Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen,


    ich bin leider noch in den Startlöchern und etwas unbeholfen.


    Lebe seit einem Jahr getrennt von meinem Noch-Ehemann. Er ist seither auch in sein Heimatland USA zurück. Insgesamt waren wir 4 Jahre verheiratet. Ich frage mich was mehr Sinn macht, nachträglich notariell den Versorgungsausgleich regeln oder nach Amts wegen den Versorgungsausgleich machen lassen.


    Es ist eine einvernehmliche Trennung - keiner will etwas vom anderen und wird somit auf eine sehr friedliche Scheidung hinauslaufen.


    Zu was ratet ihr mir?


    Vielen Dank vorab!

  • Hi,


    ganz einfach bei Vorliegen der Bedingungen durch Anwalt den Scheidungsantrag stellen. Den Versorgungsausgeleich regelt das Gericht von Amts wegen. Eine notarielle Regelung mach insoweit in den meisten Fällen wenig Sinn, weil ja auch dann eine Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich ist, wenn denn in Deutschland geschieden wird.


    Herzlichst


    TK