Scheidung ohne Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen,


    Kann mir jemand sagen, wie es mit dem Versorgungsausgleich aussieht, bei einer Ehe die in Deutschland geschlossen wurde zwischen einer deutschen und einem Kosovaren?


    ich habe darüber mit zwei unterschiedlichen Anwälten gesprochen und beide haben eine andere Meinung. Der eine behauptet, der Versorgungsausgleich müsse nicht durchgeführt werden, weil es so etwas im Kosovo nicht gibt. Der andere Anwalt ist aber der Meinung, der Versorgungsausgleich müsse durchgeführt werden,Weil die Ehe in Deutschland geschlossen wurde.


    was ist denn nun richtig? Könnt ihr mir helfen?
    Vielen Dank schonmal.

  • Hallo,


    deine Angaben sind nicht präzise genug. Wenn ihr unter 3 Jahren verheiratet wart, läuft ohnehin kein VA. Die Frage ist auch nicht, wo die Ehe geschlossen wird, sondern, wo sie geschieden wird.


    Daraus ergeben sich die Fragen. Wo habt ihr gelebt, wo soll die Scheidung durchgeführt werden, wie lange wart ihr verheiratet, was hat der Mann in Deutschland, wenn ihr denn dort gelebt habt, beruflich getan? Das sind so die Anfragen, die im Ansatz auftauchen, und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Ja klar, die Ehe dauerte länger als drei Jahre. Deshalb stellt sich ja überhaupt erst die Frage bezüglich des Versorgungsausgleichs. Geschieden wird die Ehe in Deutschland und gelebt haben die Leute auch in Deutschland. Der Mann war seit der Heirat durchgehend berufstätig.

  • Hallo mein Name Guenny.
    Meine Freundin möchte sich von Ihrem noch Ehemann scheiden lassen.
    Sie möchte Ihren Versorgungsausgleich geltend machen , nun zum Problem.
    Ihr noch Ehemann ist Ziviler Nato Beamter , er würde im falle der Scheidung keinen Versorgungsausgleich bezahlen da keiner an seiner Natopension etwas abzweigen könnte weil Natogehälter bzw Pension nicht pfändbar wären.
    Selbst Rechtsanwälte haben keine Passende bzw. klare Antwort.
    Vielleicht wisst ihr einen Rat ?
    Danke und netten Gruß Guenny

  • Hi,


    da erzählt sie dir was, was so nicht stimmt. Er ist irgendwo angestellt, wahrscheinlich bei den sog. Stationierungsstreitkräften. Und da gibt es verschiedene Systeme. Die Freundin sollte ja zumindest wissen, in welchem System er angestellt ist. Außerdem hat die Pfändbarkeit gar nicts mit dem Versorgungsausgleich zu tun.


    Teil uns mal mit, wo er konkret wie arbeitet. Dann kann ich vielleicht helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Er arbeitet bei der Nato-Base in Geilenkirchen als Nato Beamter ,ist zuständig für Einkäufe von Flugzeug Ersatzteilen.
    Er bei der Trennung hat er schon keinen Unterhalt für Frau und Kinder gezahlt .Dass Sozialamt hatte den Unterhalt übernommen und einen Gerichtsvollzieher beauftragt eine Lohnpfändung vorzunehmen. Er kam unverrichterter Dinge zurück , dass Amt teilte uns dann mit dass Nato Gelder nicht Pfändbar seien.
    Jetzt befürchten wir dass es mit dem Versorgungsausgleich dass gleiche ist.
    Danke , Gruß Guenny
    muss noch erwähnen er ist Zivilist, kein Soldat

  • Hi,


    trotzdem hat er einen deutschen Arbeitsvertrag. Da gibt es sogar einen deutschen Tarifvertrag. Irgendwas ist da gewaltig schief gelaufen. Das wäre zu analysieren. Kann ich hier nicht, weil zu wenige Infos. Eben von wo das Gehalt gezahlt wird (Kaiserslautern) u.s.w.


    Herzlichst


    TK