Verdienstmöglichkeiten und Einkommensabsenkung

  • Hallo zusammen,


    ist es bei Nachehelichen Unterhalt ebenso wie beim Kindesunterhalt, das man alle Verdienstmöglichkeiten förmlich ausschöpfen muss und möglichst keine Einkommensabsenkung durch höhere Fahrtkosten haben darf?


    LG Fischi

  • Hi,


    ein klares Jein bzw. das kommt drauf an als Antwort. Grundsätzlich werden Einkommen gleichermaßen bereinigt. Es gibt also keine unterschiedliche Kilometerpauschalen-Berechnung. Allerdings können beim Exenunterhalt einige Faktoren bereinigend dazu kommen, die beim Kindesunterhalt keine Berücksichtigung finden. Und - man darf sich nicht künstlich arm machen. Da nachehelicher Unterhalt heute ja eher selten vorkommt (Ausnahme: Ehe von langer Dauer) würde ich in so Fällen immer erst einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterhaltszahlungen noch vorliegen, ganz allgemein. Ehe ich mit der Rechnerei anfange. Auch wenn im Scheidungsbeschluß keine Befristung für Exenunterhalt erfolgt ist, heisst das nicht, dass jetzt immer gezahlt werden muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,
    ist es bei Nachehelichen Unterhalt ebenso wie beim Kindesunterhalt,


    Hallo!
    Die Frage ist ein bisschen missverständlich gestellt.
    Es gibt beim nachehelichen UH KEINE gesteigerte Erwerbsobliegenheit, diese gibt es nur beim KU.
    Man darf zwar sein Einkommen allerdings nicht mutwillig reduzieren.


    Das Thema "höhere Fahrtkosten" ist pauschal nicht zu beantworten. Es hängt letztlich davon ab WARUM denn diese höheren Kosten entstehen.
    Verliert der UH-Pflichtige unverschuldet seine Stelle, und findet eine neue mit zwar gleichem Gehalt, aber höheren Fahrtkosten sind diese sicherlich gerechtfertigt - wobei die Auswirkungen gerade beim KU eher überschaubar sind.