine Mietkosten zu senken (es geht günstiger, aber dann nicht mehr so groß und luxuriös)?


    a) Ja natürlich.
    c) Nein, die KM kann wohnen wie sie will.


    ABER
    b) a) und c) sind kein Grund dafür den UH zu kürzen.